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   FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1977 - IV 122/76   

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FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1977 - IV 122/76 (https://dejure.org/1977,11376)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.1977 - IV 122/76 (https://dejure.org/1977,11376)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 1977 - IV 122/76 (https://dejure.org/1977,11376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1978, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Sachsen, 03.09.2008 - 8 K 2287/05

    Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen zur Abwendung von

    Werde um die Erhaltung des Eigentums gestritten, mit dem Einnahmen erzielt werden, seien damit zusammenhängende Abwehrkosten abzugsfähige Werbungskosten (so auch Schmidt, EStG , Kommentar, § 21 Anm. 100 "Prozesskosten" m.H. auf Urteil des FG Rheinland Pfalz vom 2. November 1977 (EFG 1978, 164); vgl. auch FG Rheinland Pfalz in EFG 1991, 466).

    Das Gericht sieht sich schließlich auch durch das von der Klägerin herangezogene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. November 1977 IV 122/76, EFG 1978, 164 nicht zu einer anderen Auffassung veranlasst.

    In Anbetracht dieser Rechtsprechung erscheint das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. November 1977 IV 122/76 in EFG 1978, 164 jedenfalls im Ergebnis als zutreffend, weil auch dort ein Veranlassungszusammenhang zu beabsichtigten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestanden hatte, und die Prozesskosten aufgewandt worden waren, um genau diese Absicht weiter umsetzen zu können.

  • FG Bremen, 12.02.2014 - 1 K 80/12

    Zivilprozesskosten zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach dem VerkFlBerG

    Prozesskosten seien als Werbungskosten abzugsfähig, wenn um die Erhaltung des Eigentums an dem Grundstück gestritten werde, mit dem der Steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erziele (Hinweis auf FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1977 IV 122/76, EFG 1978, 164).

    Das Sächsische Finanzgericht hebe in seinem Urteil vom 3. September 2008 8 K 2287/05, EFG 2009, 1013 (Vorentscheidung zum BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 50/08, BFH/NV 2010, 622) ausdrücklich auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. November 1977 IV 122/76, EFG 1978, 164 nur für den Fall ab, als es sich um Kosten für Streitigkeiten um das sog. Volleigentum bei Grundstücken handele.

    Soweit sich die Kläger zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung, dass Prozesskosten abzugsfähig seien, wenn um die Erhaltung des Eigentums an einem Grundstück gestritten werde, auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. November 1977 IV 122/76, EFG 1978, 164 berufen, dürfte dieses durch die dargestellte BFH-Rechtsprechung überholt sein.

  • BFH, 01.10.2014 - IX R 7/14

    Werbungskostenabzug bei Aufwendungen zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach

    Denn in einem solchen Fall steht nicht die Absicht der Einkunftserzielung, sondern die Verhinderung der Beeinträchtigung des Vermögens des Steuerpflichtigen im Vordergrund (vgl. u.a. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 622, m.w.N.; vom 19. Dezember 2000 IX R 13/97, BFHE 194, 172, BStBl II 2001, 342, unter II.2., und vom 11. Mai 1993 IX R 25/89, BFHE 171, 445, BStBl II 1993, 751, unter 2.c; von Beckerath in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 9 Rz 27; a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1977 IV 122/76, Entscheidungen der Finanzgerichte 1978, 164).
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