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   BFH, 24.05.2012 - III R 4/06   

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https://dejure.org/2012,19098
BFH, 24.05.2012 - III R 4/06 (https://dejure.org/2012,19098)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2012 - III R 4/06 (https://dejure.org/2012,19098)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - III R 4/06 (https://dejure.org/2012,19098)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitt und gesetzlichem Pflichtdienst

  • openjur.de

    Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender; Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitt und gesetzlichem Pflichtdienst

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c
    Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitt und gesetzlichem Pflichtdienst

  • Bundesfinanzhof

    Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitt und gesetzlichem Pflichtdienst

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002
    Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitt und gesetzlichem Pflichtdienst

  • rewis.io

    Wirkungsdauer der Meldung als Arbeitsuchender - Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitt und gesetzlichem Pflichtdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; SGB III § 38
    Entfallen des Kindergeldanspruchs bei Endigung der Arbeitsvermittlungspflicht des Arbeitsamtes

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch für volljähriges arbeitsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Arbeitsvermittlung; kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitt und gesetzlichem Pflichtdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.12.2011 - III R 5/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
    NV: Die gesetzliche Ausgestaltung der Berücksichtigungstatbestände in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, wonach ein Kind, das die Viermonatsfrist zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Beginn eines gesetzlichen Pflichtdienstes überschreitet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das Grundgesetz (Anschluss an die Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 und III R 41/07 sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10).

    Der Senat hatte mit Einverständnis der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Revisionen III R 5/07 und III R 41/07 angeordnet.

    Hierüber hat der Senat zwischenzeitlich mit den Urteilen vom 22. Dezember 2011 BFHE 236, 137 und BFHE 236, 144 entschieden.

    Zur Begründung wird auf die jüngst ergangenen --die bisherige Rechtsprechung bestätigenden-- Senatsurteile in BFHE 236, 137 und in BFHE 236, 144 sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10 (BFHE 236, 421) verwiesen.

  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
    NV: Die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamts (jetzt Agentur für Arbeit) wirkt nach § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III in der für das Jahr 2003 geltenden Fassung nur drei Monate fort (Anschluss an das Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05).    .

    Nach dieser Vorschrift wirkt die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend --sofern kein Tatbestand nach § 38 Abs. 4 Satz 1 SGB III gegeben ist-- gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III nur drei Monate fort (Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).

    Denn in dieser Vorschrift waren die Bedingungen für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld) geregelt, während § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III die hier einschlägigen Regelungen für die Arbeitsvermittlung betrifft (Senatsurteil in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
    Hierüber hat der Senat zwischenzeitlich mit den Urteilen vom 22. Dezember 2011 BFHE 236, 137 und BFHE 236, 144 entschieden.

    Zur Begründung wird auf die jüngst ergangenen --die bisherige Rechtsprechung bestätigenden-- Senatsurteile in BFHE 236, 137 und in BFHE 236, 144 sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10 (BFHE 236, 421) verwiesen.

  • BFH, 09.02.2012 - III R 68/10

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
    NV: Die gesetzliche Ausgestaltung der Berücksichtigungstatbestände in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, wonach ein Kind, das die Viermonatsfrist zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Beginn eines gesetzlichen Pflichtdienstes überschreitet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das Grundgesetz (Anschluss an die Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07 und III R 41/07 sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10).

    Zur Begründung wird auf die jüngst ergangenen --die bisherige Rechtsprechung bestätigenden-- Senatsurteile in BFHE 236, 137 und in BFHE 236, 144 sowie vom 9. Februar 2012 III R 68/10 (BFHE 236, 421) verwiesen.

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01

    Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
    Im Streitfall lag jedoch eine Übergangszeit von fünf Monaten (August 2003 bis Dezember 2003) zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes vor (zur Berechnung der Viermonatsfrist vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 105/01, BFHE 203, 102, BStBl II 2003, 847).
  • BFH, 17.12.2008 - III R 60/06

    Schuldhafte Versäumung eines Vorsprachetermins durch das Kind bei der Agentur für

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
    Wirkt ein arbeitsuchendes Kind nicht ausreichend bei den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes mit, kann das Arbeitsamt die Vermittlung gemäß § 38 Abs. 2 SGB III gegebenenfalls schon früher einstellen (s. Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 III R 60/06, BFH/NV 2009, 908).
  • FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 2103/04

    Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 4/06
    Das FG wies diese Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 829 veröffentlichten Gründen ab.
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