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   BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02   

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https://dejure.org/2003,13446
BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02 (https://dejure.org/2003,13446)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2003 - IV B 123/02 (https://dejure.org/2003,13446)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2003 - IV B 123/02 (https://dejure.org/2003,13446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verpachtung luf Flächen zur Nutzung als Golfplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.02.2000 - IV B 138/98

    ESt-Bescheid vor Erlass des erforderlichen Feststellungsbescheides; AdV; LuF;

    Auszug aus BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02
    Außerdem haben es die Kläger auch versäumt, divergierende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil und der weiteren genannten Entscheidung des Senats vom 1. Februar 2000 IV B 138/98 (BFH/NV 2000, 713) zu bezeichnen.

    Mit diesen materiell-rechtlichen Ausführungen haben die Kläger jedenfalls keinen Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil des FG bezeichnet, der einem ebensolchen Rechtssatz des herangezogenen Beschlusses über eine Aussetzung der Vollziehung in BFH/NV 2000, 713 widerspricht.

  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02
    Danach setzt die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage voraus, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (Senatsbeschluss vom 23. April 2002 IV B 63/01, juris; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02
    Diese vom Bundesfinanzhof (BFH) zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. aufgestellten Darlegungserfordernisse gelten unverändert auch für die Neufassung der Zulassungsvoraussetzungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567; BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01

    Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Auszug aus BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02
    Zur Darlegung der Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds ist auch nach der Neufassung der Vorschriften über die Revisionszulassung durch das 2.FGOÄndG mindestens erforderlich, dass das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein, und der Rechtssatz, den sie falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet werden (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563).
  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02
    Auch wenn der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) meint, es könne das Senatsurteil vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81 (BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106) gemeint sein, reicht dies nicht aus, das Formerfordernis einer Darlegung zu erfüllen.
  • BFH, 09.06.1988 - IV B 135/87

    Nichtzulassung der Revision wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02
    Denn diese genaue Darlegung ist als Folge des Begründungszwanges Sache des Beschwerdeführers (Senatsbeschluss vom 9. Juni 1988 IV B 135/87, BFH/NV 1989, 700, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2002 - IV B 63/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis - Beschwerdebegründung -

    Auszug aus BFH, 16.09.2003 - IV B 123/02
    Danach setzt die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage voraus, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist (Senatsbeschluss vom 23. April 2002 IV B 63/01, juris; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 03.05.2007 - IV B 79/06

    Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung von Betriebsflächen eines land- und

    Die Kläger sind der Beschwerde entgegengetreten und machen unter Hinweis auf die Senatsbeschlüsse vom 16. September 2003 IV B 123/02 (juris) und vom 1. Februar 2000 IV B 138/98 (BFH/NV 2000, 713) geltend, die Rechtsfrage sei nicht mehr klärungsbedürftig.
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