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BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung der erhöhten Prozessgebühren - Zulässigkeit der Erhöhung der Prozessgebühren eines Rechtsanwalts bei einer Tätigkeit für eine Mehrheit von Wohnungseigentümern - Auswirkung der Vertretung der Wohnungseigentümer durch einen ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BRAGebO § 6; BRAGebO § 31
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2, § 31 Abs. 1 Nr. 1
Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2240
- MDR 1987, 912
- VersR 1987, 1217
- Rpfleger 1987, 387
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82
Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern
Auszug aus BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85
Dem Rechtsanwalt, der für eine Mehrheit von Wohnungseigentümern tätig wird, steht die Erhöhung der Prozeßgebühr auch dann zu, wenn die Wohnungseigentümer durch einen Verwalter vertreten werden (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82 = LM BRAGebO § 6 Nr. 4).Dieser Umstand ist für das Rechtsverhältnis der Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ohne Bedeutung (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82 = LM BRAGebO § 6 Nr. 4 m. w. Nachw.).
Davon geht auch das Senatsurteil vom 6. Oktober 1983 (aaO) aus.
Der Senat hat bereits in dem genannten Urteil vom 6. Oktober 1983 (aaO) anhand der Entstehungsgeschichte der Vorschrift im einzelnen dargelegt, daß nach dem Willen des Gesetzgebers dem mit dem Vorhandensein mehrerer Beteiligter typischerweise verbundenen Mehr an Arbeit und Aufwand, insbesondere durch die laufende Informationsaufnahme und Unterrichtung durch den Rechtsanwalt, in genereller Weise durch eine Erhöhung der in § 6 BRAGO enthaltenen Pauschgebühr Rechnung getragen werden sollte (vgl. BT-Drucks. 7/2016 S. 41, 99; BT-Drucks. 7/3243 S. 7, 76; BR-Drucks. 165/1/75 S 19/20 und BT-Drucks. 7/3498 S 12/13; BT-Drucks. 7/3803 S. 6).
Für die Frage der Gebührenerhöhung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO ist nicht entscheidend, ob die mehreren Auftraggeber an den Rechtsanwalt aufgrund einheitlicher Willensbildung herantreten oder im Prozeß als Einheit auftreten (Senatsurteil vom 6. Oktober 1983 aaO).
- OLG München, 23.05.1985 - 11 W 970/85
Erhöhungsgebühr; Verwalter; Rechtsanwalt; Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Auszug aus BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85
1985, 416 = MDR 1985, 857; OLG Düsseldorf JurBüro 1986, 53; Göttlich/Mümmler a.a.O. Anm. 6.2; Schumann/Geißinger BRAGebO 2. Aufl. Nachtr.zu § 6 Rn. 9; a. A. - außer dem OLG Köln a.a.O. - OLG Koblenz JurBüro 1985, 711 = MDR 1985, 857 - …
- OLG Hamm, 31.10.1979 - 23 W 490/79
Auszug aus BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85
Den Beklagten sind deshalb für die Vertretung der Kläger und der anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft im Vorprozeß entgegen der Auffassung des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Köln die erhöhten Prozeßgebühren nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO erwachsen, wie es der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum entspricht (vgl. OLG Hamm JurBüro 1980, 379 = MDR 1980, 239 = Rpfl.
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85
Die Sprungrevision der Beklagten, über die angesichts des Ausbleibens der trotz rechtzeitiger Ladung zur Revisionsverhandlung nicht erschienenen Kläger durch Versäumnisurteil sachlich zu entscheiden ist (BGHZ 37, 79), ist begründet. - BGH, 27.11.1980 - III ZR 187/79
Anspruch auf Ersatz von Gebühren für die Beautragung von Rechtsanwälten - Erhöhte …
Auszug aus BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85
Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang, bei der Berechnung der Mehrvertretungsgebühren, hervorgehoben, daß Satz 1 und Satz 2 des § 6 Abs. 1 BRAGO nicht isoliert zu sehen sind, sondern sachlich zusammengehören (vgl. Urteil vom 27. November 1980 - III ZR 187/79 = NJW 1981, 1103). - OLG Bamberg, 28.11.1985 - 3 W 151/85
Erstattungsfähigkeit einer um 3/10 erhöhten Prozessgebühr
Auszug aus BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85
1985, 416; OLG Düsseldorf JurBüro 1986, 53; ferner OLG Bamberg JurBüro 1986, 722 und insoweit auch OLG Koblenz JurBüro 1985, 711), hält der Senat fest, und zwar auch gegenüber der vom Oberlandesgericht Köln in JurBüro 1985, 66 vertretenen Meinung, der sich das Landgericht in dem angefochtenen Urteil angeschlossen hat (vgl. jetzt auch OLG Köln JurBüro 1986, 865). - OLG Köln, 06.04.1981 - 17 W 451/80
Auszug aus BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85
Der erkennende Senat hat in dem vorgenannten Urteil vom 6. Oktober 1983 entgegen der vom Oberlandesgericht Köln (vgl. Beschl. vom 6. April 1981 - 17 W 451/80 = JurBüro 1983, 73) in ständiger Praxis vertretenen Meinung entschieden, daß eine Mehrheit von Wohnungseigentümern jedenfalls dann, wenn sie ohne Mitwirkung eines Verwalters klagt, nicht als nur ein Auftraggeber, sondern als mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 BRAGO anzusehen ist und daß dem für sie tätigen Rechtsanwalt deshalb die in dieser Vorschrift vorgesehene Gebührenerhöhung zusteht.
- BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06
Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel
Es ist auch nicht erforderlich, dass die Auftraggeber aufgrund einheitlicher Willensbildung an den Rechtsanwalt herantreten oder im Prozess als Einheit auftreten (…BGH, Urt. v. 6. Oktober 1983, III ZR 109/82, JurBüro 1984, 377, 378; Urt. v. 12. Februar 1987, III ZR 255/85, NJW 1987, 2240, 2241; Beschl. v. 16. März 2004, VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006).Die gesetzliche Regelung beruht auf einer typisierenden und generalisierenden Betrachtung, die gerade nicht an die Umstände des Einzelfalls, sondern nur an das Vorhandensein mehrerer Auftraggeber anknüpft (…BGH, Urt. v. 6. Oktober 1983, III ZR 109/82, JurBüro 1984, 377, 378; Urt. v. 12. Februar 1987, III ZR 255/85, NJW 1987, 2240; Beschl. v. 16. März 2004, VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006).
- BGH, 16.03.2004 - VIII ZB 114/03
Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer Erbengemeinschaft
Für diese und nicht für den Vertreter wird der Rechtsanwalt tätig (vgl. zur vergleichbaren Tätigkeit eines Rechtsanwalts für eine Mehrheit von Wohnungseigentümern BGH, Urteil vom 12. Februar 1987 - III ZR 255/85, NJW 1987, 2240 unter III).Angesichts der typisierenden und generalisierenden gesetzlichen Regelung kommt es allein darauf an, ob an der betreffenden Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt tätig wird, mehrere rechtsfähige oder doch im Rechtsverkehr so behandelte natürliche oder juristische Personen beteiligt sind (BGH, Urteil vom 12. Februar 1987 aaO).
- BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer
Auch das Ziel der Regelung, dem "Mehr" an Arbeit und Aufwand durch den Informationsaustausch mit mehreren Auftraggebern durch eine Gebührenerhöhung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, NJW 1987, S. 2240), ist für die Abgrenzung wenig aussagekräftig.
- BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08
Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als …
Zudem wird die Erhöhung in solchen Fällen mit dem für den Prozessbevollmächtigten bestehenden höheren Haftungsrisiko begründet (vgl. BGH, NJW 1987, 2240, 2241;… OLG München, aaO;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., 1008 VV Rn. 37; BT-Drucks. 7/2016 S. 99; BT-Drucks. 15/1971 S. 205). - BGH, 26.08.2021 - II ZB 31/14
Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag
Dadurch wird dem mit dem Vorhandensein mehrerer Beteiligter typischerweise verbundenen Mehr an Arbeit und Aufwand und dem höheren Haftungsrisiko Rechnung getragen (…vgl. zu Nr. 1008 VV-RVG bzw. § 6 BRAGO: RegE BT-Drucks. 7/2016, S. 99; BGH, Urteil vom 12. Februar 1987 - III ZR 255/85, NJW 1987, 2240;… Beschluss vom 19. Januar 2010 - VI ZB 36/08, NJW 2010, 1377 Rn. 6 ff.). - BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99
Erhöhung der Geschäftsgebühr des Anwalts bei einer Mehrzahl von Auftraggebern; …
Das Berufungsgericht hat § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82 - LM Nr. 4 zu § 6 BRAGebO = JurBüro 1984, 377 = AnwBl 1984, 208, und vom 12. Februar 1987 - III ZR 255/85 - LM Nr. 6 zu § 6 BRAGebO = JurBüro 1988, 64 = AnwBl 1987, 555) dahin ausgelegt, daß dem Rechtsanwalt auch dann, wenn er in Schulangelegenheiten eines minderjährigen Kindes für beide Eltern auftritt, die Mehrvertretungsgebühren ohne Rücksicht darauf zustehen, ob im Einzelfall eine Mehrbelastung des Rechtsanwalts tatsächlich eintritt oder ob bei bestimmten Sachverhalten jedenfalls im Regelfall eine Mehrbelastung angenommen werden kann. - OLG Köln, 22.10.1987 - 17 W 279/87
Erbengemeinschaft; Rechtsverkehr; Anwaltliche Tätigkeit
Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO muß durch Auslegung bestimmt werden, wobei ausschlaggebend abzustellen ist "auf den Sinn und Zweck der durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1975 eingeführten Neufassung des § 6 BRAGO« (BGH NJW 1987, 2240).Da die von dem Senat gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6. Oktober 1983 (JurBüro 1984, 377) und anderer Gerichte, insbesondere auch aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, erhobenen kritischen Einwände (zusammenfassend JurBüro 1985, 66 ff, und JurBüro 1986, 865 ff) mit der erneuten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Februar 1987 (NJW 1987, 2240) lediglich in den Bereich rechtspolitischer Erwägungen gerückt worden sind, und bei dem damit verfestigten Meinungsstand nicht anzunehmen ist, daß ein künftiger Gesetzgeber den Bedenken des Senats Rechnung tragen würde, kann die Beibehaltung der Senatsrechtsprechung das erklärte Auslegungsziel nicht mehr verwirklichen, bei der Anwendung des § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO unter Beachtung der Absicht des Gesetzes kostenrechtliche Unbilligkeiten zu vermeiden.
Diese Gefahr bestünde jedoch ständig wegen der unterschiedlichen Rechtsmittelzüge, wie die beiden von dem Bundesgerichtshof (JurBüro 1984, 377, und NJW 1987, 2240) entschiedenen Fallgestaltungen zeigen.
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97
Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Zwar setzt ein anwaltlichen Mandat für eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht voraus, daß deren Mitglieder aufgrund einheitlicher Willensbildung an den Rechtsanwalt herantreten oder im Prozeß als Einheit auftreten (…BGH, Urt. v. 6. Oktober 1983 aaO; v. 12. Februar 1987 - III ZR 255/85, NJW 1987, 2240, 2241; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 86, 87). - OLG Koblenz, 24.03.2000 - 10 U 675/99
Anwaltliche Erhöhungsgebühr im Wohnungseigentumsverfahren- Anwaltliche …
Daß sich Geschäfts- und Prozeßgebühr des Rechtsanwalts erhöhen, auch dann, wenn die Wohnungseigentümer durch einen Verwalter vertreten werden, entspricht heute nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH MDR 1984, 561 = NJW 1984, 2296; NJW 1987, 2240; OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1157;OLG Hamburg MDR 1978, 767; OLG Frankfurt JurBüro 79, 199; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1492 mit Aufgabe der früheren Rechtsprechung JurBüro 1985, 711).Anders verhält sich die Situation, wenn der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft als Prozeß- oder Verfahrensstandschafter im eigenen Namen geltend macht (BGH NJW 1987, 2240, 2241; JurBüro 88, 64; OLG Hamm, JurBüro 1983, 381; OLG Stuttgart JurBüro 83, 381;… Gerold/Schmidt/von Eicken, aaO).
- OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 10 W 134/01
Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei Mehrheit von Auftraggebern
Die Vertretung mehrerer Auftraggeber führt typischerweise und regelmäßig zu einem erhöhten Aufwand des Rechtsanwaltes (vgl. BGH MDR 1987 912; OLG Frankfurt am Main MDR 1999, 766; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 658 unter Berufung auf die Beratungen des Deutschen Bundestages). - LSG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - L 4 KA 4/02
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer …
- BGH, 13.01.1994 - IX ZR 13/93
Gebührenerhöhung bei gemeinschaftlicher Testamentsvollstreckung
- OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04
Mehrvertretungszuschlag bei Klage der Mitglieder einer …
- OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93
Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der …
- OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05
Erfallen der Erhöhungsgebühr in Wohngeldverfahren
- OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 58/96
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für einen …
- OLG Saarbrücken, 18.07.1990 - 5 W 129/90
Erhöhung der Prozeßgebühr wegen weiteren Auftraggebern
- OLG Köln, 10.11.1999 - 17 W 455/99
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag und gebührenrechtliche …
- LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2002 - L 4 KA 11/01
Anspruch von in einer Gemeinschaftspraxis tätigen Vertragsärzten gegen den …
- OLG Stuttgart, 18.04.2000 - 8 W 717/99
Erhöhungsgebühr bei Vertretung der Mitglieder eines mit gut organisierter …
- OLG Schleswig, 14.01.1994 - 9 W 11/94
Mehrvertretungszuschlag bei Geltendmachung einer Honorarforderung durch mehrere …
- BayObLG, 02.11.2000 - 2Z BR 69/00
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache
- LG Berlin, 01.08.2001 - 82 T 601/01
Gebührenerhöhung bei Vertretung von Gesellschaftern einer Gesellschaft …
- LG Berlin, 16.07.2001 - 82 T 167/01
Erhöhung der Mahnverfahrensgebühr und der Prozessgebühr ; Erstattungsfähigkeit …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 7 W 11/00
Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Vertretung zunächst unbekannt, von …
- LG Düsseldorf, 17.02.2005 - 25 T 30/03
- OLG Bremen, 01.07.1992 - 2 W 46/92
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers; Beschwerde gegen …
- KG, 11.05.1988 - 24 W 4672/87
- OLG Dresden, 21.05.2007 - 3 W 592/07
BRAGO-Gebühr bei Mehrfachvertretung (Altfälle)
- LG Hagen, 10.05.2004 - 3 T 275/04
- OLG Köln, 05.04.2000 - 17 W 42/00
- OLG Köln, 21.10.1996 - 17 W 326/96
- OLG Oldenburg, 20.01.1993 - 11 W 23/92
Erhöhungsgebühr, Kosten, notwendige, Rechtsverteidigung, Rechtsanwalt, …
- OLG Saarbrücken, 04.11.1987 - 5 W 162/87
- BPatG, 15.05.2001 - 2 ZA (pat) 1/01
- BPatG, 24.11.2000 - 2 Ni 36/99
- LG Berlin, 21.10.1988 - 82 T 542/88
- KG, 17.06.1991 - 24 W 6408/90
Erstattung außergerichtlicher Kosten im Falle vorprozessualer Erledigung der …
- LG Berlin, 20.06.1989 - 82 T 284/89