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   BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68   

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BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68 (https://dejure.org/1969,77)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1969 - IV C 14.68 (https://dejure.org/1969,77)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1969 - IV C 14.68 (https://dejure.org/1969,77)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltung eines gegenwärtig nicht bebaubaren Grundstücks als erschlossen - Geltung des Außenbereichs als bebaubar im Sinne des Erschließungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 226
  • NJW 1969, 1870 (Ls.)
  • MDR 1969, 954
  • ZMR 1969, 371
  • DVBl 1970, 79
  • DVBl 1970, 79 u. 555
  • DÖV 1969, 864
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68
    In einem solchen Falle ist unter den angegebenen Voraussetzungen auch das nicht oder noch nicht beitragspflichtige Grundstück als erschlossen anzusehen und nach § 130 Abs. 1 BBauG bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes zu berücksichtigen (BVerwG IV C 65.66, Urteil vom 14. Juni 1968 in DVBl. 1968, 808 = DÖV 1968, 883).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Bei einseitig zum Anbau bestimmten Straßen kann auf die erschlossenen Grundstücke nur der Kostenteil verteilt werden, der für die Hälfte der im Bebauungsplan vorgesehenen Straße entstanden ist (im wesentlichen wie BVerwGE 32, 226 ).

    Ist bei einseitig zum Anbau bestimmten Straßen die Bebauung der auf der anderen Straßenseite liegenden Grundstücke zwar nicht ausgeschlossen, aber auf Dauer nicht zu erwarten und ist die Straße in einer Breite ausgebaut, die allein für die Erschließung der bebaubaren Grundstücke schlechthin unentbehrlich ist, so können die auf diese Straßenbreite entfallenden Kosten auf die bebaubaren Grundstücke umgelegt werden; das gilt sowohl für die einem Bebauungsplan entsprechende als auch für die mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde durchgeführte Straßenherstellung (Weiterführung von BVerwGE 32, 226 ).

    Die Beklagte könne sich insoweit nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (BVerwGE 32, 226 ) berufen, weil in jenem Fall die auf der vom Bundesverwaltungsgericht für nicht anbaubar erachteten Straßenseite gelegenen Grundstücke in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen gewesen seien.

    Die A.-Straße sei keine einseitig bebaubare Straße im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 ; vielmehr gehörten die auf der Westseite der Straße liegenden Außenbereichsgrundstücke zu den erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG.

    Erschließung in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit; sie erfordert vielmehr darüber hinaus, daß die Zugänglichkeit eine bestimmte, nämlich eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat (siehe dazu näher Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227]).

    Zu unterbleiben hat eine Teilung der Straße endlich auch dann, wenn eine Gemeinde den Ausbau der Straße erkennbar auf den Teil beschränkt, "der ... für die hinreichende Erschließung" der durch sie erschlossenen Grundstücke "schlechthin unentbehrlich ist" (Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [228]) oder wenn sie (in Fällen, in denen zu erwarten ist, daß später auch die Grundstücke an der anderen Straßenseite baulich nutzbar werden) die Straße zwar in dem endgültig angemessenen Umfang projektiert, sich aber zunächst auf den Ausbau der Teile beschränkt, die auf die bereits gegenwärtig erschlossenen Grundstücke entfallen.

    Der vorliegende Sachverhalt gibt jedoch Anlaß zu folgenden weiteren Überlegungen: Abweichend von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (a.a.O.) zugrunde lag, ist hier nicht die Straße in ihrer vollen (geplanten) Breite hergestellt worden; vielmehr sah der für die Straßenherstellung maßgebende Bebauungsplan (vgl. § 125 Abs. 1 BBauG) aus dem Jahre 1934 eine Straßenbreite von 13 m vor, während der 1965/1966 durchgeführte Ausbau tatsächlich nur eine Breite von 6, 50 und 2, 25 = 8,75 m erreicht hat.

    Der Senat hat allerdings, wie bereits erwähnt, schon in dem mehrfach zitierten Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (a.a.O. S. 228) darauf hingewiesen, daß von diesem Grundsatz Ausnahmen dort zu machen seien, wo eine Straße nur in dem Umfang ausgebaut ist, der allein für eine hinreichende Erschließung der einen (anbaubaren) Straßenseite schlechthin unentbehrlich ist.

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung;

    Da die Erschließung darin besteht, einem Grundstück die Zugänglichkeit zur Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 14.68 - BVerwGE 32, 226 und vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 37), liegt bei besonders tiefen Grundstücken wegen mangelnder baulicher oder sonstiger erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Ausnutzbarkeit hinsichtlich ihrer Übertiefe ein Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht vor.
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Erschließung in diesem Sinne ist also nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat; sie besteht darin, einem Grundstück die Erreichbarkeit der Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 14.68 - BVerwGE 32, 226 , vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 1.75 - BVerwGE 52, 364 , vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 364 f. und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 C 6.03 - UA S. 9).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Erschließung in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat (BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ).

    In derartigen Fällen nur einseitiger Anbaubarkeit hat das Bundesverwaltungsgericht die verallgemeinernde Betrachtung der gesamten Straße als "zum Anbau bestimmt" aus Billigkeitsgründen durch das Gebot einer dies berücksichtigenden Teilung der Ausbaukosten modifiziert (sog. Halbteilungsgrundsatz; vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ).

    Die Anwendung des "Halbteilungsgrundsatzes" ist hier auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Stendaler Straße nur in einem Umfang ausgebaut worden wäre, der allein für die hinreichende Erschließung der nordöstlich angrenzenden Grundstücke unerlässlich und damit "schlechthin unentbehrlich" ist (vgl. BVerwGE 32, 226 ; 52, 364 ; 82, 102 ; 89, 362 ).

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Geboten sei vielmehr eine Teilung der Kosten, die - im Grundsatz - dazu führe, daß die Eigentümer der anbaubaren Grundstücke nur die Kosten der halben Fahrbahnbreite zu tragen hätten (vgl. Urteil vom 29. April. 1977, a.a.O. S. 371 im Anschluß an das Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [BVerwG 25.06.1969 - IV C 14/68]).

    Demnach stellt sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, als ausschlaggebend die spezifisch auf die Konstellation der einseitigen Anbaubarkeit gerichtete Frage, in welcher Breite die Fahrbahn der Kreuzstraße für im Sinne des Urteils vom 29. April 1977 für "schlechthin unentbehrlich" zu halten ist (a.a.O., S. 369 im Anschluß an das Urteil vom 25. Juni 1969, a.a.O. S. 228).

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe anfangs selbst den richtigen Standpunkt vertreten, daß die volle Ausnutzung der Kapazitäten den Vorrang vor dem Auswahlmodus habe (BayVBl. 1970, S. 66).

    Ebenso wie das erstinstanzliche Verwaltungsgericht hat ursprünglich auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVBl. 1970, S. 66 [69]) in Übereinstimmung mit der ständigen Praxis des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (DVBl. 1969, S. 935 [938]; ähnlich Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, DVBl. 1970, S. 324 [328]) die Plätze den klagenden Bewerbern ohne Rücksicht auf deren Rang zugesprochen; der Rang ist nach dieser Auffassung nur dann zu berücksichtigen, wenn die Zahl der klagenden Bewerber die Zahl der ungenutzten Plätze übersteigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1970, S. 933 [934]).

  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

    In einer derartigen Fallkonstellation kommt in Betracht, dass die ideelle Hälfte der Straße, die an der nicht bebaubaren Seite der Straße liegt, noch nicht i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB "zum Anbau bestimmt" und daher noch nicht erschlossen ist und nur die auf die anbaubare Hälfte entfallenden Kosten als Kosten für die erstmalige endgültige Herstellung i.S.d. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB anzusehen und auf die Grundstücke der anbaubaren Straßenseite zu verteilen sind (sog. Halbteilungsgrundsatz; vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.2010, 9 C 3/09, BVerwGE 137, 95, juris Rn. 27; Urt. v. 3.3.2004, 9 C 6/03, DÖV 2004, 703, juris Rn. 19 ff; Urt. v. 31.1.1992, 8 C 31/90, BVerwGE 89, 362, juris Rn. 12 ff.; Urt. v. 26.5.1989, 8 C 6/88, BVerwGE 82, 102, juris Rn. 23 ff.; Urt. v. 29.4.1977, IV C 1/75, BVerwGE 52, 364, juris Rn. 16 ff.; Urt. v. 25.6.1969, IV C 14/68, BVerwGE 32, 226, juris Rn. 6; vgl. auch: Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 42 ff.).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen (s. etwa die Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227 f.] und vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 41 [42] sowie den Beschluß vom 23. November 1982 - BVerwG 8 B 126.82 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 52 S. 64).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Derartig "erschlossen" sind Grundstücke, deren die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nuzbarkeit der Grundstücke gerichteten Punktion, die Zugänglichkeit vermittelt (vgl. dazu das Urteil von 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - in BVerwGE 32, 226 [227]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1970 - 2 B 73/69
    Andererseits werden die Rechte der Antragsgegnerin durch eine den endgültigen Zustand vorwegnehmende Regelung nicht unzumutbar beeinträchtigt, da ihre Interessen bei Prüfung des Anordnungsgrundes ebenso zu berücksichtigen sind wie diejenigen der Antragsteller (BayVGH BayVBl. 1970 S. 66 ).

    Sie verletzt den dieser Rechtsposition innewohnenden subjektiv-öffentlichen Anspruch der Antragsteller auf Immatrikulation an der medizinischen Fakultät der Antragsgegnerin, Zwar ist die Frage, ob Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ein unmittelbares, im vorliegenden Fall als durchsetzbarer Immatrikulationsanspruch ausgestaltetes Recht auf Zulassung zur Ausbildungsstätte beinhaltet, im Schrifttum und in der Rechtsprechung umstritten (bejahend Maunz-Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Rdnr. 111 ff. zu Art. 12 GG; Gallwas JZ 1969 S. 320; Kalisch DVBl. 1967 S. 134; Wimmer DVBl. 1967 S. 139; Waibel, Die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Hochschulrechts seit 1945, 1966, S. 96; Thieme JZ 1959 S. 268; VGH Bad.-Württ. vom 10.10.1969, DVBl. 1969 S. 931 , sowie vom 03.11.1969, DVBl. 1969 S. 935 ; zweifelnd BayVGH vom 18.07.1969, BayVBl. 1969 S. 359 und vom 24.11.1969, BayVBl. 1970 S. 66 ; a. A. Abraham in Bonner Kommentar, Erl.

    Demnach muß aber aus dem inneren Zusammenhang zwischen der Berufsfreiheit, insbesondere der Freiheit der Berufswahl, und dem Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte (so grundsätzlich auch BVerwGE 7, 288 , und 16, 245 sowie BayVGH BayVBl. 1970 S. 66 ) gefolgert werden, daß die Garantie der freien Wahl der Ausbildungsstätte über die den Freiheitsgrundrechten traditionell innewohnende Abwehrfunktion hinausgreift.

    Denn das Grundrecht der Berufsfreiheit vermag sich, insbesondere in den Fällen einer Monopolstellung öffentlicher Ausbildungseinrichtungen, praktisch nur zu behaupten, wenn der Zugang zu solchen Ausbildungsstätten rechtlich gewährleistet ist, d. h. als Zulassungsanspruch begriffen wird, da sonst die Gefahr bestünde, daß das Recht der Berufsfreiheit praktisch leerläuft (vgl. dazu VGH Bad.-Württ. DVBl. 1969 S. 932 ; a. A. im Sinne eines reinen Abwehranspruchs BayVGH BayVBl. 1970 S. 66 ; allgemein zur Ergänzung der grundgesetzlichen Freiheitsgarantien durch Leistungsrechte gegenüber der öffentlichen Gewalt Schaumann JZ 1970 S. 48 ff.).

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten;

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13

    Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein;

  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1992 - 5 S 650/92

    Kein Rechtsanspruch auf die ungeschmälerte Erhaltung des Gemeingebrauchs einer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

  • VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung,

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 7.88

    Festsetzung von Verkehrsanlagen im Bebauungsplan - Vereinbarkeit eines

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2004 - 8 S 2392/03

    Bauleitplanung - Einhaltung der Anforderungen des § 3 Abs 2 S 2 BauGB; keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00

    Halbteilungsgrundsatz bei öffentlichen Grünflächen

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist -

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81

    Erschließungsbeitrag

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 5 S 172/99

    Rechtsschutz gegen Teilziehung einer Straße

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72

    Fristüberschreitung bei Erlaß eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 70.72

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 71.72

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 72.72

    Beiträge für die Einrichtung eines Entwässerungskanals - Ermittlung des Anteils

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 67.72

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 69.72

    Berücksichtigung eines Hauptkanals bei Erhebung von Erschließungsbeiträgen -

  • VG Münster, 02.09.2021 - 3 K 113/20

    Innenbereich landwirtschaftliche Nutzung Baumbestand Nutzungszäsur

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 B 63.87

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 22.03.1979 - 4 B 8.79

    Nichtzulassung einer Revision - Ausbaupläne einer Gemeinde - Abweichung der

  • BVerwG, 09.08.1972 - IV B 66.72

    Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision - Umlegung der Kosten für

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78

    Auslegung des Begriffs "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche

  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 7.72

    Rechtliche und tatsächliche Bebaubarkeit eines Grundstücks als Voraussetzung für

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

  • BVerwG, 23.11.1982 - 8 B 126.82

    Grundstück - Außenbereich - Straße - Erschließung

  • VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12

    Kosten für eine fiktive Erschließungsanlage

  • BVerwG, 29.07.1981 - 8 C 23.81

    Voraussetzungen für die rechtmäßige Erhebung eines Erschließungsbeitrags -

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages - Abhängigkeit der

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 76.74

    Gemeindliches Ermessen bei Bildung einer Erschließungseinheit; Umfang des

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1989 - 2 S 125/89

    Erschließungsbeitrag - "vorhandene Straße"

  • VG Minden, 13.09.2007 - 5 K 1955/05

    Rechtmäßigkeit des Erschließungsbeitrags für den Ausbau eines Teilstücks der

  • VG Potsdam, 21.04.2006 - 12 K 1025/00
  • BVerwG, 29.04.1985 - 2 B 37.85

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 29.01.1985 - 2 B 2.85

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung von

  • BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 52.84

    Voraussetzungen für eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2

  • BVerwG, 13.11.1974 - IV B 123.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erschließung von im

  • BVerwG, 07.01.1986 - 8 B 191.84

    Erschließung eines Grundstücks - Begriff der "vorhandenen Erschließungsanlage" -

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 B 160.85

    Umlegung des für die Herstellung einer Straße entstandenen Aufwands auf die

  • BVerwG, 12.07.1973 - VII B 70.72

    Studienplatzvergabe nach einer Anciennitätsliste - Zulässigkeit des

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