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   BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99   

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https://dejure.org/2000,9911
BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99 (https://dejure.org/2000,9911)
BFH, Entscheidung vom 24.11.2000 - IV B 154/99 (https://dejure.org/2000,9911)
BFH, Entscheidung vom 24. November 2000 - IV B 154/99 (https://dejure.org/2000,9911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung rechtlichen Gehörs - Verfahrensverstoß - Wirtschaftlichkeitsberechnung - Entscheidungserheblichkeit - Grundsätzliche Bedeutung - Liebhaberei

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99
    Es darf insbesondere Vorbringen unerörtert lassen, das nach seiner Rechtsauffassung unerheblich oder unsubstantiiert ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Oktober 1985 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288, 293; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 1994 V B 3/94, BFH/NV 1995, 946).
  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 1/95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99
    Das Vorliegen der Voraussetzungen muss mit der Beschwerde schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628; vom 13. September 1989 II B 77/89, BFH/NV 1990, 513, und vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617).
  • BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99
    Für die schlüssige Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gehör muss der Beschwerdeführer darlegen, inwiefern ihm das Finanzgericht (FG) das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchen dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen er sich nicht habe äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Gehörsversagung schon beim FG zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem FG gerügt habe und inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers-- unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung des FG auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung anders hätte ausfallen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 15.07.1966 - VI B 2/66
    Auszug aus BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99
    Das Vorliegen der Voraussetzungen muss mit der Beschwerde schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628; vom 13. September 1989 II B 77/89, BFH/NV 1990, 513, und vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617).
  • BFH, 13.09.1989 - II B 77/89

    Anforderungen an Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99
    Das Vorliegen der Voraussetzungen muss mit der Beschwerde schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628; vom 13. September 1989 II B 77/89, BFH/NV 1990, 513, und vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617).
  • BFH, 20.12.1994 - V B 3/94

    Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei

    Auszug aus BFH, 24.11.2000 - IV B 154/99
    Es darf insbesondere Vorbringen unerörtert lassen, das nach seiner Rechtsauffassung unerheblich oder unsubstantiiert ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Oktober 1985 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288, 293; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 1994 V B 3/94, BFH/NV 1995, 946).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Für die schlüssige Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gehör muss die Klägerin darlegen, inwiefern ihr das FG das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchem dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen sie sich nicht habe äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des Gehörs noch vorgetragen hätte; dass sie keine Möglichkeit besessen habe, den Verfahrensverstoß vor dem FG zu rügen und inwiefern sein unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung des FG auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung anders hätte ausfallen lassen können (z.B. BFH-Beschluss vom 24. November 2000 IV B 154/99).
  • BFH, 08.06.2011 - X B 245/10

    Verstoß gegen klaren Akteninhalt

    Für die schlüssige Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gehör muss der Kläger darlegen, inwiefern ihm das FG das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchen dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen er sich nicht habe äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Gehörs noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit gehabt habe, den Verfahrensverstoß vor dem FG zu rügen und inwiefern sein unterbliebenes Vorbringen die Entscheidung des FG auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung anders hätte ausfallen lassen können (z.B. BFH-Beschluss vom 24. November 2000 IV B 154/99, nicht veröffentlicht).
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