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   BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06   

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https://dejure.org/2007,15657
BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06 (https://dejure.org/2007,15657)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2007 - IV B 125/06 (https://dejure.org/2007,15657)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - IV B 125/06 (https://dejure.org/2007,15657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 2 S. 1, 2
    Zusammenhang Bilanzänderung mit Bilanzberichtigung

  • datenbank.nwb.de

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung wegen nicht oder fehlerhaft verbuchter Entnahmen und Einlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Bilanzänderung bei Beruhen der Änderung des Gewinns nicht auf einer Korrektur des Ansatzes von Wirtschaftsgütern beziehungsweise Rechnungsabgrenzungsposten; Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Zulässigkeit einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.05.2007 - IV R 54/05

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06
    Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom 31. Mai 2007 IV R 25/06 (BFH/NV 2007, 2086) und IV R 54/05 (BFH/NV 2007, 1973) entschieden, dass der Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung auch dann vorliegt, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einlagen ergibt.
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06
    Der Erlass der Änderungsbescheide vom 24. Januar 2007 für die Streitjahre 1999 und 2000 führt nicht zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 127 FGO entsprechend; vgl. insoweit auch den BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06
    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen, so dass Unsicherheit in der Beantwortung der Rechtsfrage besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783, unter 1.b der Gründe; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 28).
  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06
    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 25/06

    Bilanzberichtigung bei Korrektur von Einlagen und Einnahmen

    Auszug aus BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06
    Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom 31. Mai 2007 IV R 25/06 (BFH/NV 2007, 2086) und IV R 54/05 (BFH/NV 2007, 1973) entschieden, dass der Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung auch dann vorliegt, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einlagen ergibt.
  • BFH, 08.02.2017 - X B 138/16

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des

    Auch die weiteren vom FG in diesem Zusammenhang angeführten BFH-Entscheidungen (Urteile vom 31. Mai 2007 IV R 25/06, BFH/NV 2007, 2086, und vom 11. Oktober 2007 X R 4/05, BFH/NV 2008, 354; Beschluss vom 5. Oktober 2007 IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353) sind lediglich zum Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ergangen, nicht aber zu den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs.
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 8/18

    Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG);

    Der BFH hat bereits entschieden, dass eine außerbilanzielle Gewinnerhöhung keinen Bilanzansatz berührt und deshalb die Rechtsfolge des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht herbeiführen kann (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.2008 - I R 40/07, BFHE 220, 361, BStBl II 2008, 669, unter II.2.d aa, Rz 15; BFH-Beschlüsse vom 05.10.2007 - IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353, unter 1.b, Rz 6; in BFH/NV 2011, 1129, Rz 7).
  • FG Köln, 01.03.2016 - 15 K 317/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten einer Kanzlei als

    Diese Grundsätze des Bundesfinanzhofs, die er in seinen Entscheidungen vom 5. Oktober 2007 (IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353), vom 11. Oktober 2007 (X R 4/05, BFH/NV 2008, 354) und vom 25. Juni 2014 (I R 29/13, BFH/NV 2015, 27) bestätigt hat, hält der erkennende Senat für zutreffend und schließt sich ihnen an.
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09

    Bemessung des Änderungsrahmens nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG Zeitpunkt der

    Soweit der BFH ausführt, für die Änderungsbefugnis sei an die gewinnwirksame Änderung der Bilanzposten und damit an die zutreffenden Schlussbilanzwerte anzuknüpfen (BFH, Beschluss vom 5. Oktober 2007 IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353 mwN), versteht der Senat die Entscheidung des BFH dahin gehend, dass sich die Änderungsbefugnis dem Grunde nach aus einem Vergleich der Schlussbilanzwerte der unrichtigen Schlussbilanz und den Schlussbilanzwerten der berichtigten Bilanz ergibt.
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