Rechtsprechung
RG, 27.11.1923 - IV 398/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die einzelnen Hehlerhandlungen im Fortsetzungszusammenhang stehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 19
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Ein weiteres Merkmal des Gesamtvorsatzes haben Reichsgericht und Bundesgerichtshof zwar nicht einheitlich, aber doch in zahlreichen Entscheidungen darin gesehen, daß er den Gesamterfolg oder Gesamtumfang der Teilakte annähernd erfaßt (vgl. u.a. RGSt 58, 19, 20; BGHSt 1, 313, 315; 16, 124, 128).Das als Anwendungsbeschränkung zur subjektiven Seite gedachte Erfordernis, daß der Gesamtvorsatz "einen gegenständlich und zeitlich in gewisser Weise - wenn auch nicht ganz bestimmt - vorgestellten, durch mehrere Einzelhandlungen 'abschnittsweise' ('stückweise') zu verwirklichenden Gesamterfolg" erfassen müsse (RGSt 58, 19, 20; vgl. ferner RGSt 51, 305, 308; 66, 45, 47), hat seine ursprüngliche Bedeutung verloren.
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Ob die Angeklagten gewerbsmäßig gehandelt haben, beurteilt sich vielmehr nach ihren ursprünglichen Planungen (vgl. RGSt 58, 19, 21) sowie ihrem tatsächlichen, strafrechtlich relevanten Verhalten über den gesamten ihnen jeweils anzulastenden Tatzeitraum. - BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck
Es reicht schon eine einzelne Handlung aus, wenn sie - wie hier festgestellt - mit dem Willen begangen wird, sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen (RGSt 58, 19, 20; BGHSt 1, 383; BGH MDR 1975, 321).
- BGH, 05.02.1960 - 4 StR 557/59
Annahme der ständigen Rechtssprechung hinsichtlich der "Zusammenrottung" - …
Keine der beiden Straftaten ist eine, wenn nicht notwendig so doch regelmäßige Erscheinungsform der anderen (vgl. RGSt 58, 19, 23; 60, 117, 122). - BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Die in ihrer rechtlichen Schlußfolgerung vereinzelt gebliebene Entscheidung RGSt 58, 19, die gewerbsmäßige Hehlerei und Fortsetzungszusammenhang für vereinbar erklärt hat, läßt ausdrücklich einen Vorsatz, "fernere Hehlereihandlungen unter gleichartigen Umständen und in mehr oder minder naher Zeitfolge zu begehen (Fortsetzungsvorsatz)", genügen (RGSt 58, 19, 22); die Entscheidung RGSt 72, 211 betont hingegen, daß bei einer nach Ort, Zeit und Art noch ungewissen Tatplanung keine Rede davon sein könne, "daß jede nachfolgende Tätigkeit nur als eine Fortsetzung der vorangehenden erscheint". - BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51 Die Absicht des Angeklagten braucht nicht dahin gegangen zu sein, sich durch die Hehlerei eine Erwerbsquelle von unbegrenzter Dauer zu erschließen; es genügt, daß er diese für eine gewisse Dauer erstrebte (RGSt 51, 97, 100; 58, 19 f.; RG JR 1927 Nr. 879; RG DJ 1937, 1086; BGH 4 StR 123/51 vom 27. Februar 1951).
- BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92
Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines …
Die Beziehung zwischen Gesamtvorsatz und Gesamterfolg wurde in RGSt 58, 19, 20 dahin präzisiert, daß der Vorsatz von vornherein "auf einen gegenständlich und zeitlich in gewisser Weise - wenn auch nicht ganz bestimmt - vorgestellten, durch mehrere Einzelhandlungen abschnittsweise (stückweise) zu verwirklichenden Gesamterfolg" gerichtet sein muß. - BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63
Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines …
Danach handelt gewerbsmäßig, wer sich bei seinem Handeln von der Absicht leiten läßt, sich durch wiederholte Tätigkeit eine Einnahmequelle mindestens von einiger Dauer zu verschaffen (vgl. u.a. RGZ 38, 18; 66, 48, 51; 74, 150, 151; ferner RGSt 53, 59, 60; 58, 19, 20; 64, 151, 153; BGHSt 1, 383). - BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73
Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …
Das Reichsgericht hat in RGSt 58, 19 (vor allem S. 21, 23) mit eingehender Begründung entschieden, daß "Gewerbsmäßigkeit und Fortsetzungszusammenhang einander rechtsgrundsätzlich nicht ausschließen, und daß die Frage, ob und inwieweit beide im einzelnen Falle gleichzeitig gegeben sind, lediglich davon abhängt, ob und inwieweit die beiderseitigen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind und erfüllt bleiben" . - BGH, 05.03.2019 - 3 StR 413/18
Gewerbsmäßige Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar …
- BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92
Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß - …
- BGH, 31.10.1957 - 4 StR 296/57
Rechtsmittel
- BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55
Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer …
- BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
Rechtsmittel
- BGH, 08.12.1959 - 2 StR 512/59
Rechtsmittel
- BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71
Annahme eines gewerbsmäßigen Verhaltens durch Spritschmuggel - Abgrenzung von …
- BGH, 29.10.1980 - 3 StR 323/80
Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen - …
- BGH, 16.12.1954 - 4 StR 556/54
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.1959 - 1 StR 589/59
Rechtsmittel
- BGH, 01.07.1954 - 4 StR 146/54
Rechtsmittel
- BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1954 - 4 StR 882/53
Rechtsmittel
- BGH, 21.01.1954 - 4 StR 698/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.06.1953 - 4 StR 89/53
Rechtsmittel
- BGH, 18.11.1952 - 1 StR 527/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.01.1959 - 5 StR 526/58
Rechtsmittel
- BGH, 06.06.1955 - 3 StR 124/55
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- BGH, 03.02.1953 - 1 StR 587/52
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