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   BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06   

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https://dejure.org/2007,17957
BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06 (https://dejure.org/2007,17957)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2007 - IV B 72/06 (https://dejure.org/2007,17957)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - IV B 72/06 (https://dejure.org/2007,17957)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03

    Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06
    Anlass für die Einholung eines weiteren Gutachtens besteht, wenn das bisherige Gutachten nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht oder widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533).

    Darauf kann ein Verfahrensmangel aber nicht gestützt werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1533).

  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 29/87

    Begründung einer Revision aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens eines

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06
    Wie der BFH im Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 29/87 (BFH/NV 1988, 788) entschieden hat, hat das Gericht Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger sorgfältig und kritisch zu würdigen; Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Zweifel sind von Amts wegen --soweit möglich-- auszuräumen.

    Die Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Gutachtens kann aber einen Verfahrensfehler begründen, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet, zumindest als nicht ausreichend tragfähig, erscheinen lassen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 788, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 82 Rz 38).

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06
    Weiter ist das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme anzugeben und auszuführen, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; s. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2000 - I B 40/99

    Sachaufklärungspflicht - Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Beweislastverteilung

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06
    Denn die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Revisionsverfahren entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2000 I B 40/99, BFH/NV 2000, 874).
  • BFH, 05.11.1981 - IV R 103/79

    Sachverständiger - Gutachten - Ausgangstatsachen

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - IV B 72/06
    Der Richter ist deshalb gehalten, selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob er dem Gutachten eines Sachverständigen folgen darf und weshalb er dies tut (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 1981 IV R 103/79, BFHE 135, 6, BStBl II 1982, 258, m.w.N.).
  • FG Münster, 14.01.2008 - 4 K 4381/05

    Unfähigkeit zum Selbstunterhalt des behinderten Kindes

    Ungeeignete Beweise sind nicht zu erheben (siehe dazu z.B. BGH Beschluss vom 15.03.2007 4 StR 66/07, [...]; BFH Beschluss vom 04.07.2007 IV B 72/06, [...]).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2013 - 6 K 1122/11

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Massageleistungen einer freien Mitarbeiterin

    Erforderlichenfalls ist der Gutachter zu einer Ergänzung seines schriftlichen Gutachtens zu veranlassen und in der mündlichen Verhandlung zu befragen (s. auch BFH-Beschluss vom 4. Juli 2007 IV B 72/06, JurisDok).
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