Rechtsprechung
BGH, 16.12.1993 - III ZR 63/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit eines Umlegungsplans - Neuordnung zur Erschließung des Plangebiets - Neuordnung bebauter und unbebauter Grundstücke - Ermittlung des Umlegungszwecks - Zielsetzung des Umlegungsverfahrens, für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an einen Umlegungsplan
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 26.04.1993 - U 2/92
- BGH, 16.12.1993 - III ZR 63/93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89
Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen …
Auszug aus BGH, 16.12.1993 - III ZR 63/93
Die Zielsetzung des Umlegungsverfahrens, für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu schaffen, muß sich vielmehr auf das Umlegungsgebiet als Ganzes beziehen (BGHZ 113, 139, 145 f m.w.N.). - BGH, 06.12.1984 - III ZR 174/83
Bemessung des Geldausgleichs
Auszug aus BGH, 16.12.1993 - III ZR 63/93
Ohne Erfolg wendet sich die Revision gegen die Festsetzung eines Flächenbeitrages von 30 % zu Lasten der Beteiligten zu 1 und 2. Der Flächenbeitrag gemäß § 58 Abs. 1 BauGB soll die den betroffenen Eigentümern durch die Umlegung erwachsenen Vorteile ausgleichen (Senatsurteil BGHZ 93, 103). - BGH, 10.11.1983 - III ZR 131/82
Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen in Hofnähe in …
Auszug aus BGH, 16.12.1993 - III ZR 63/93
Eine entsprechende Verpflichtung der Umlegungsstelle läßt sich insbesondere nicht aus den auch für die Umlegung geltenden Verfassungsgrundsätzen des geringstmöglichen Eingriffs und der Verhältnismäßigkeit der Mittel herleiten (s. dazu Senatsurteil vom 10. November 1983 - III ZR 131/82 = DVBl. 1984, 337, 338).
- BGH, 05.10.2000 - III ZR 71/00
Festlegung des Umlegungsgebiets und Durchführung der Umlegung
Von diesem - gerade mit der Notwendigkeit der Verwirklichung des Grundsatzes der wertgleichen Abfindung in Land begründeten (…vgl. Senat aaO) - Standpunkt (in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe BWGZ 1976, 515 f; OLG Stuttgart NVwZ 1986, 694 f; vgl. auch das dem Nichtannahmebeschluß des Senats vom 16. Dezember 1993 - III ZR 63/93 - BGHR BauGB § 66 Abs. 3 Umlegungsplan 2 zugrundeliegende Berufungsurteil des OLG Bamberg vom 26. April 1993, S. 15, 16) abzugehen, besteht kein Grund.Da die vorliegende Umlegung zur Umgestaltung des Eigentums auch der Beteiligten zu 1 führt - wenn auch nicht im Sinne einer Enteignung, sondern einer Inhaltsbestimmung des Eigentums -, machen auch bloße Verfahrensfehler den die Eigentumsverhältnisse gestaltenden Umlegungsplan rechtswidrig und betreffen dadurch auch das Eigentumsrecht der Beteiligten zu 1 (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1993 aaO).
- OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 1 U (Baul) 1/99
Änderung eines Umlegungsplanes; Herabsetzung des Flächenbeitrags; Gesetzwidrige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 1 U (Baul) 1/96
Unwirksamkeit eines Baulandumlegungsplanes; Inhalt des Abwägungsgebots; …
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