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   RG, 27.11.1923 - IV 398/23   

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https://dejure.org/1923,473
RG, 27.11.1923 - IV 398/23 (https://dejure.org/1923,473)
RG, Entscheidung vom 27.11.1923 - IV 398/23 (https://dejure.org/1923,473)
RG, Entscheidung vom 27. November 1923 - IV 398/23 (https://dejure.org/1923,473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die einzelnen Hehlerhandlungen im Fortsetzungszusammenhang stehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 19
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Ein weiteres Merkmal des Gesamtvorsatzes haben Reichsgericht und Bundesgerichtshof zwar nicht einheitlich, aber doch in zahlreichen Entscheidungen darin gesehen, daß er den Gesamterfolg oder Gesamtumfang der Teilakte annähernd erfaßt (vgl. u.a. RGSt 58, 19, 20; BGHSt 1, 313, 315; 16, 124, 128).

    Das als Anwendungsbeschränkung zur subjektiven Seite gedachte Erfordernis, daß der Gesamtvorsatz "einen gegenständlich und zeitlich in gewisser Weise - wenn auch nicht ganz bestimmt - vorgestellten, durch mehrere Einzelhandlungen 'abschnittsweise' ('stückweise') zu verwirklichenden Gesamterfolg" erfassen müsse (RGSt 58, 19, 20; vgl. ferner RGSt 51, 305, 308; 66, 45, 47), hat seine ursprüngliche Bedeutung verloren.

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Ob die Angeklagten gewerbsmäßig gehandelt haben, beurteilt sich vielmehr nach ihren ursprünglichen Planungen (vgl. RGSt 58, 19, 21) sowie ihrem tatsächlichen, strafrechtlich relevanten Verhalten über den gesamten ihnen jeweils anzulastenden Tatzeitraum.
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Es reicht schon eine einzelne Handlung aus, wenn sie - wie hier festgestellt - mit dem Willen begangen wird, sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen (RGSt 58, 19, 20; BGHSt 1, 383; BGH MDR 1975, 321).
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