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   BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67   

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BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67 (https://dejure.org/1970,1191)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1970 - IV C 48.67 (https://dejure.org/1970,1191)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1970 - IV C 48.67 (https://dejure.org/1970,1191)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1970, 388
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 42.66

    Genehmigung zum Bau eines Werkstattgebäudes auf dem Gelände einer Tankstelle -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67
    Daß das Landratsamt - zu Unrecht - das Baugenehmigungsverfahren über die am 25. Januar 1963 erfolgte Versagung der Ausnahmebewilligung hinaus "zurückgestellt" hat, stand mit Rücksicht auf die §§ 75 f. VwGO dem (erweiterten) Klageantrag nicht entgegen (vgl. dazu das Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 42.66 - VRS 36, 142 [144]).

    Bei Vorhaben, die in den 20 m-Streifen hineinreichen, verdrängt die verfahrensrechtlich stärkere Mitwirkungsform der Entscheidung durch Verwaltungsakt die nur innerbehördliche Beteiligung, so daß in diesen Fällen über das Anbauverbot einheitlich durch Verwaltungsakt zu entscheiden ist" (Urteil vom 23. Oktober 1968 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.1968 - IV B 214.68

    Anbau an Bundesfernstraßen - Hinnahme einer unwesentlichen Gefahrerhöhung durch

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67
    Darüber hinaus gilt drittens gerade für Tankstellen, daß sie, wie der erkennende Senat zu § 9 Abs. 2 und 3 FStrG bereits in seinem Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - (S. 3 f.) ausgesprochen hat, anderen Bauvorhaben nicht ohne weiteres gleichgestellt werden dürfen, weil zu ihren Gunsten grundsätzlich beachtlich ist, daß sie in ihrer Funktion der reibungslosen Abwicklung des Verkehrs dienen und ein gewisses Maß an Gefahrerhöhung mit ihrer Benutzung, in aller Regel verbunden ist.
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67
    Daraus läßt sich jedoch im vorliegenden Zusammenhang gleichfalls nichts herleiten, weil sich das Erfordernis der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs als eine immanente Beschränkung des Eigentums an den der Fernstraße anliegenden Grundstücken auswirkt (vgl. dazu vor allem das Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - in BVerwGE 16, 301 [304 f.].) und deshalb Art. 14 Abs. 1 GG gegenüber dem Anbauverbot und seiner Auslegung dort nicht Bedenken aufwerfen kann, wo dieses Verbot der Sicherheit, und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dient.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 11 A 2511/16

    Anbauverbot; Anbauverbotszone; Autobahn; bauliche Anlage; Baugenehmigung;

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1970 - IV C 48.67 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10, S. 5 f. = juris, Rn. 14 ff. (zu Zapfsäulen einer Tankstelle), und vom 23. Mai 1986 - 4 C 59.84 -, BVerwGE 74, 217 (218) = juris, Rn. 10 (zum Anbau an eine Tennishalle).

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1970 - IV C 48.67 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10, S. 5 = juris, Rn. 12.

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Unter diesem Gesichtspunkt kann zugunsten von Tankstellen entscheidungserheblich ins Gewicht fallen, daß sie in ihrer Punktion der reibungslosen Abwicklung des Verkehrs dienen (Modifizierung zum Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 -).

    Schutzgut des § 9 Abs. 1 FStrG ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, deren Erfordernisse sich als eine immanente Beschränkung des Eigentums an den den Bundesstraßen in deren Verbotsbereich anliegenden Grundstücken auswirken (vgl. insbesondere das mehrfach erwähnte Urteil vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - in BVerwGE 16, 301 [304]; Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10 Seite 7).

    Darauf, daß Tankstellen, weil sie in ihrer Punktion selbst der reibungslosen Abwicklung des Verkehrs dienen, nicht ohne weiteres anderen unter das Anbauverbot fallenden Anlagen gleichgestellt werden dürfen, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hingewiesen (vgl. insbesondere Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 9 und Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10).

    An der in dem zuvor erwähnten Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - [a.a.O.] vertretenen Ansicht, die besondere Funktion der Tankstellen für den Straßenverkehr sei (erst) bei Ausübung des der Straßenverkehrsbehörde zustehenden Ermessens zu berücksichtigen, wird demgemäß nicht festgehalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 10 A 3087/07

    Sachbescheidungsinteresse für Bauvoranfrage

    BVerwG, Urteil vom 27.2.1970 - 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10.

    BVerwG, Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 59/84 - juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 30.11.1984 - 4 C 2.82 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 21, vom 4.4.1975 - 4 C 55.74 - BVerwGE 48, 123 (129 f); vom 27.2.1970 - 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10.

    BVerwG, Urteil vom 27.2.1970 - IV C 48.67 - BRS 23 Nr. 187 zu 16 m vom Fahrbahnrand entfernt liegenden Tankzapfsäulen.

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 59.84

    Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Hochbauten - Art und Umfang der Errichtung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Hochbau dadurch gekennzeichnet, daß eine bauliche Anlage über die "Erdgleiche" herausragt und mit dem Erdboden verbunden ist (vgl. Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10).

    Der Fahrzeugführer kann durch Hochbauten in seiner Aufmerksamkeit abgelenkt werden (Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10; Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG 4 C 55.74 - BVerwGE 48, 123 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 55/74]; Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 2.82 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 21).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18

    Errichtung eines Hochbaus außerhalb der in § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FStrG genannten

    Denn die darin angelegte Differenzierung verkennt, dass es sich bei dem Begriff des Hochbaus (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG) um einen eigenen bundesrechtlichen Begriff handelt, der ohne Bezugnahme auf das Bauordnungsrecht der Länder aus sich heraus auszulegen und anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1970 - 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10 S. 5; vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1977 - 4 C 47.75 - BVerwGE 54, 328 ).
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 33.69

    Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der "baulichen Anlage"

    Der Begriff der baulichen Anlage ist sowohl in § 15 als auch in § 29 BBauG Tatbestandsmerkmal einer bundesrechtlichen Vorschrift und damit zweifellos ein Begriff des Bundesrechts (im gleichen Sinne zu § 9 Abs. 1 FStrG das Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 48.67 - in BRS 23, 267 [268]).
  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82

    Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über

    Schutzgut des § 9 Abs. 1 - das sich darin von dem des § 9 Abs. 6 FStrG nicht unterscheidet - ist die Sicherheit und die Leichtigkeit des Straßenverkehrs (vgl. Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10).
  • BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 3.85

    Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Bauliche Anlagen - Bürogebäude -

    § 9 Abs. 1 Satz 1 FStrG will u.a. die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen gewährleisten (vgl. Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10 S. 7; Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG 4 C 55.74 - BVerwGE 48, 123 [BVerwG 04.04.1975 - IV C 55/74]; Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 1.80 - a.a.O.; Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 2.82 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 21).
  • VG Köln, 02.12.2009 - 8 K 3529/07
    Eine Befreiung von dem Anbauverbot des § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes -FStrG- nach § 9 Abs. 8 FStrG ist schon deshalb erforderlich, weil innerhalb der 20 m breiten Anbauverbotszone einige der Zapfsäulen geplant sind, welche als Hochbauten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 FStrG anzusehen sind; vgl. Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteil vom 27.2.1970 - IV C 48.67 -, Buchholz, 407.4 § 9 FStrG, Nr. 10.

    Angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bedeutung von Tankstellen für den Verkehr - vgl. Urteil vom 27. Februar 1970 - IV C 48.67 -, a.a.O., Urteil vom 4. April 1975 - IV C 55.74 -, BVerwGE 48, 123 -, welche letztlich auf die in den (inzwischen durch die Erlassbereinigung aufgehobenen) Zufahrtsrichtlinien festgeschriebene und von dem Beklagten in dem angefochtenen Bescheid auch angestellte Bedarfsprüfung hinausläuft, ist jedenfalls nicht schlechthin auszuschließen, dass angesichts der in den seit diesen Entscheidungen vergangenen 30 Jahren drastisch angestiegenen Zulassungszahlen ein Bedarf bejaht werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - 5 Ss OWi 109/08

    Anbringung von Werbetafeln eines Fast-Food-Restaurants mit einer Größe von 120 x

    Das Anbauverbot zielt in erster Linie darauf hin, die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dadurch zu schützen, dass die Gefahren der Ablenkung und Sichtbeeinträchtigung nach Möglichkeit vermindert werden (BVerwG VRS 38, 474).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72

    Unterhalten eines Verkaufsplatzes und Ausstellungsplatzes für Wohnwagen auf einem

  • BVerwG, 15.01.1971 - IV B 97.70

    Anbauverbot an Fernstraßen - Anwendbarkeit der Grundsätze des Bestandsschutzes

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1980 - 6 A 39/79

    Voraussetzung der Einordnung eines Ortsteiles zum Innenbereich; Qualifizierung

  • BVerwG, 27.03.1974 - IV B 188.73

    Darlegung einer Rechtsfrage des Landesrechts mit grundsätzlicher Bedeutung in der

  • VG Ansbach, 04.04.2011 - AN 3 K 10.00184

    Werbeanlage innerhalb der Anbauverbotszone an Bundesstraße; keine Ausnahme für

  • VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 3 K 09.00176

    Baugenehmigung; Werbeanlage (Mega-Light); vereinfachtes Genehmigungsverfahren;

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