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BFH, 17.12.1993 - III R 29/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerfreiheit einer Außendienstentschädigung im Bereich der Steuerfahndung - Antrag auf schriftliche Festsetzung der Berlinzulage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Berlinzulage: Berücksichtigung von sog. Bewegungsgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 22.04.1988 - VI R 193/84
Berlin-Zulage - Bemessung - Arbeitslohn - Aufwandsentschädigung - Nebenberufliche …
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Er berief sich hierzu u.a. auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. April 1988 VI R 193/84 (BFHE 153, 559, BStBl II 1989, 288).Ebenso wie bei der im Fall des BFH-Urteils in BFHE 153, 559, BStBl II 1988, 288 streitigen Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG handele es sich bei § 3 Nr. 12 EStG um eine Steuerbefreiung mit einer ähnlichen Wirkung wie sie eine Betriebsausgaben-/Werbungskostenpauschale hat.
Der BFH hat dementsprechend als maßgeblich erachtet, ob sich eine Steuerermäßigung wie eine Steuerbefreiung auswirkt, und dies für die Begünstigung des § 3 Nr. 26 EStG verneint, der Einnahmen in Höhe von 2400 DM als steuerfreie Aufwandsentschädigungen ansieht, wenn sie für nebenberufliche Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) fallenden Einrichtung geleistet werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 153, 559, BStBl II 1989, 288).
- BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den …
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Ein solcher Auslagenersatz wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich oder überwiegend durch die Belange des Arbeitgebers bedingt und von diesem veranlaßt oder gebilligt sind, ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Ausgaben also nicht besteht (BFH-Urteile vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; vom 19. Januar 1976 VI R 227/72, BFHE 117, 470, BStBl II 1976, 231; vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289; vgl. auch Offerhaus in Betriebs-Berater 1990, 2017;… Meincke in Littmann/ Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 3 Rdnr. 172; von Bornhaupt in Steuer und Wirtschaft 1990, 46).Werden Aufwendungen nicht einzeln, sondern pauschal ersetzt, spricht dies in der Regel gegen die Annahme von Auslagenersatz (BFH-Urteile vom 28. Februar 1975 VI R 281/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134; in BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289;… vgl. auch von Beckerath in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 3 Rdnr. B 50/27, 28), und für Werbungskostenersatz.
- BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84
1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind …
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Eine solche Veranlassung ist jedoch zu verneinen, wenn der Arbeitgeber die Leistung aufgrund eines ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses erbracht hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726).
- BFH, 19.01.1976 - VI R 227/72
Angestellte einer öffentlichen Sparkasse - Gaststättenbesuch - Aufforderung der …
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Ein solcher Auslagenersatz wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich oder überwiegend durch die Belange des Arbeitgebers bedingt und von diesem veranlaßt oder gebilligt sind, ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Ausgaben also nicht besteht (BFH-Urteile vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; vom 19. Januar 1976 VI R 227/72, BFHE 117, 470, BStBl II 1976, 231; vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289; vgl. auch Offerhaus in Betriebs-Berater 1990, 2017;… Meincke in Littmann/ Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 3 Rdnr. 172; von Bornhaupt in Steuer und Wirtschaft 1990, 46). - BFH, 09.03.1990 - VI R 49/87
Steuerliche Behandlung einer Zuwendung als steuerfreies Gelegenheitsgeschenk
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Dies zeigt sich besonders deutlich an der Begünstigung des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG, nach der Bezüge aus öffentlichen Kassen, die an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, nur dann steuerfrei sind, wenn sie einen durch den Dienst veranlaßten Aufwand abgelten sollen, der als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehar wäre (vgl. Abschn. 13 Abs. 3 Satz 1 LStR; BFH-Urteil vom 9. März 1990 VI R 49/87, BFH/NV 1991, 22). - BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen …
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Werden Aufwendungen nicht einzeln, sondern pauschal ersetzt, spricht dies in der Regel gegen die Annahme von Auslagenersatz (BFH-Urteile vom 28. Februar 1975 VI R 281/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134; in BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289;… vgl. auch von Beckerath in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 3 Rdnr. B 50/27, 28), und für Werbungskostenersatz. - BFH, 25.03.1983 - VI R 270/80
Deutsche Reichsbahn - Steuerfreie Einnahme - Berlin-Zulage - Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Wie der VI.Senat des BFH wiederholt hervorgehoben hat, liegt dem nach § 28 Abs. 2 letzter Satz BerlinFG geltenden Grundsatz der Nichtberücksichtigung von steuerfreien Einnahmen im Rahmen der Bemessungsgrundlage für die Berlinzulage die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, eine doppelte Begünstigung dadurch auszuschließen, daß auf einen steuerfreien Arbeitslohn nicht noch zusätzlich die Berlinzulage gewährt wird (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1982 VI R 35/79, BFHE 137, 335, BStBl II 1983, 188, und vom 25. März 1983 VI R 270/80, BFHE 138, 231, BStBl II 1983, 463). - BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79
Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Eine solche Veranlassung ist jedoch zu verneinen, wenn der Arbeitgeber die Leistung aufgrund eines ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses erbracht hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726). - BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67
Erstattungsleistungen eines Arbeitgebers wegen der Aufwendungen eines …
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Ein solcher Auslagenersatz wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich oder überwiegend durch die Belange des Arbeitgebers bedingt und von diesem veranlaßt oder gebilligt sind, ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Ausgaben also nicht besteht (BFH-Urteile vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; vom 19. Januar 1976 VI R 227/72, BFHE 117, 470, BStBl II 1976, 231; vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289; vgl. auch Offerhaus in Betriebs-Berater 1990, 2017;… Meincke in Littmann/ Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 3 Rdnr. 172; von Bornhaupt in Steuer und Wirtschaft 1990, 46). - BFH, 10.12.1982 - VI R 35/79
Arbeitslohn - Einkommensteuer - Montageerlaß - Ermittlung der Bemessungsgrundlage …
Auszug aus BFH, 17.12.1993 - III R 29/91
Wie der VI.Senat des BFH wiederholt hervorgehoben hat, liegt dem nach § 28 Abs. 2 letzter Satz BerlinFG geltenden Grundsatz der Nichtberücksichtigung von steuerfreien Einnahmen im Rahmen der Bemessungsgrundlage für die Berlinzulage die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, eine doppelte Begünstigung dadurch auszuschließen, daß auf einen steuerfreien Arbeitslohn nicht noch zusätzlich die Berlinzulage gewährt wird (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1982 VI R 35/79, BFHE 137, 335, BStBl II 1983, 188, und vom 25. März 1983 VI R 270/80, BFHE 138, 231, BStBl II 1983, 463). - BFH, 09.11.1990 - III R 103/88
Frist für Antrag auf schriftliche Festsetzung der Berlinzulage kann nach …
- BFH, 28.03.2006 - VI R 24/03
Auslagenersatz bei Erstattung der Reparaturkosten eines Musikinstruments
Der BFH hat, anknüpfend an die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, Auslagenersatz dann angenommen, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die (ausschließlich oder doch bei weitem überwiegend) durch die Belange des Arbeitgebers bedingt und von diesem veranlasst oder gebilligt sind, ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Ausgaben also nicht besteht (z.B. Urteile vom 19. Januar 1976 VI R 227/72, BFHE 117, 470, BStBl II 1976, 231; vom 17. Dezember 1993 III R 29/91, BFH/NV 1994, 371). - FG Düsseldorf, 18.10.2002 - 8 K 1803/02
Aufwandsentschädigung; Werbungskostenabgeltung; Repräsentationsaufwendungen; …
Zu diesen Aufwendungen gehören insbesondere nicht solche, die als Repräsentationskosten zugleich durch die Lebensführung des Steuerpflichtigen mit veranlasst sind (Urteile des BFH vom 09.07.1992 IV R 7/91, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 50; vom 17.03.1993 III R 29/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 371; vgl. auch Abschn. 13 Abs. 3 S. 1 der Lohnsteuerrichtlinien 1993;… Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 3 Rdn. 450). - FG München, 07.10.1998 - 5 K 2544/97
Wohnsitz im Inland bei nur kurzem Aufenthalt; Längerfristige vorübergehende …
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