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   BFH, 09.09.1965 - IV 245/63   

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https://dejure.org/1965,11213
BFH, 09.09.1965 - IV 245/63 (https://dejure.org/1965,11213)
BFH, Entscheidung vom 09.09.1965 - IV 245/63 (https://dejure.org/1965,11213)
BFH, Entscheidung vom 09. September 1965 - IV 245/63 (https://dejure.org/1965,11213)
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 4 K 281/04

    Zur Frage des Betriebsausgabenabzugs, wenn ein Rechtsanwalt aus einer zugunsten

    Denn bei der Ausübung eines freien Berufs stehen grundsätzlich die eigene Arbeitskraft des Steuerpflichtigen sowie der Einsatz seines geistigen Vermögens und der durch eine qualifizierte Ausbildung erworbenen Kenntnisse im Vordergrund (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1960 IV 109/59 U, BStBl III 1960, 172; vom 9. September 1965 IV 245/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1966, 73; vom 11. Januar 1966 I 53/63, BStBl III 1966, 218;vom 22. Januar 1981 IV R 107/77, BStBl II 1981, 564;vom 9. Oktober 1986 IV R 57/83, BFH/NV 1987, 708;vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BStBl II 2000, 297 undvom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BStBl II 2001, 828).
  • FG Düsseldorf, 12.08.2003 - 3 K 4640/01

    AG-Beteiligung als Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Betriebsvermögen;

    1) Nach der Revisionsentscheidung des BFH sind "Geldgeschäfte" eines Freiberuflers wie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme einer Bürgschaft oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft generell als berufsfremde Vorgänge zu bezeichnen, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssen (BFH-Urteile vom 28. Januar 1960 IV 109/59 U, BStBl III 1960, 172; vom 9. September 1965 IV 245/63, HFR 1966, 73; vom 11. Januar 1966 I 53/63, BStBl III 1966, 218; vom 22. Januar 1981 IV R 107/77, BStBl II 1981, 564; vom 9. Oktober 1986 IV R 57/83, BFH/NV 1987, 708).
  • BFH, 12.01.1984 - IV R 89/81
    Im Fall der Gewährung eines Darlehens gegen eine den jeweiligen Kapitalmarktverhältnissen und den Risiken des Einzelfalls angemessene Verzinsung beinhaltet dieses Geschäft ein so erhebliches wirtschaftliches Eigengewicht, daß ein mit dem Geldgeschäft verknüpftes Bestreben, einen Mandanten zu gewinnen oder zu behalten, eine ausschließliche oder weitaus überwiegende betriebliche Veranlassung des Geldgeschäfts nicht mehr zu begründen vermag, sondern eine Zuordnung zum Kapitalvermögen i.S. von § 20 EStG erfordert (Festhaltung an den BFH-Urteilen vom 22.1.1981 IV R 107/77 und vom 9.9.1965 IV 245/63).
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