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BGH, 05.04.1965 - III ZR 58/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Unfalls in Universitäts-Frauenklinik - Sturz von einer Trage nach einer in Narkose durchgeführten Operation - Anmeldung eines Anspruchs nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - Versäumung der Anmeldefrist - Unterstellung der Voraussetzungen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 559
- VersR 1965, 616
- DB 1965, 815
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
Auszug aus BGH, 05.04.1965 - III ZR 58/64
Das Kammergericht geht davon aus, die Frist des § 28 AKG sei nicht anders zu behandeln, als entsprechende Fristen im Bundesversorgungsgesetz, im Bundesentschädigungsgesetz oder im Lastenausgleichgesetz (vgl. die Zusammenstellung im Beschluß des Bundessozialgerichts vom 9. Juni 1961 - ES 2/60 - (NJW 1961, 2277)).
- BGH, 07.04.2006 - V ZR 144/05
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beseitigung von Luftschutzstollen aus dem 2. …
Dieser Antrag könnte auch konkludent gestellt werden (BGH. Urt. v. 5. April 1965, III ZR 58/64, WM 1965, 583, 584 f.). - BGH, 17.03.1966 - III ZR 263/64
Gewährung eines Amtshaftungsanspruches gegen einen schuldigen Beamten nach § 95 …
Nun hat zwar der hier erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. April 1965 - III ZR 58/64 - (Betrieb 1965, 815) entschieden, es sei nicht zu übersehen, daß das ab 1. Januar 1958 in Kraft getreten.