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FG München, 11.09.1972 - IV 115/72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 03.05.2005 - 10 W 88/04
Berechnung der Nachabfindung nach § 13 Abs. 5 HöfeO - Ersatzerwerb - Enterbung
Sie sollen wie alles sonstige Vermögen zu treuen Händen in den Besitz meiner Ehefrau übergehen, damit sie in der Lage ist, den anderen Kindern standesgemäße Ausbildung, Studium und Mitgift nach ihrem Ermessen zu geben." (Bl. 2 der Nachlassakte 4 IV 115/72 AG Ahlen).Am 12. Januar 1973 wurde der Ehefrau des Erblassers ein Erbschein erteilt, wonach diese alleinige Vollerbin hinsichtlich des hoffreien Vermögens ist (Bl. 355 R d.A. und Bl. 11 der Nachlassakten 4 IV 115/72 AG Ahlen).
Der Senat hat zur Information die Grundakten von G6 Blatt 4868, Blatt 9659, Blatt ####2 und #### (jeweils AG G6), die Akten 3 LwH 17/73 AG G6, 3 LwH 13/74 AG G6, 3 Lw 10/74 AG G6, 4 IV 115/72 AG G6, 1 LwH 57/82 AG Beckum und 4 O 416/86 LG Münster beigezogen; diese sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.