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   BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01   

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https://dejure.org/2003,10609
BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01 (https://dejure.org/2003,10609)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2003 - IV B 211/01 (https://dejure.org/2003,10609)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2003 - IV B 211/01 (https://dejure.org/2003,10609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 13a; ; EStG § 52 Abs. 15; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 §§ 13 52 Abs. 15
    Sonderbetriebsvermögen, Entnahme für private Wohnzwecke

  • datenbank.nwb.de

    Entnahme eines zum SBV der Eltern gehörenden Grundstücks bei Bebauung für private Wohnzwecke des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95

    Keine Buchwertentnahme einer Wohnung aus land- und forstwirtschaftlichem

    Auszug aus BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01
    Das Finanzgericht (FG) führte u. a. aus, das Grundstück sei durch die Bebauung zu Wohnzwecken notwendiges Privatvermögen geworden (Bundesfinanzhof --BFH--, Zitate; u.a. Senatsurteil vom 8. Februar 1996 IV R 24/95, BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308).

    Der Entnahmegewinn sei auch nicht nach § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG steuerfrei, weil S zwar Betriebsinhaber sei, die errichtete Wohnung aber nicht wie erforderlich von den Klägern selbst oder von Altenteilern genutzt werde (Senatsurteil in BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308).

    a) Das angefochtene Urteil weicht zum einen hinsichtlich der Versagung der Steuerfreiheit nach § 52 Abs. 15 EStG nicht von dem Senatsurteil in BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308 ab.

    Das hatte der Senat nicht beanstandet, weil auch er annahm, dass der der Wohnung des Sohnes entsprechende Grundstücksteil durch die Bebauung notwendiges Privatvermögen geworden war (Senatsurteil in BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308, unter 1.).

    Der Streitfall ist daher mit dem des Senatsurteils in BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308 nicht vergleichbar.

  • FG München, 14.05.2002 - 6 K 2963/00

    Zeitpunkt der Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung; Gewerbesteuermessbetrag

    Auszug aus BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01
    Entgegen der Ansicht der Kläger weicht das angefochtene Urteil weder von den angegebenen Entscheidungen des BFH ab, noch steht es in Widerspruch zu der Entscheidung des FG München vom 14. Mai 2000 6 K 2963/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1081).

    Die Revision ist auch nicht im Hinblick auf das Urteil des FG München in EFG 2002, 1081 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

    Auszug aus BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01
    c) Das trifft auch für die behauptete Divergenz zu dem Senatsurteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82 (BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395) zu.
  • BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91

    Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme

    Auszug aus BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01
    b) Eine Abweichung von dem Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 IV R 115/91 (BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342) liegt schon deshalb nicht vor, weil das angefochtene Urteil ebenfalls davon ausgeht, dass eine Nutzungsänderung als schlüssige Entnahmehandlung nur dann ausreicht, wenn das Grundstück damit notwendiges Privatvermögen wird.
  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01
    d) Schließlich beruht das angefochtene Urteil auch nicht auf einer Abweichung von dem BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87 (BFH/NV 1990, 424).
  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Dies gilt gleichermaßen für den Fall, dass das Wohnhaus mit Einwilligung des Betriebsinhabers von einem Angehörigen aufgrund eines stillschweigend oder ausdrücklich vereinbarten unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses auf dem zur Verfügung gestellten Betriebsgrundstück auf eigene Kosten errichtet wird (BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 301/83, BFHE 148, 466, BStBl II 1987, 261; BFH-Beschluss vom 25. April 2003 IV B 211/01, BFH/NV 2003, 1407).

    Regelmäßig dürfte die Entnahme frühestens mit dem Beginn der Bebauung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1407) und spätestens mit dem tatsächlichen Beginn der Eigennutzung (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 424) zu bejahen sein.

    Das nach diesem Zeitpunkt errichtete, selbst genutzte Wohnhaus des Betriebsinhabers ist vielmehr regelmäßig dem Privatvermögen zuzuordnen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1407).

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Abzug dauernder Lasten, Freibetrag zur

    Dies gilt gleichermaßen für den Fall, dass das Wohnhaus mit Einwilligung des Betriebsinhabers von einem Angehörigen aufgrund eines stillschweigend oder ausdrücklich vereinbarten unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses auf dem zur Verfügung gestellten Betriebsgrundstück auf eigene Kosten errichtet wird (BFH-Urt. v. 18. November 1986 VIII R 301/83, BStBl II 1987, 261; Beschl. v. 25. April 2003 IV B 211/01, BFH/NV 2003, 1407).
  • FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 184/03

    Grundlagen einer Änderungsbefugnis nach der Abgabenordnung; Begriff der "irrigen

    Ausnahmsweise reicht aber auch eine Nutzungsänderung als schlüssige Entnahmehandlung dann aus, wenn ein Grundstück damit notwendiges Privatvermögen wird (BFH-Beschluss vom 25. April 2003, IV B 211/01, BFH/NV 2003, 1407).
  • FG München, 07.11.2003 - 8 K 522/01

    Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers

    Denn das vom Landwirt errichtete und selbst bewohnte Haus kann seit dem 1. Januar 1987 grundsätzlich nicht mehr notwendiges Betriebsvermögen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2003 IV B 211/01, BFH/NV 2003, 1407).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2004 - 14 K 292/98

    Kein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Unkenntnis über die

    Nicht erforderlich ist der Wille zur Gewinnverwirklichung oder das Bewusstsein einer Gewinnverwirklichung und eine ungefähre Vorstellung über ihr Ausmaß (vgl. u.a. BFH Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BStBl II 1985, 395; BFH Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 77/84, BFH/NV 1987, 768 und Beschluss des BFH vom 25. April 2003 IV B 211/01 - nicht veröffentlicht - dokumentiert auf juris CD).
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