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FG Hamburg, 07.07.1998 - IV 74/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hamburg, 13.09.2002 - IV 256/99
Zulässigkeit einer Sanktion bei Beantragung einer überhöhten Ausfuhrerstattung
Die Klägerin kann insoweit nicht mit Erfolg unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 7. Juli 1998 (IV 74/98) geltend machen, dass der Umstand, dass eine höhere als die zustehende Erstattung beantragt worden sei, lediglich auf eine gegenüber der Ansicht des Beklagten unterschiedliche Rechtsauffassung zurückzuführen sei, dass sie aber alle zur Begründung des Antrags erforderlichen Angaben ordnungsgemäß gemacht habe. - FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 292/02
Festsetzung einer Sanktion im Ausfuhrerstattungsrecht:
Der Senat hält an seiner mit Beschluss vom 7. Juli 1998 (IV 74/98, ZfZ 1999, 98) vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die Festsetzung einer Sanktion nach Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a VO Nr. 3665/87 voraussetzt, dass der Ausführer aufgrund falscher Angaben gegenüber der zuständigen Behörde eine höhere als die ihm zustehende Erstattung beantragt hat.