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   BVerwG, 12.11.1971 - IV C 26.69   

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BVerwG, 12.11.1971 - IV C 26.69 (https://dejure.org/1971,2132)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1971 - IV C 26.69 (https://dejure.org/1971,2132)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1971 - IV C 26.69 (https://dejure.org/1971,2132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit eines Weges - Bindungswirkung im Verwaltungsstreitverfahren - Wirkung eines Anerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1971 - IV C 26.69
    Daß sie als Anliegerin des Weges ein hinreichendes Interesse daran hat, dessen bestrittene Rechtsqualität gerichtlich feststellen zu lassen, ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 77.67 - (BVerwGE 32, 222 [224 ff.]).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Als Bestandteil des Prozessstoffes unterliegt es der freien Beweiswürdigung der Verwaltungsgerichte (Urteile vom 12. November 1971 - BVerwG 4 C 26.69 - JZ 1972, 119 und vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 - juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 1. April 1952 - 2 StR 754/51 - BGHSt 2, 269 ; Höfling/Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 86 Rn. 79; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 86 Rn. 16).

    Sie entscheiden grundsätzlich ohne Bindung an das Vorbringen der Beteiligten, welche Tatsachen sie aufklären und der Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 12. November 1971 a.a.O. und Gerichtsbescheid vom 7. Januar 1997 - BVerwG 4 A 20.95 - BVerwGE 104, 27 ).

  • BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00

    Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung

    Das entspricht der überwiegenden Meinung und war insbesondere ständige Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (PrOVGE 83, 245, 247 ff. = ZAgruWR 13, 142, 144; ZAgruWR 15, 31, 34 f.; 20, 15, 17; 21, 207, 210; ebenso OLG Celle NJW 1966, 1758, 1759; OVG Lüneburg RdL 1972, 276; für Grunddienstbarkeiten Holtz/Kreutz/Schlegelberger, § 379 Anm. 6 d S. 587; wohl auch Sieder/Zeitler, § 2 WHG Rn. 9; a.A. Czychowski, § 7 Rn. 34, § 15 Rn. 12 a; Thieme, RdL 1986, 141, 142 f.; s. auch VGH Baden-Württemberg ZfW 1982, 358, 361; OVG Münster OVGE 31, 132, 137 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18

    Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren

    Der damals aktuelle Kommentar zu § 15 Abs. 1 WHG a.F. von Czychowski (7. Aufl. 1998, § 15, Rn. 7a) vertrat zwar - wie die Klägerinnen - die Auffassung, dass bei einer Stauanlage kein zugehöriges Wasserrad oder die zugehörige Turbine vorhanden sein müsse, wies aber zugleich darauf hin, dass gerichtliche Entscheidungen des OVG Lüneburg (vom 10. Juni 1971, RdL 1972, 276) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 20. März 1970, Rspr. d. Hess. VGH 1970, 57) die gegenteilige Auffassung vertreten.
  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

    Da der Kläger mit seiner Klage eine weitergehende Unterstützung begehrt, sind insoweit die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nur der Höhe, sondern auch dem Grunde nach im Rahmen der dem Gericht nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Amtsermittlungspflicht festzustellen, wobei es auf die Auffassung der Beteiligten über das Vorliegen bestimmter Sachumstände nicht ankommt (BVerwGE 4, 312; Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 26.69 - [JZ 1972, 119]).
  • BFH, 15.03.2006 - VI S 2/06

    Wiederholung des PKH-Antrages

    Unabhängig davon, dass das Schreiben des FA vom 23. November 2004 kein gerichtliches Geständnis enthält, hätte ein solches Geständnis im Finanzstreitverfahren auch nicht die Wirkung des § 288 ZPO, weil das Gericht nach § 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung den Sachverhalt von Amts wegen erforscht und an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden ist (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1971 IV C 26/69, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1972, 260).
  • OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18

    Zur Auslegung eines Antrags auf gerichtliche Festsetzung der zu erstattenden

    Zwar gelten § 138 Abs. 3 und § 288 ZPO, wonach die beantragten Kosten schon dann festzusetzen wären, wenn sie eingeräumt oder unbestritten sind (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2006 - V ZB 11/06 -, juris Rn. 8/9), wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes im Verwaltungsprozess nicht (vgl. BVerwG, Urteile v 9. März 1990 - 7 C 94.88 -, juris Rn. 15, und v. 12. November 1971 - IV C 26.69 -, juris Rn. 9 ff.).
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