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   BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68   

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BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68 (https://dejure.org/1969,256)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1969 - IV C 78.68 (https://dejure.org/1969,256)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1969 - IV C 78.68 (https://dejure.org/1969,256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die künftige Herstellung einer Straße - Genügende Bezeichnung der Merkmale der Straßenherstellung in der Ortssatzung - Wegfall der Beitragspflicht auf Grund eines Garnisonvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 132 Nr. 4; BBauG § 135 Abs. 5
    Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von Garnisonverträgen mit der früheren Wehrmacht; Vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vertraglich vereinbarter Erlaß von Anliegerleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1970, 144
  • BauR 1970, 172
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 47.67

    Einheitlichkeit einer Erschließungsanlage bei unterschiedlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68
    Soweit Grundlage hierfür das öffentliche Interesse ist, hat sich der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 47.67 für eine weite Auslegung dieses Begriffes ausgesprochen (ZMR 1969, 248).
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68
    Vertragsgrundlage sind in diesen Fällen zwar der Bestand der Deutschen Wehrmacht und die damalige Situation gewesen (vgl. BVerwGE 25, 299).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68
    Die Merkmale der Herstellung sind damit im Sinne von § 132 Nr. 4 des Bundesbaugesetzes - BBauG - nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates in BVerwG IV C 96.66 genügend gekennzeichnet (DVBl. 1969, 274 = ZMR 1969, 148).
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68
    Die Verzichtsfeindlichkeit des Abgabenrechtes (vgl. BVerwGE 8, 29) würde der Aufrechterhaltung eines im Vertrag vereinbarten Erlasses jedenfalls insoweit nicht entgegenstehen, als auch heute die Möglichkeit besteht, nach § 135 Abs. 5 BBauG von der Erhebung des Erschließungsbeitrages abzusehen.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 107.65

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Anbauvertrags

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68
    Der Senat hat sich mit einem solchen Vertrag bisher in der Sache BVerwG IV C 107.65 nur am Rande befaßt (ZMR 1967, 250).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Da es aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Erwähnung des Unterbaues, dessen Ausführung sich aus rein technischen Erwägungen ergibt, nach Bundesrecht in der Satzung nicht bedarf (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6 S. 7 (8)), ist es bundesrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn das Oberverwaltungsgericht die hier einschlägige Satzungsbestimmung dahin gehend auslegt, dem Merkmal "Unterbau" komme keine selbständige Bedeutung zu.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Dazu ist erforderlich, daß in der Satzung festgelegt wird, wie die Fahrbahn, Bürgersteige oder Radfahrwege zu befestigen sind, dh es muß zumindest die Art der Befestigung in der Satzung angegeben werden, wobei allerdings mehrere verschiedene Ausführungsarten wahlweise vorgesehen sein können (vgl. Urteile des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - BVerwGE 30, 207 [210], vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6 [S. 7], vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [178] und vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 [S. 16/17]).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Denn wenn - wie hier - in der Beitragssatzung als Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht einheitlich eine bestimmte Ausführung vorgeschrieben ist, sondern wahlweise mehrere verschiedene Ausführungsarten vorgesehen sind (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Regelung Urteil vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - in Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6), so hat das zur Folge, daß eine Erschließungsanlage im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts endgültig hergestellt ist, sobald sie vollständig in einer den Herstellungsmerkmalen der Satzung entsprechenden Weise angelegt ist, mögen auch für verschiedene Teilabschnitte der Anlage verschiedene der in der Satzung vorgesehenen Ausführungsarten gewählt worden sein.
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende;

    Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht auch zur flächenmäßigen Teileinrichtung "Fahrbahn" entschieden, dass bei der Fahrbahn der - unterirdische und nicht sichtbare - Unterbau als Herstellungsmerkmal in der Merkmalsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung nicht genannt zu werden braucht (BVerwG, Urteil vom 29.10.1969 - IV C 78.68 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 9 LA 147/12

    Wirksamkeit einer Ausfertigung eines unbeschränkt genehmigten Bebauungsplans vor

    Das Verwaltungsgericht hat nicht in Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1969 (- 4 C 78.68 - BauR 1970, 172) den Rechtssatz aufgestellt, dass eine alleinig auf einen Ausbau entsprechend den Verkehrserfordernissen abstellende Merkmalsregelung hinreichend bestimmt ist, denn das Satzungsrecht der Beklagten knüpft nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts gerade nicht an die Verkehrserfordernisse an.

    Im Übrigen ist dem von den Klägern in diesem Zusammenhang allein angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1969 (a. a. O.) auch nicht der abstrakte Rechtssatz zu entnehmen, dass eine Merkmalsregelung zu unbestimmt ist, wenn sie lediglich auf die Ausbaupläne verweist.

  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 112/15

    Kalkulation der Vorausleistung bei (fehlender) Erschließungsbeitragsfähigkeit der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Bundesrecht nicht gebietet, dass der Straßenunterbau, dessen Ausführung sich aus rein technischen Erwägungen ergebe, einer Erwähnung im Rahmen der satzungsrechtlichen Regelung der Herstellungsmerkmale bedarf.(BVerwG, Urteil vom 29.10.1969 - IV C 78.68 -, juris Rdnr. 13, und Beschluss vom 1.9.1997 - 8 B 144/97 -, juris Rdnrn. 12 ff.) Die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen gehöre nur insoweit zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm, als davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen solle.
  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 111/15

    Vorausleistung - voraussichtlicher Erschließungsaufwand

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Bundesrecht nicht gebietet, dass der Straßenunterbau, dessen Ausführung sich aus rein technischen Erwägungen ergebe, einer Erwähnung im Rahmen der satzungsrechtlichen Regelung der Herstellungsmerkmale bedarf.(BVerwG, Urteil vom 29.10.1969 - IV C 78.68 -, juris Rdnr. 13, und Beschluss vom 1.9.1997 - 8 B 144/97 -, juris Rdnrn. 12 ff.) Die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen gehöre nur insoweit zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm, als davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen solle.
  • BVerwG, 18.12.1973 - IV B 154.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Mit der Beschwerde rügt der Beklagte die Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (BVerwGE 30, 207) und vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6).

    Das Berufungsurteil weicht nicht von der Entscheidung des Senats vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - ab.

  • BVerwG, 18.12.1973 - IV B 155.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Mit der Beschwerde rügt der Beklagte die Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (BVerwGE 30, 207) und vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 6).

    Das Berufungsurteil weicht nicht von der Entscheidung des Senats vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - ab.

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Da ein geordneter Unterbau für die Herstellung einer modernen Straßendecke technisch stets notwendig ist, kann nach dem Urteil vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 78.68 - (ZMR 1970, 144) auf die ausdrückliche Erwähnung des Unterbaues überhaupt verzichtet werden.
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 66.81

    Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und

  • VG Arnsberg, 07.08.2020 - 7 K 2524/18
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 142.97

    Begriff des Erschließungsaufwands im Sinne des § 128 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 141.97

    Begriff des Erschließungsaufwands im Sinne des § 128 Abs. 1 BBauG

  • VG Lüneburg, 26.11.2013 - 3 A 193/12

    Entwässerung; Erschließungsbeitrag; Seitenstreifenentwässerung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1998 - 3 B 2667/95

    Erschließungsbeitrag; Herstellungsmerkmalregelung; Nichtigkeit; Anbaustraße;

  • BVerwG, 08.09.1972 - VII B 23.71

    Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung - Rechtfertigung des

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