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   BGH, 20.12.1990 - III ZR 366/89   

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https://dejure.org/1990,6165
BGH, 20.12.1990 - III ZR 366/89 (https://dejure.org/1990,6165)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1990 - III ZR 366/89 (https://dejure.org/1990,6165)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 (https://dejure.org/1990,6165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich wegen rückständiger Steuerschulden - Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Vergleichs mangels hinreichender Bestimmtheit in der Revisionsinstanz - Betreiben eines Großhandels unter eigenem Namen als Stohmann - Anspruch auf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - III ZR 366/89
    In dem Rechtsstreit hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Dr. Engelhardt, Dr. Werp, Dr. Rinne und Dr. Wurm am 20. Dezember 1990 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen:.

    Die Revision verspricht auch im Endergebnis keinen Erfolg (BVerfGE 54, 277).

  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 4/88

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BGH, 20.12.1990 - III ZR 366/89
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, zu dieser - in das Verfahren nach § 732 ZPO gehörenden - Frage im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der Klage nach § 767 ZPO Stellung zu nehmen (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 = BGHR ZPO § 767 Abs. 1 Einwendungen 2).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Offen bleiben kann deshalb euch, ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels überhaupt noch als Zulässigkeitsvoraussetzung der Vollstreckungsgegenklage angesehen werden kann (zweifelnd wohl BGH Urteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 261/86 = NJW 1988, 707 f. = WM 1988, 109; Beschluß vom 23. November 1989 - III ZR 40/89 = NJW-RR 1990, 246, 247 = WM 1990, 304 [BGH 23.11.1989 - III ZR 40/89]) oder jedenfalls dann in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn bis zum Abschluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (BGH Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 = BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1 und vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 = BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 2).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

    Der III. Zivilsenat schließlich hat in den Beschlüssen vom 6. Oktober 1988 und 20. Dezember 1990 angenommen, eine Vollstreckungsabwehrklage sei jedenfalls dann zulässig, wenn die Parteien in den Tatsacheninstanzen keine formellen Einwände gegen den Vollstreckungstitel vorgebracht hätten (III ZR 4/88 und III ZR 366/89, BGHR Zivilsachen ZPO § 767 Abs. 1, "Einwendungen" 2 und 4).
  • BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 110/98

    Zulässsigkeitsvoraussetzungen der Vollstreckungsabwehrklage - Anforderungen an

    Ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels aus dem Gesichtspunkt, daß sie mit der Vollstreckungsgegenklage nicht zu überprüfen ist, überhaupt noch als Zulässigkeitsvoraussetzung angesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 261/86 - WM 1988, 109; Beschluß vom 13. November 1989 - III ZR 40/89 - WM 1990, 304) oder jedenfalls dann in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn bis zum Abschluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 und vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 - BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1 und 2), kann dahingestellt bleiben (ebenso BGHZ 118, 229, 232).
  • BGH, 30.11.2000 - III ZR 89/00

    Vollstreckungsfähigkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine

    Jedenfalls ist diese Frage dann in der Revisionsinstanz nicht mehr zu prüfen, wenn bis zum Abschluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 1988 - III ZR 4/88 - und vom 20. Dezember 1990 - III ZR 366/89 - BGHR ZPO § 732 Abs. 1 Vollstreckungsabwehrklage 1 und 2).
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