Rechtsprechung
BFH, 14.10.1992 - III R 41/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02
Eigenhändige Unterschrift
Es besteht kein Grund, von diesem ohne Schwierigkeiten zu erfüllenden Formerfordernis für die Übermittlung durch die Post oder durch Telefax abzugehen; denn die eigenhändige Unterschrift unter dem Original bietet insbesondere bei Prozessen mit Vertretungszwang die zuverlässigste Gewähr dafür, dass der Urheber des Schriftsatzes als eine vor dem BFH postulationsfähige Person eindeutig erkennbar wird und dass das Schriftstück mit dessen Wissen und Wollen in den Verkehr gelangt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1992 III R 41/92, nicht veröffentlicht, und Zwischenurteil des BFH in BFH/NV 1986, 737).