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LG Freiburg, 17.01.1990 - IV Qs 165/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 468
- NStZ 1990, 287
- NZV 1990, 285 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Düsseldorf, 04.08.2006 - I Qs 831/06
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Abs. 1 wird nicht schon bei der Auslagengrundentscheidung berücksichtigt, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren (LG Freiburg, NStZ 1990, 287 ; LG Hamburg, VRS 76, 308; AG Bayreuth, JurBüro 1987, 1380 ). - BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1883/93
Objektiv willkürliche Auslagenentscheidung in einem Bußgeldverfahren
Gleichwohl mag darin kein Grund für die Annahme einer schwierigen Sachlage im Sinne des § 109a Abs. 1 OWiG liegen (vgl. hierzu LG Freiburg NStZ 1990, 287 [288]); umgekehrt aber ist es nicht sachgerecht, diesen Umstand gegen jene Annahme ins Feld zu führen, wie das Landgericht dies tut. - LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18
Bagatellsachen, Bußgeldverfahren, Kostenerstattung
Auch ein verwickelter und schwer aufklärbarer Sachverhalt kann die Zuziehung eines Verteidigers nötig machen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1883/93 ), wofür aber (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 17.01.1990 - IV Qs 165/89) beispielsweise sich inhaltlich gegenseitig ausschließende Sachverhaltsschilderungen von Zeugen allein nicht ausreichen. - LG Düsseldorf, 04.08.2006 - 1 Qs 831/06
Rahmengebühr; angemessene Gebühr
Abs. 1 wird nicht schon bei der Auslagengrundentscheidung berücksichtigt, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren (LG Freiburg, NStZ 1990, 287; LG Hamburg, VRS 76, 308; AG Bayreuth, JurBüro 1987, 1380).