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   LG Freiburg, 17.01.1990 - IV Qs 165/89   

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https://dejure.org/1990,5354
LG Freiburg, 17.01.1990 - IV Qs 165/89 (https://dejure.org/1990,5354)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17.01.1990 - IV Qs 165/89 (https://dejure.org/1990,5354)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - IV Qs 165/89 (https://dejure.org/1990,5354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 468
  • NStZ 1990, 287
  • NZV 1990, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Düsseldorf, 04.08.2006 - I Qs 831/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Abs. 1 wird nicht schon bei der Auslagengrundentscheidung berücksichtigt, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren (LG Freiburg, NStZ 1990, 287 ; LG Hamburg, VRS 76, 308; AG Bayreuth, JurBüro 1987, 1380 ).
  • BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1883/93

    Objektiv willkürliche Auslagenentscheidung in einem Bußgeldverfahren

    Gleichwohl mag darin kein Grund für die Annahme einer schwierigen Sachlage im Sinne des § 109a Abs. 1 OWiG liegen (vgl. hierzu LG Freiburg NStZ 1990, 287 [288]); umgekehrt aber ist es nicht sachgerecht, diesen Umstand gegen jene Annahme ins Feld zu führen, wie das Landgericht dies tut.
  • LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18

    Bagatellsachen, Bußgeldverfahren, Kostenerstattung

    Auch ein verwickelter und schwer aufklärbarer Sachverhalt kann die Zuziehung eines Verteidigers nötig machen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1883/93 ), wofür aber (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 17.01.1990 - IV Qs 165/89) beispielsweise sich inhaltlich gegenseitig ausschließende Sachverhaltsschilderungen von Zeugen allein nicht ausreichen.
  • LG Düsseldorf, 04.08.2006 - 1 Qs 831/06

    Rahmengebühr; angemessene Gebühr

    Abs. 1 wird nicht schon bei der Auslagengrundentscheidung berücksichtigt, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren (LG Freiburg, NStZ 1990, 287; LG Hamburg, VRS 76, 308; AG Bayreuth, JurBüro 1987, 1380).
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