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BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung - Zuständiges Finanzamt - Berufstätigkeit - Wohnsitzgemeinde
- Judicialis
AO 1977 § 19 Abs. 3; ; AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99
- BVerfG, 23.05.2001 - 1 BvR 983/00
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.05.1999 - V B 162/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99
Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (…BFH-Beschluss vom 21. November 1989 VII S 10/89, BFH/NV 1990, 585, 586, ständige Rechtsprechung; zuletzt BFH-Beschluss vom 25. Mai 1999 V B 162/98, BFH/NV 1999, 1497). - BFH, 21.11.1989 - VII S 10/89
Erforderlichkeit der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage für …
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99
Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (BFH-Beschluss vom 21. November 1989 VII S 10/89, BFH/NV 1990, 585, 586, ständige Rechtsprechung;… zuletzt BFH-Beschluss vom 25. Mai 1999 V B 162/98, BFH/NV 1999, 1497). - BFH, 26.08.1992 - II B 100/92
Mangelnde Substantiierung einer Divergenzentscheidnug
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99
Vielmehr muss die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1992 II B 100/92, BFH/NV 1993, 662, 663, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
- BFH, 07.07.1976 - I R 66/75
Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten …
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99
Inwieweit das FG-Urteil von den vom Kläger angegebenen Entscheidungen des BFH vom 10. November 1989 VI R 124/88 (BFHE 159, 405, BStBl II 1990, 414) und vom 7. Juli 1976 I R 66/75 (BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680) abweichen soll, ist nicht einmal andeutungsweise dargetan. - BFH, 10.06.1999 - IV R 69/98
Gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99
a) Die Frage, ob gemäß § 19 Abs. 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für die Veranlagung eines Freiberuflers das Finanzamt, in dessen Bezirk er seine Berufstätigkeit vorwiegend ausübt, auch dann zuständig ist, wenn er zugleich außerhalb der Wohnsitzgemeinde tätig wird, ist spätestens seit Ergehen des Senatsurteils vom 10. Juni 1999 IV R 69/98 (BFHE 189, 8, BStBl II 1999, 691) nicht mehr klärungsbedürftig. - BFH, 10.11.1989 - VI R 124/88
Unterbliebener Verböserungshinweis bei Vorbehaltsfestsetzung unschädlich
Auszug aus BFH, 31.01.2000 - IV B 134/99
Inwieweit das FG-Urteil von den vom Kläger angegebenen Entscheidungen des BFH vom 10. November 1989 VI R 124/88 (BFHE 159, 405, BStBl II 1990, 414) und vom 7. Juli 1976 I R 66/75 (BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680) abweichen soll, ist nicht einmal andeutungsweise dargetan.
- BFH, 31.01.2000 - IV B 136/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Vermögenssteuer - Prüfungsanordnung - …
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht in seiner Nichtzulassungsbeschwerde --wie im Verfahren IV B 134/99-- geltend, der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) sei für seine Besteuerung unzuständig.Ferner rügt er neben den im Verfahren IV B 134/99 gerügten Verfahrensmängeln einen weiteren Verfahrensfehler.
Von einer weiteren Begründung wird im Hinblick auf die Ausführungen im Beschluss in der Sache IV B 134/99 vom 31.1.2000 (nicht veröffentlicht) gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.
- BFH, 31.01.2000 - IV B 135/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsprüfungsbericht - …
Wie bereits im Beschluss in der Parallelsache IV B 134/99 vom 31.1.2000 (nicht veröffentlicht) dargelegt, sind zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist.Von einer weiteren Begründung wird im Hinblick auf die Ausführungen im Beschluss in der Sache IV B 134/99 gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.
- BFH, 31.01.2000 - IV S 7/99
Betriebsprüfungsanordnung - Aufhebung der Vollziehung - Einstweilige Anordnung
Der Senat hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom heutigen Tag IV B 134/99 als unbegründet zurückgewiesen.Da im Streitfall die Beschwerde des Antragstellers wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss des Senats vom heutigen Tag Az. IV B 134/99 als unbegründet zurückgewiesen wurde, ist das Urteil des FG, durch das die Klage abgewiesen wurde, rechtskräftig geworden.