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   FG Hamburg, 01.09.1992 - IV 182/89 H   

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https://dejure.org/1992,32230
FG Hamburg, 01.09.1992 - IV 182/89 H (https://dejure.org/1992,32230)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.1992 - IV 182/89 H (https://dejure.org/1992,32230)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 1992 - IV 182/89 H (https://dejure.org/1992,32230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG München, 27.06.2001 - 1 K 3721/99

    Prozesszinsen nur bei Kausalität der Klage für Steuerherabsetzung

    Die Herabsetzung der Steuer muss auf die prozessuale Erledigung eines zulässig und im Ergebnis erfolgreich eingeleiteten Klageverfahrens zurückzuführen sein (weshalb bei gerichtlicher Entscheidung in einem Musterverfahren für ein Jahr keine Prozesszinsen für ausgesetzte oder ruhende, nicht rechtshängig gewordene Parallelverfahren in anderen Jahren anfallen, vgl. etwa FG Hamburg Urteil vom 1. September 1992 IV 182/89 H, EFG 1993 S. 364; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401 , BStBl II 1988, 600, ablehnend zur Ausdehnung auf die Erstattung von Abzugsteuern).
  • BFH, 06.11.2000 - III B 46/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Beschwerde - Anspruch auf

    Die Klägerin geht in der Beschwerdeschrift nicht darauf ein, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600, und vom 31. Oktober 1974 IV R 160/69, BFHE 114, 397, BStBl II 1975, 370; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 1979 1 BvR 594/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1979, 486, und Urteil des FG Hamburg vom 1. September 1992 IV 182/89 H, Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 364) im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten sei.
  • FG Köln, 03.07.2002 - 15 K 4409/01

    Verzinsung nur bei rechtshängiger Steuervergütung

    Selbst wenn zur gleichen Rechtsfrage ein Musterprozeß geführt wird, ist auf im Einspruchsverfahren anhängig gebliebene Ansprüche § 236 AO nicht entsprechend anwendbar (vgl. nur FG Hamburg, Urteil vom 01. September 1992 IV 182/89 H, EFG 1993, 364).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2022 - 3 LB 58/14

    Unwirksamkeit einer Vereinbarung über die Verzinsung von Abgabenforderungen

    In einem solchen Fall ist es im Hinblick auf das in § 85 AO zum Ausdruck kommende Legalitätsprinzip unzulässig, durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gleichwohl einen Zinsanspruch zu begründen (zweifelnd hinsichtlich der Zulässigkeit einer Zinsvereinbarung im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes auch FG Hamburg, Urteil vom 1. September 1992 - IV 182/89 H - juris Rn. 29).
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