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OLG Hamm, 18.12.2012 - III-1 Ws 661/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
§ 57 StGB
Bewährungsaussetzung, Halbstrafe, besondere Umstände - Burhoff online
§ 57 StGB
Strafaussetzung, Halbstrafe - openjur.de
Reststrafenaussetzung zur Bewährung, Halbstrafe, besondere Umstände
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 2
Voraussetzungen für die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 92 StVK 619/12
- OLG Hamm, 18.12.2012 - III-1 Ws 661/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 158 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12
Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung
Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2012 - 1 Ws 661/12
Die Umstände müssen die Tat, ihre Auswirkungen bzw. die Entwicklung der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt vergleichbarer Fallgestaltungen so deutlich abheben und in einem so milden Licht erscheinen lassen, dass eine Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann (OLG Hamm, Beschl. v. 12.07.2012 - 3 Ws 143/12; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.09.2005 - 1 Ws 167/12; OLG Köln, Beschl. v. 27.03.2012; vgl. auch BGH NStZ 1987, 21).