Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.04.1990

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1990 - III ZR 250/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5902
BGH, 11.10.1990 - III ZR 250/89 (https://dejure.org/1990,5902)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1990 - III ZR 250/89 (https://dejure.org/1990,5902)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - III ZR 250/89 (https://dejure.org/1990,5902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrReinG Berlin § 7
    Rechtsweg bei Anspruch auf Straßenreinigungsentgelt in Berlin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 227/82
    Auszug aus BGH, 11.10.1990 - III ZR 250/89
    Auch die - unzweifelhaft öffentlich-rechtliche - Anordnung des Anschluß- und Benutzungszwangs steht einer privatrechtlichen Regelung der Benutzung nicht entgegen (Senatsurteil vom 3. November 1983 - III ZR 227/82 - MDR 1984, 558).
  • KG, 08.12.2003 - 8 U 158/03

    Straßenreinigungsentgelt in Berlin: Voraussetzung eines Anspruchs auf

    a) Es entspricht mittlerweile allgemeiner Meinung, dass das Leistungsverhältnis zwischen der die Straßenreinigungspflicht aufgrund des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Berlin erfüllenden Klägerin und den jeweiligen zur Kostentragung nach § 7 Absatz 2 StReinG heranzuziehenden Anliegern oder Hinterliegern der öffentlichen Straßen als Rechtsverhältnis bürgerlich-rechtlicher Natur anzusehen ist (so BGH, Urteil vom 3. November 1983, III ZR 227/82, GE 1984, 381ff. = MDR 1984, 558; Urteil vom 15. Mai 1986, III ZR 27/85, GE 1986, 955 = MDR 1987, 125; Urteil vom 11. Oktober 1990, III ZR 250/89 n.v.).
  • KG, 16.02.2004 - 8 U 216/03

    Müllentsorgungsentgelt in Berlin: Berechnung sog. Komforttarife bei

    a) Bei dem von der Beklagten verlangten und von den Klägern gezahlten Entgelt handelt es sich, wovon auch die Parteien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Recht ausgehen, um ein Entgelt aus einem privatrechtlich ausgestalteten Rechtsverhältnis (so zum vergleichbaren Berliner Straßenreinigungsrecht: BGH, Urteil vom 3. November 1983, III ZR 227/82, GE 1984, 381ff. = MDR 1984, 558; Urteil vom 15. Mai 1986, III ZR 27/85, GE 1986, 955 = MDR 1987, 125; Urteil vom 11. Oktober 1990, III ZR 250/89 n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1990 - III ZR 250/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8089
BGH, 26.04.1990 - III ZR 250/89 (https://dejure.org/1990,8089)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1990 - III ZR 250/89 (https://dejure.org/1990,8089)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1990 - III ZR 250/89 (https://dejure.org/1990,8089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde - Anspruch auf Entrichtung von Straßenreinigungsentgelt - Straßenreinigungsentgelt als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Abgabe - Eröffnung des Zivilrechtsweges bei Einführung Entgeltpflicht für Straßenreinigung - ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 217 Abs. 3
    Einholung der Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 227/82
    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - III ZR 250/89
    Auch die - unzweifelhaft öffentlich-rechtliche - Anordnung des Anschluß- und Benutzungszwangs steht einer privatrechtlichen Regelung der Benutzung nicht entgegen(Senatsurteil vom 3. November 1983 - III ZR 227/82 - MDR 1984, 558).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht