Rechtsprechung
BFH, 12.08.1987 - IV E 4/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,8846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung eines einheitlichen Streitwertes für zwei Revisionsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.08.1987 - IV E 3/87
Antrag auf Aufhebung eines Gewinnfeststellungsbescheids
Auszug aus BFH, 12.08.1987 - IV E 4/87
Die Gerichtsgebühren müssen für jedes der anhängig gewesenen Revisionsverfahren nach eigenen Berechnungsmerkmalen bestimmt werden; wie in der Sache IV E 3/87 ausgeführt, kann deshalb kein einheitlicher Streitwert für beide Revisionsverfahren zugrunde gelegt werden.
- BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Erinnerung
Die Besonderheiten der Streitwertfestsetzung im Gewinnfeststellungsverfahren können nicht auf den Streit um die Gewerbesteuermessbeträge übertragen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. August 1987 IV E 4/87, BFH/NV 1988, 658). - BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06
Bestimmung des Streitwerts im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für eine …
Die Besonderheiten der Streitwertfestsetzung im Gewinnfeststellungsverfahren können nicht auf den Streit um die Gewerbesteuermessbeträge übertragen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. August 1987 IV E 4/87, BFH/NV 1988, 658).