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   BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94   

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https://dejure.org/1995,3533
BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94 (https://dejure.org/1995,3533)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1995 - III ZR 107/94 (https://dejure.org/1995,3533)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94 (https://dejure.org/1995,3533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist durch Vergessen der zur Wahrung der Frist erforderlichen Handlung durch einen Rechtsanwalt bei beginnender Grippeerkrankung - Zurechenbarkeit des Verschuldens eines mit einem Berufungsanwalt in ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1841
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94
    Wie der Bundesgerichtshof zuletzt in seinem Urteil vom 5. November 1993 entschieden hat, ist davon auszugehen, daß ein Rechtsanwalt, der einer Anwaltssozietät angehört, ein ihm angetragenes Mandat zur Prozeßführung in der Regel im Namen dieser Sozietät annimmt, d.h. nicht nur sich persönlich, sondern auch die mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Kollegen verpflichtet (BGHZ 124, 47 [48 f.]).

    Daß Rechtsanwalt Weller beim Oberlandesgericht nicht postulationsfähig war, steht weder seiner Einbeziehung in das Mandatsverhältnis noch der Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO entgegen (BGHZ 124, 47 [52]).

    Der Zurechnung des Anwaltsverschuldens steht auch nicht entgegen, daß Rechtsanwalt W. mit dem Auftrag, den Fristverlängerungsantrag in den Gerichtsbriefkasten einzuwerfen, nur eine untergeordnete Tätigkeit übertragen war (BGHZ 124, 47 [52]).

  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94

    Kein Parteiverrat durch Vertretung des Täters und des Geschädigten durch Anwälte

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94
    Dem steht nicht entgegen, daß es rechtlich möglich und im Hinblick auf § 356 StGB unbedenklich ist, das Mandat auf ein einzelnes Mitglied der Sozietät zu beschränken (BGH Urteil vom 7. Juni 1994 - 5 StR 85/94 - BGHR StGB § 356 Anvertrauen 1).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZB 14/77

    Versäumnis des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94
    Das Vergessen der zur Wahrung einer Frist erforderlichen Handlung ist regelmäßig schuldhaft (BGH Beschluß vom 30. März 1978 - VII ZB 14/77 - VersR 1978, 669 [670]).
  • BGH, 11.12.1978 - II ZB 12/78

    Zurechnung des Verschuldens eines anderen Anwaltes als des Bevollmächtigten bei

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94
    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat allerdings in einem Beschluß vom 11. Dezember 1978 - II ZB 12/78 - VersR 1979, 232 - angenommen, wenn die erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zunächst ein Kurzgutachten über die Aussichten einer Berufung nur von einem einzelnen Sozietätsmitglied erbeten hätten, das allein beim Berufungsgericht zugelassen sei, dann könne nicht die gesamte Sozietät sondern allein dieses Mitglied als mit der Durchführung der Berufung beauftragt angesehen werden; wenn dieser Bevollmächtigte einem anderen Sozietätsmitglied eine bloß untergeordnete Tätigkeit überlasse, die nicht zu der von ihm auszuführenden juristischen Sachbehandlung gehöre, die er vielmehr ohne weiteres durch sein Büropersonal erledigen lassen könne, bestehe kein Grund, der Partei ein bei dieser Tätigkeit entstandenes Versehen wie ein eigenes Verschulden zuzurechnen.
  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

    Dies hindert die Annahme nicht, dass nach dem Parteiwillen auch der den Vertrag unterzeichnende Kläger persönlich Partner des Beratungsvertrages werden sollte (vgl. BGHZ 70, 247, 248 f.; 97, 269, 277; BGH, Urt. v. 19. Januar 1995 - III ZR 107/94, NJW 1995, 1841; v. 16. Dezember 1999 - VK ME 11/99 [richtig: IX ZR 117/99 - d. Red.] , NJW 2000, 1333 f.; Lutter/Drygala, Festschrift Ulmer, S. 381, 383; Drygala, EWiR 2007, 99 f.; vgl. auch BGH, Urt. v. 8. November 2005 - VI ZR 319/04, NJW 2006, 437, 439), weil die Beklagte ersichtlich dem Kläger persönlich besonderes Vertrauen entgegenbrachte und er die Beratung leisten sollte.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    a) Ein Rechtsanwalt, der einer Anwaltssozietät angehört, nimmt ein ihm angetragenes Mandat zur Prozessführung in der Regel im Namen der Sozietät an; er will nicht nur sich persönlich, sondern auch die mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Kollegen verpflichten (vgl. BGHZ 124, 47, 49 = NJW 1994, 257; BGH Urteil vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99

    Treuhänderische Mitverpflichtung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer

    Er hat dies insbesondere für naheliegend gehalten, wenn bei einem Prozeßauftrag nur einer der verbundenen Rechtsanwälte bei dem Gericht zugelassen ist, vor dem die Sache zu verhandeln ist (BGHZ 56, 355, 361; anders aber BGH, Urt. v. 19. Januar 1995 - III ZR 107/94, NJW 1995, 1841), oder wenn ein Anwalt der Sozietät mit einer Tätigkeit betraut wird, die an sich außerhalb eigentlicher anwaltlicher Aufgaben liegt (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 1988 - III ZR 194/86, n. v.).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05

    Verjährungsbeginn bei Prozesskostenschäden; Entfallen einer sog. Sekundärhaftung

    a) Zwar haften die Beklagten zu 2. und 3. nicht als Mitglieder einer echten Sozietät mit dem Beklagten zu 1. Ist der beauftragte Rechtsanwalt Mitglied einer Sozietät, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Anwaltssozietät beauftragt wird, da grundsätzlich von dem Willen auszugehen ist, das Mandatsverhältnis mit der Sozietät zu begründen (BGH, NJW 1994, 257; BGH, NJW 1995, 1841; Terbille in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl. 2005, Rn. 112).
  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Eine Zurechnung bei Anwaltsgemeinschaften oder Sozietäten kommt nur dann in Betracht, wenn die gesamte Sozietät bevollmächtigt worden ist (vgl. BGH NJW 1995, 1841; 1994, 1878).
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 28 U 238/09

    Haftung eines freien Mitarbeiters einer anwaltlichen Bürogemeinschaft für

    Ist der beauftragte Rechtsanwalt Mitglied einer Sozietät, ist nämlich im Zweifel davon auszugehen, dass die Anwaltssozietät beauftragt wird, da grundsätzlich von dem Willen auszugehen ist, das Mandatsverhältnis mit der Sozietät zu begründen (BGHZ 124, 47, 48; BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94, NJW 1995, 1841; Hartung in: Henssler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 59a Rn. 41; Mennemeyer, aaO, Rn. 116).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02

    Zurechnung des Verschuldens eines bei dem Rechtsmittelgericht nicht zugelassenen

    Daß diese die höchstrichterliche Rechtsprechung, wie die Rechtsbeschwerde meint (vgl. aber BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841), nicht berücksichtigt, stellt noch keine zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führende Abweichung dar (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - aaO 1258) und läßt zudem außer Acht, daß die von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen lediglich Fälle betreffen, in denen der angestellte Anwalt - anders als vom Berufungsgericht hier festgestellt - nicht zugleich Mandatsträger war.

    aa) Ohne Rechtsfehler stützt sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1995 (III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841).

  • BGH, 05.03.2009 - V ZB 153/08

    Prüfungsanforderungen eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung einer

    Deshalb muss ein Rechtsanwalt, der im Postausgangsfach der Sozietät vergessene Post zur Post aufgeben will, prüfen, ob sich darunter eilige Sachen befinden, die schneller befördert werden müssen (BGH, Beschl. v. 13. November 2002, XII ZB 104/01, NJW-RR 2003, 490, 491), und mitgenommene Sendungen rechtzeitig in den Postkasten einwerfen, auch wenn er sie nicht bearbeitet hat (BGH, Urt. v. 19. Januar 1995, III ZR 107/94, NJW 1995, 1841).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 88/03

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher

    Sowohl der Auftraggeber als auch der Rechtsanwalt haben nämlich grundsätzlich den Willen, das Mandatsverhältnis mit der Sozietät zu begründen (so auch Vollkommer/Heinemann, aaO, RN 69 mwN sowie BGHZ 124, 47, 48 f. mwN; BGH, NJW 1995, 1841, jeweils zur Rechtslage vor Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft).
  • BGH, 13.11.2002 - XII ZB 104/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines

    Sowohl der Auftraggeber als auch der Rechtsanwalt haben nämlich grundsätzlich den Willen, das Mandatsverhältnis mit allen Mitgliedern der Sozietät zu begründen (BGHZ 124, 47, 48 f. m.w.N.; BGH Urteil vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 57/97

    Überwachungspflichten der in einer Sozietät zusammengeschlossen Rechtsanwälte

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 217/04

    Einrede der Verjährung; neues Verteidigungsmittel; schriftliche Entscheidung des

  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 8 U 190/07

    Abgrenzung von Gesellschaftsverhältnis und freier Mitarbeit unter Rechtsanwälten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - L 8 R 829/13

    Nachforderung von Sozialversicherungbeiträgen und Säumniszuschläge

  • LG Dortmund, 11.10.2013 - 3 O 207/12

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts aufgrund Anwaltsvertrages i.R.e.

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZB 41/96

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zurechnung des Verschuldens eines

  • OLG Köln, 20.06.1996 - 12 U 113/95

    Zustandekommen eines Vertrages durch ein dem Prozessbevollmächtigten zugegangenen

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZB 7/97
  • BPatG, 20.10.2011 - 10 W (pat) 2/08
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