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   BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70   

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BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70 (https://dejure.org/1973,1049)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1973 - IV C 39.70 (https://dejure.org/1973,1049)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1973 - IV C 39.70 (https://dejure.org/1973,1049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für ein Wohnhaus auf Sylt in der Nähe des Flughafens Westerland (Sylt) - Rechtliche Einordnung des Grundstücks - Voraussetzung der Fortgeltung einer Polizeiverordnung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Fortgeltung von vor Inkrafttreten des BBauG Bestehenden bauplanungsrechtlichen Regelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70
    Das Berufungsgericht wird daher unter Berücksichtigung der Grundsätze, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - (BVerwGE 34, 301 (309]) aufgestellt hat, prüfen müssen, ob es seinerzeit an einer sachgerechten Abwägung der damals beachtlichen Belange gefehlt hat, ob in diese Abwägung etwa nicht eingestellt wurde, was nach damaliger Rechts- und Sachlage in sie eingestellt werden mußte, ob - nach Maßgabe der damaligen Wertigkeit - die Bedeutung der privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den seinerzeit beachtlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stand.
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70
    Diese Geltung setzt, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (DVBl 1973, 42 ; MDR 1973, 251 ; Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 5) im Anschluß an die Urteile vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1 S. 1 (11) und vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - (BauR 1970, 35/36) entschieden hat, unter anderem voraus, daß beim Erlaß des überzuleitenden Planes bzw. der überzuleitenden Vorschrift dem allgemein geltenden Gebot einer gerechten Abwägung der von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange genügt wurde.
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70
    Diese Geltung setzt, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (DVBl 1973, 42 ; MDR 1973, 251 ; Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 5) im Anschluß an die Urteile vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1 S. 1 (11) und vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - (BauR 1970, 35/36) entschieden hat, unter anderem voraus, daß beim Erlaß des überzuleitenden Planes bzw. der überzuleitenden Vorschrift dem allgemein geltenden Gebot einer gerechten Abwägung der von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange genügt wurde.
  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70
    Diese Geltung setzt, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (DVBl 1973, 42 ; MDR 1973, 251 ; Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 5) im Anschluß an die Urteile vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1 S. 1 (11) und vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - (BauR 1970, 35/36) entschieden hat, unter anderem voraus, daß beim Erlaß des überzuleitenden Planes bzw. der überzuleitenden Vorschrift dem allgemein geltenden Gebot einer gerechten Abwägung der von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange genügt wurde.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Dieser Unterschied kehrt bei fast allen Bestandteilen des Planens wieder, als Unterschied zwischen dem Abstimmen von Plänen und dem Abgestimmtsein dieser Pläne (vgl. § 2 Abs. 4 und 5 BBauG und dazu das Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323 [328]) ebenso wie als Unterschied zwischen dem Abwägen von Belangen und dem inhaltlichen Abgewogensein eines Planes (Urteile vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - BVerwGE 41, 67 [71], vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 39.70 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12 S. 7 [9] und vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - BauR 1974, 181 [184 ff.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

    bb) Voraussetzung für eine wirksame Überleitung eines Plans nach § 173 Abs. 3 BBauG 1960 ist außerdem, dass der Plan sowohl zum Zeitpunkt seiner Aufstellung - nach den damals geltenden Anforderungen - als auch zum Zeitpunkt der Überleitung dem Gebot gerechter Abwägung der berührten Belange entsprach (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 14.71 - a.a.O., und v. 11.05.1973 - IV C 39.70 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.02.1993 - 8 S 287/92 - a.a.O.; Bielenberg/Söfker, a.a.O., § 233 Rdnr. 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2022 - 8 S 3870/21

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einer Beseitigungsanordnung:

    5 a) Soweit der Kläger einwendet, die Überleitung eines Planes nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 hänge "auch davon ab, ob er nach einem Verfahren zustande gekommen ist, das rechtsstaatliche Grundsätze zumindest nicht völlig vermissen lässt", im Jahr 1941 habe hierfür mit Blick auf die gefestigte NS-Herrschaft "gerade keine Vermutung bestanden", setzt er sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auseinander, welche für die Fortgeltung altrechtlicher Pläne - auch solcher aus der Zeit des Nationalsozialismus - lediglich voraussetzt, dass diese bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 gemessen an dem im Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden Recht gültig waren und ganz allgemein einen Inhalt hatten, der nach neuem Recht Inhalt eines Bebauungsplans sein konnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017 - 4 B 24.16 -, BauR 2017, 1498, juris Rn. 6; Urt. v. 01.09.2016 - 4 C 2.15 -, NVwZ 2017, 720, juris Rn. 13; Urt. v. 11.05.1973 - IV C 39.70 -, Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12, juris Rn. 19 f.; Urt. v. 20.10.1972 - IV C 14.71 -, BVerwGE 41, 67, juris Rn. 16).

    Dass der Inhalt des "Ortsbauplans ..." nach dem Bundesbaugesetz nicht mehr Inhalt eines Bebauungsplans sein konnte, etwa da er als Abwägungsergebnis nicht mehr durch Bebauungsplan hätte geschaffen werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017, ebda.; Urt. v. 01.09.2016, a.a.O., Ls. 1 und juris Rn. 13; Urt. v. 11.05.1973, a.a.O., juris Rn. 20; Urt. v. 20.10.1972, a.a.O., juris Rn. 17), lässt sich der Antragsschrift nicht ansatzweise entnehmen.

    Schließlich ergeben sich auch keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten aus der vom Kläger gar besonders hervorgehobenen Frage, ob "der im Jahr 1941 nach dem "Führerprinzip" erlassene Bebauungsplan tatsächlich wirksam übergeleitet werden konnte", da sich diese Frage mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017, ebda.; Urt. v. 01.09.2016, a.a.O., juris Rn. 13; Urt. v. 11.05.1973, a.a.O., juris Rn. 19 f.; Urt. v. 20.10.1972, a.a.O., juris Rn. 16) ohne Weiteres bejahen lässt.

  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73

    Fortgeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderung

    Im gleichen Sinne hat er in seinen Urteilen vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (BVerwGE 41, 67 [71]) und vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 39.70 - (S. 10) hervorgehoben, daß beim Abwägungsgebot des § 1 Abs. 4 Satz 2 BBauG zwischen dem Abwägen als einem Vorgang und dem Abgewogensein als einem Zustand zu unterscheiden sei.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Ob der Bauzonenplan, weil er ein "Fabrikviertel" neben einem Wohngebiet auswies, nicht gemäß § 173 Abs. 3 BBauG übergeleitet worden ist (vgl. BVerwGE 41, 67 und Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 39.70 - (Buchholz 406.11 § 173 Nr. 12)), wie das Berufungsgericht meint, kann offenbleiben.
  • BVerwG, 29.04.1975 - IV B 141.74

    Fortgeltung einer Polizeiverordnung als übergeleiteter einfacher Bebauungsplan -

    Dies ist durch das in diesem Rechtsstreit ergangene Urteil des Senats vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 39.70 - geklärt und auch unstreitig.

    Da die konkurrierende Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für die Regelung des Bodenrechts nicht die Fortgeltung der planungsrechtlichen Vorschriften der Polizeiverordnung 1958/1961 ausschließt, wie durch das Urteil des Senats vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 39.70 - klargestellt worden ist, schließt sie auch nicht die Fortgeltung dieser Vorschriften mit dem durch § 45 LBO naher bestimmten Inhalt aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2009 - 10 A 2635/07

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Errichtung eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1973 - 4 C 39.70 -, Buchholz 406.11, § 173 BBauG Nr. 12; Urteil des Senats vom 26 Juni 2003 - 10 A 372/00 -.
  • VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03

    Bauflucht nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als übergeleitete

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Plan deshalb nicht wirksam übergeleitet worden wäre, weil er zum Zeitpunkt seiner Feststellung - nach den damals geltenden Anforderungen - oder aber zum Zeitpunkt der Überleitung nicht dem Gebot gerechter Abwägung der berührten Belange entsprochen hätte (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 14.71 -, a.a.O., und v. 11.05.1973 - IV C 39.70 -, Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12).
  • BVerwG, 07.05.1982 - 4 C 65.78

    Baurecht - Überleitung

    In inhaltlicher Übereinstimmung damit hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 39.70 - (Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12) ausgesprochen, daß nur solche Vorschriften und Pläne, die bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes "geltendes Recht" gewesen seien, übergeleitet worden seien.
  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 14 ZB 12.1469

    Versagung einer Baugenehmigung

    Die von der Klägerin in Bezug genommenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 - IV C 14.71 - (BVerwGE 41, 67) und vom (richtigerweise) 11. Mai 1973 - IV C 39.70 - (Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12) enthalten nicht den von ihr angeführten Rechtssatz, dass "von wirksam übergeleiteten Vorschriften nur dann ausgegangen werden [kann], wenn erkennbar ist, dass bei grundlegender Festsetzung der Baulinien dem allgemeinen Gebot der gerechten Abwägung entsprochen wurde".
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 B 35.84

    Überleitung von Bebauungsplänen - Rechtmäßigkeit der Abwägung - Lärmbelästigungen

  • BVerwG, 27.01.1984 - 4 B 9.84

    Lärmbelästigung durch Flugverkehr - Rechtmäßigkeit der Abwägung bei

  • VG München, 20.07.2015 - M 8 K 14.2528

    Neubebauung - Bereich festgesetzter Baugrenzen damals und heute

  • VG Gelsenkirchen, 12.10.2018 - 5 K 3919/17

    Überleitung Bebauungspläne; maßgeblicher Zeitpunkt der Prüfung der Wirksamkeit

  • VG Minden, 25.10.2012 - 9 K 2711/10

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Errichtung einer Werbeanlage wegen

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