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BFH, 03.09.1981 - IV B 49/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.06.1969 - II B 2/68
Revision - Grundsätzliche Bedeutung - Verletzung von Bundesrecht - …
Auszug aus BFH, 03.09.1981 - IV B 49/81
NVS: Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung nur zu, wenn ihre Entscheidung nicht nur für die Beteiligten wichtig ist, sondern das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH-Beschluß vom 24.6.1969 II B 2/68).2. - BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 03.09.1981 - IV B 49/81
NV: Aus dem BFH-Beschluß vom 27.11.1978 GrS 8/77 kann nicht herausgelesen werden, daß eine private Veranlassung einer Auslandsreise (hier: zu einem Fortbildungskongreß nach Südtirol) zu verneinen ist, falls sie kein allgemein-touristisches Interesse programmgemäß befriedigt.
- BFH, 14.07.2003 - IV B 58/02
Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht führt nicht zur Zwangsbetriebsaufgabe eines …
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt dagegen nicht vor, wenn das Gericht seinem Urteil die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer bestimmten Frage zugrunde legt, ohne dies zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (Senatsbeschluss vom 3. September 1981 IV B 49/81, juris) oder wenn das FG rechtliche Gesichtspunkte, die bisher nicht im Vordergrund standen, in der Entscheidung als maßgebend herausstellt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, BStBl II 1992, 375).