Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.05.2021 - IV-1 RBs 33/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Bußgeldbescheid, Bezeichnung der Tat, Wirksamkeit, Roltichtverstoß
- IWW
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Bezeichnung der Tat im Bußgeldbescheid - Übertragungsfehler?
- beck-blog (Kurzinformation)
"Platz" oder "Straße" - zur Konkretisierung im Bußgeldbescheid
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70
Bußgeldbescheid
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2021 - 1 RBs 33/21
Diese Aufgabe erfüllt er in sachlicher Hinsicht, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn also zweifelsfrei feststeht, welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll (BGH NJW 1970, 2222).Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert ist, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt bleibt (OLG Hamm NZV 2005, 489), während solche Mängel, die lediglich die Vorbereitung der Verteidigung erschweren, die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids nicht berühren (BGHSt 23, 336).
- OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05
Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.2021 - 1 RBs 33/21
Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert ist, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt bleibt (OLG Hamm NZV 2005, 489), während solche Mängel, die lediglich die Vorbereitung der Verteidigung erschweren, die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids nicht berühren (BGHSt 23, 336).