Rechtsprechung
BFH, 17.08.1961 - IV 318/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1962, 118
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 14.11.1978 - VIII R 72/76
Abtretung des Rückkaufsanspruchs ist Veräußerungsgewinn, der nicht der …
Als Wirtschaftsgut werden sowohl Sachen und Rechte verstanden, wie auch wirtschaftliche Werte jeder Art (vgl. Begründung zum Einkommensteuergesetz vom 16. Oktober 1934, RStBl 1935, 33 ff., dort S. 37), also "tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten läßt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind" (…Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 18. Aufl., Bd. II, § 4 Anm. 16 a unter Zitierung von BFH-Urteil vom 29. April 1965 IV 403/62 U, BFHE 82, 461, BStBl III 1965, 414), wobei die selbständige Bewertungsfähigkeit als gegeben angesehen wird, wenn der wirtschaftliche Wert als Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 1961 IV 318/58, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 283). - BFH, 27.01.1994 - IV R 104/92
Zu den Herstellkosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen auch die beim …
Aus den genannten Gründen kann das FG sich für seine abweichende Auffassung auch nicht auf das Senatsurteil vom 17. August 1961 IV 318/58 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 129) berufen. - BFH, 18.07.1974 - IV R 187/69
Anwesen - Gewerbetreibender - Gebäudegrundstück - Forstrecht - Ausdrückliche …
Bei einer Mehrheit von selbständig bewertbaren Wirtschaftsgütern (zum Begriff der selbständigen Bewertbarkeit vgl. BFH-Urteil vom 17. August 1961 IV 318/58, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 283, und BFH-Beschluß vom 16. Juli 1968 GrS 7/67, BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108) muß deshalb im allgemeinen für jedes dieser Wirtschaftsgüter durch eine jeden Zweifel ausschließende Handlung des Steuerpflichtigen die Widmung zum Betriebsvermögen bekundet werden. - BFH, 14.09.1965 - I 93/63 U
Steuerliche Anrechenbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer …
Als selbständig ist ein Wirtschaftsgut anzusehen, wenn es für sich nutzungs- und bewertungsfähig ist; diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sein wirtschaftlicher Wert als Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 318/58 vom 17. August 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1962 Nr. 125 und die dort zitierte Rechtsprechung). - BGH, 21.12.1962 - IV ZR 132/62
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats geht der Sinn und Zweck dieser Vorschrift dahin, daß eine Sicherstellung des Eigentums des Verfolgten während der gesamten Dauer der Verfolgung gewährleistet sein muß, um einen Entschädigungsanspruch auszuschließen (vgl. u.a. Urteile vom 29. Mai 1959 - IV 318/58 -, RzW 1959, 466 Nr. 19 und vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 85/60 -, RzW 1962, 72 Nr. 27).