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BFH, 03.07.1997 - III R 66/96 |
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Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
InvZulG § 5 Abs 1 Nr 1, InvZulG § 3, InvZulG § 11 Abs 1 S 1
Anschaffung; Genehmigung; Kraftfahrzeug; Zulassung
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 23.01.1996 - 3 K 235/95
- BFH, 03.07.1997 - III R 66/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.09.1996 - III R 112/95
Ein Kraftfahrzeug ist auch dann betriebsbereit und damit angeschafft, wenn nur …
Auszug aus BFH, 03.07.1997 - III R 66/96
Nach dem Senatsurteil vom 25. September 1996 III R 112/95 (BFHE 182, 226) ist ein Wirtschaftsgut in dem Zeitpunkt i. S. von § 3 Satz 3 InvZulG 1991 angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem es betriebsbereit ist.Die Betriebsbereitschaft eines Wirtschaftsgutes, dessen tatsächliche Inbetriebnahme eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis oder Genehmigung voraussetzt, kann nach dem Senatsurteil in BFHE 182, 226 bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder Genehmigung bejaht werden, wenn diese bei entsprechender Antragstellung von der zuständigen Behörde sofort erlangt werden kann.
Wegen der Begründung wird insoweit auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt 4 der Entscheidungsgründe des Senatsurteils in BFHE 182, 226 verwiesen.
- FG Brandenburg, 23.01.1996 - 3 K 235/95
Bestimmung des Zeitpunktes der Anschaffung von genehmigungspflichtigen …
Auszug aus BFH, 03.07.1997 - III R 66/96
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1050 veröffentlichten Urteil statt und setzte die Investitionszulage auf ... DM fest.
- FG Thüringen, 12.12.2007 - III 487/02
Rechtzeitige Beantragung einer Investitionszulage: Abschluss der Investition …
Ein Wirtschaftsgut ist in dem Zeitpunkt i.S. von § 3 Satz 3 InvZulG 1996 angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem es betriebsbereit ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 1996 III R 112/95, BFHE 182, 226; BStBl II 1998, 70; vom 3. Juli 1997 III R 66/96, BFH/NV 1998, 352; BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009; vom 7. Dezember 1990 III R 171/86, BFHE 163, 285, BStBl II 1991, 377).