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   BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74   

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BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74 (https://dejure.org/1976,206)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1976 - IV C 22.74 (https://dejure.org/1976,206)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1976 - IV C 22.74 (https://dejure.org/1976,206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten Gebieten - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131 Abs. 3; BBauG § 132 Nr. 2
    Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten Gebieten; Rückwirkung von Beitragssatzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeiträge - Unbeplante Gebiete

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1977, 314
  • DÖV 1977, 678
  • BauR 1977, 126
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    Ein Verteilungsmaßstab entspricht den Anforderungen des § 131 Abs. 3 nur dann, wenn er auch für vorhandene oder zu erwartende neu zu erschließende unbeplante Gebiete eine Regelung vorsieht, die eine Verschiedenheit nach Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung berücksichtigt (im Anschluß an das Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - [Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20]).

    Dieser Verstoß des § 5 Abs. 2 der Satzung 1967 gegen § 131 Abs. 3 BBauG hätte die Gültigkeit der gesamten Verteilungsregelung nur dann unberührt gelassen, wenn im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung in der Gemeinde neu zu erschließende unbeplante Gebiete mit nach Art und Maß unterschiedlicher Nutzung weder vorhanden noch ihr Entstehen zu erwarten gewesen wäre (Urteil des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - [Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20 S. 6 [9]]).

    Auch verfahrensrechtlich ist es aus der Sicht des Bundesrechts nicht zu beanstanden, wenn auf eine erst während des Berufungsverfahrens erlassene rückwirkende Satzung abgestellt wird; das hat der Senat in seinen Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - [a.a.O. S. 12/13] näher begründet.

    Was der Senat hierzu in seinem Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - (a.a.O.) ausgeführt hat, sei wie folgt erläutert: Neu zu erschließende unbeplante Gebiete sind "vorhanden", wenn es im maßgeblichen Zeitpunkt Gebiete mit nach Art und Maß unterschiedlicher Bebauung gibt, die zwar schon im Zusammenhang bebaut sind, in denen aber die Erschließungsanlagen noch nicht endgültig hergestellt sind.

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    Das genügt insoweit - noch - den gesetzlichen Anforderungen; eine sämtliche Baugebiete im Sinne des § 1 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1238) - BauNVO - erfassende und berücksichtigende Differenzierung ist ebensowenig geboten wie eine Differenzierung zwischen den gewerblichen und den industriell genutzten Grundstücken (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - [Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 7 S. 16 [18]]).

    Standgehalten hätte § 5 Abs. 2 einer rechtlichen Prüfung dann, wenn er - beispielsweise - bei den bebauten Grundstücken hinsichtlich des Maßes der Nutzung auf die tatsächlich vorhandene Bebauung (und damit auch auf die tatsächlich vorhandene Geschoßfläche) und bei den unbebauten Grundstücken auf das abgestellt hätte, was nach § 34 BBauG bei Berücksichtigung des in der "Nachbarschaft" oder der "Umgebung" vorhandenen Maßes der tatsächlichen Nutzung zulässig wäre (vgl. Urteil des Senats vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    Die Klage gegen den Heranziehungsbescheid richtet sich nunmehr gegen den Stadtdirektor der Stadt Salzkotten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 - [BVerwGE 44, 148]).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 92.66

    Begriff der Fertigstellung bzw. der endgültigen Herstellung einer Straße -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    In Auslegung und Anwendung des irrevisiblen Landesrechts hat es, das Revisionsgericht bindend (§§ 137 Abs. 1 und 173 VwGO in Verbindung mit §§ 549, 562 ZPO), entschieden, daß die W.straße weder vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes endgültig hergestellt worden ist noch eine "vorhandene Straße" im Sinne der Rechtsprechung zum früheren Anliegerbeitragsrecht war (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 - [Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [102]] unter Hinweis auf das Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [BVerwGE 18, 80]).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 25.72

    Nichtigkeit der Satzung wegen Fehlens unterschiedlicher Verteilungsmaßstäbe für

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    "Wie der Senat mehrmals, zuletzt im Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 25.72 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 14) ausgeführt hat, gebieten die §§ 131 und 132 Nr. 2 BBauG dem Satzungsgeber, in der Erschließungsbeitragssatzung die Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands auf die Beitragspflichtigen vollständig, d.h. für alle in dem Gemeindegebiet in Betracht kommenden Erschließungsfälle, zu regeln, mit der Rechtsfolge, daß eine insoweit unvollständige Verteilungsregelung insgesamt ungültig ist, weil sie den Rechtsgrundsätzen der Abgabengleichheit und der Vorhersehbarkeit von Abgabepflichten nicht entspricht, die zum Inhalt der §§ 131 und 132 Nr. 2 BBauG gehören.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    Nicht zu beanstanden ist ferner die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Beitragspflicht erst mit der der Straßenherstellung nachfolgenden Widmung dieser Straße für den öffentlichen Verkehr entstanden ist (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - [Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34 S. 7 [10] mit weiteren Nachweisen]); was das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zur Gültigkeit der Widmung ausgeführt hat, beruht ebenfalls auf der Anwendung irrevisiblen Landesrechts und unterliegt deswegen nicht der Überprüfung durch den Senat.
  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    In Auslegung und Anwendung des irrevisiblen Landesrechts hat es, das Revisionsgericht bindend (§§ 137 Abs. 1 und 173 VwGO in Verbindung mit §§ 549, 562 ZPO), entschieden, daß die W.straße weder vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes endgültig hergestellt worden ist noch eine "vorhandene Straße" im Sinne der Rechtsprechung zum früheren Anliegerbeitragsrecht war (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 - [Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 28 S. 99 [102]] unter Hinweis auf das Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - [BVerwGE 18, 80]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    Bei der Anwendung des § 34 BBauG sind zwar - unabhängig von der Gültigkeit des § 24 Abs. 2 BauNVO - die in der Baunutzungsverordnung aufgestellten Grundsätze zu berücksichtigen, weil diese Verordnung eine sachverständige Konkretisierung der Planungsgrundsätze des Bundesbaugesetzes enthält, die ihrerseits bei der Anwendung des § 34 BBauG zu beachten sind (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [35 f.]).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
    Dieses Hilfsmittel versagt jedoch dann, wenn das betreffende unbeplante Gebiet in diffuser Weise, beispielsweise von Elementen eines (reinen) Wohngebiets bis zu solchen eines Industriegebiets, geprägt ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - [Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 111]).
  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621

    Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen

    Schließlich bestehen im Interesse einer einfachen oder praktikablen Lösung auch keine Bedenken, wenn eine Satzung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in unbeplanten Gebieten auf das "Durchschnittsmaß" der Nutzung aller von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke abhebt (BVerwG, U.v. 24.9.1976 - IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17).

    Der Verteilungsmaßstab einer Erschließungsbeitragssatzung muss demnach in nicht beplanten Gebieten hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht - wie das Verwaltungsgericht meint - das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung zu Grunde legen, sondern darf auf ein Maß der Nutzung abstellen, das in der Nachbarschaft oder in der näheren Umgebung überwiegend als Nutzungsmaß vorhanden ist (BVerwG, U.v. 10.6.1981 - 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308/313; U.v. 14.12.1979 - IV C 12 - 16.77 - KStZ 1980, 70/72; U.v. 24.9.1976 - IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17; so auch VGH BW, U.v. 1.3.1990 - 2 S 2395.89 - juris Rn. 32; U.v. 4.11.1985 - 14 S 1095.85 - juris; U.v. 15.10.1985 - 2 S 1131.85 - juris).

    Das gilt sowohl für unbebaute als auch für bebaute Grundstücke in unbeplanten Gebieten (BVerwG, U.v. 10.6.1981 - 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308/313; U.v. 24.9.1976 - IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17).

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer

    Richtig ist zwar, daß, wenn eine Satzung die zulässigen Geschoßflächen als Komponente des Verteilungsmaßstabs vorsieht, das Fehlen einer Bestimmung zur Ermittlung der Geschoßflächenzahlen in diffus genutzten Baugebieten des unbeplanten Innenbereichs zur Nichtigkeit der entsprechenden Verteilungsvorschrift führen kann (vgl. Urteil vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 S. 10 ).

    Das ist nur anzunehmen, wenn im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung ein diffus genutztes Baugebiet des unbeplanten Innenbereichs vorhanden oder sein Entstehen zu erwarten war, d.h. konkrete Anhaltspunkte für die Absicht der Gemeinde gegeben waren, entgegen der Zielsetzung des Bundesbaugesetzes (bzw. jetzt des Baugesetzbuchs) ohne Bebauungsplan ein diffus nutzbares Baugebiet entstehen zu lassen (vgl. Urteil vom 24. September 1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

    Zwar trifft die Annahme des Berufungsgerichts nicht zu, der Verteilungsmaßstab für unbeplante Gebiete (§ 9 Abs. 2 Buchst. e EBS), der zur Ermittlung des Nutzungsmaßes auf den Durchschnittswert der auf den übrigen Grundstücken des Abrechnungsgebiets tatsächlich vorhandenen Geschoßflächen abstellt, sei nur deshalb mit § 131 Abs. 2 und 3 BBauG vereinbar, weil er eine Abweichung vorsieht für Fälle, in denen dieser Durchschnittswert entweder tatsächlich überschritten oder infolge der Ablehnung eines weitergehenden Bauantrags tatsächlich unterschritten wird (vgl. dazu Urteil vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 S. 10 ).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Ausgehend von dem Vorteilsprinzip hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß hinsichtlich der Verschiedenheit der Nutzungsart, der in beplanten und in unbeplanten Gebieten entsprochen werden muß, nicht für sämtliche in § 17 BauNVO festgelegte Baugebietsarten jeweils unterschiedliche Verteilungsmaßstäbe festgesetzt werden müssen, daß es vielmehr den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG genügt, wenn die rein gewerblich und industriell nutzbaren (genutzten) Grundstücke stärker belastet werden (vgl.Urteile vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 84-92.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 20 [22], vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 S. 10 [12] undvom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - BVerwGE 42, 17 [20]).
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Da das bis zum Inktrafttreten des Bundesbaugesetzes geltende Anliegerbeitragsrecht Landesrecht war, hat das Berufungsgericht mit Bindung für das Revisionsgericht irrevisibles Recht angewendet (§§ 137 Abs. 1 Satz 1, 173 VwGO in Verbindung mit §§ 549, 562 ZPO), als es davon ausgegangen ist, daß die Straße R. in den hier interessierenden Abschnitt am 29. Juni 1961 weder "hergestellt" im Sinne von § 133 Abs. 4 Satz 1 BBauG noch "vorhanden" im Sinne von § 180 Abs. 2 BBauG war (vgl. dazu auch Urteile des Senats VOL. 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 und VOM 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - insoweit nicht veröffentlicht).

    Dieser Ansicht ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 25.72 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 14) und in dessen Weiterentwicklung im Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - (a.a.O.) sowie im Urteil vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17) entgegengetreten.

  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 189.81

    Anforderungen an eine Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung

    Das Berufungsgericht ist in der Beurteilung der Frage, ob die Beklagte auch für die geschilderten Konstellationen eine Verteilungsregelung schaffen mußte, den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 entwickelten Grundsätzen gefolgt.

    Ebenso fehlt es an einer die Revisionszulassung rechtfertigenden Abweichung zwischen dem angefochtenen Urteil und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1976 (a.a.O. Nr. 2).

  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Vorsorglich weist der Senat für den Fall, daß die Beklagte die Klägerin erneut zu einem Erschließungsbeitrag heranzuziehen gedenkt, auf folgendes hin: Es erscheint zweifelhaft, ob die Erschließungsbeitragssatzung den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG genügt, wonach für neuerschlossene Gebiete mit nach Art und Maß unterschiedlicher Nutzung ein Maßstab zu wählen ist, der dieser Verschiedenheit Rechnung trägt; nur dann, wenn solche Gebiete in einer Gemeinde weder vorhanden noch zu erwarten sind, bedarf es nicht eines derart differenzierten Beitragsmaßstabes in der Satzung (Urteil des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20 und besonders Urteil vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 -, z.Z. noch nicht veröffentl.).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81

    Fehlende Entscheidung "in der Sache selbst" durch das VG; Zurückverweisung durch

    Das Berufungsgericht ist in der Beurteilung der Frage, ob die Beklagte auch für die geschilderten Konstellationen eine Verteilungsregelung schaffen mußte, den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 entwickelten Grundsätzen gefolgt.

    Ebenso fehlt es an einer die Revisionszulassung rechtfertigenden Abweichung zwischen dem angefochtenen Urteil und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1976 (a.a.O. Nr. 2).

  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung

    Denn die Nichtigkeit einer einzelnen Satzungsregelung wie der Verteilungsregelung bewirkt nicht die Unwirksamkeit aller anderen, von der Verteilungsregelung teilbaren Satzungsregelungen wie z. B. der Regelungen über den Umfang und die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands, die Beitragspflichtigen oder die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.74 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2003 - 2 M 189/02 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.06.1976 - IV C 22.74 - Buchholz 406.11 (BBauG) § 131 Nr. 17 und vom 20.01.1978 - IV C 70.75 - BauR 1978, 396).
  • VG Cottbus, 05.02.2009 - 6 K 24/08

    Satzungsregelungen zu Kanalanschlussbeitrag

    In Rechtsprechung und Literatur sind vergleichbare Satzungsregelungen unbeanstandet geblieben (vgl. zum Straßenbaubeitragsrecht: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.1987 - 2 A 42/85 - sowie Beschluss vom 23. Mai 2002 - 15 B 701/02 -, juris Rn. 8 ff.; zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. September 1976 - IV C 22.74 - juris Rn. 29; ferner Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 619 i.V.m. § 8 Rn. 454 m.w.N.).

    Es mag ihm zuzugestehen sein, im Interesse einer einfachen oder praktikablen Lösung, eine abweichende Regelung zu treffen (vgl. dazu im Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 24.09.1976 - IV C 22.74 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 04.04.1978 - 4 B 40.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Koblenz, 30.12.2021 - 3 K 616/20

    Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist

  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 12.77

    Heilung eines ohne gültige Satzung erlassenen Heranziehungsbescheides durch Erlaß

  • BVerwG, 04.04.1978 - 4 B 39.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.06.1982 - 8 B 272.81

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Verjährung einer

  • BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 259.79

    Bestimmtheit der Regelung einer Erschließungsbeitragssatzung - Beachtung des

  • OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03

    Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 66.81

    Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und

  • BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74

    Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an

  • VG Neustadt, 20.01.2016 - 1 K 649/15

    Ausbaubeitragsrecht: Keine unterschiedlichen Beitragssätze; rückwirkende

  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 83.79

    Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Verteilung des Erschließungsaufwands;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • BVerwG, 27.02.1980 - 4 B 268.79

    Verteilungsmaßstab für Grundstücke in neu erschlossenen unbeplanten Gebieten -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1978 - 6 A 77/76

    Fremdenverkehrsbeitrag: Heranziehung von Zahnärzten, Gewerbesteuermessbetrag als

  • BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 25.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zahlung eines

  • BVerwG, 29.06.1982 - 8 B 26.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zahlung eines

  • BVerwG, 10.03.1977 - 4 B 162.76

    Zulassung der Revision wegen Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 A 60/88
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