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   BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76   

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https://dejure.org/1980,548
BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76 (https://dejure.org/1980,548)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1980 - IV R 11/76 (https://dejure.org/1980,548)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1980 - IV R 11/76 (https://dejure.org/1980,548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 5, § 12 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Schauspieler - Werbungskosten - Betriebsausgaben - Pauschalierungsregelung - Doppelte Haushaltsführung - Eheschließung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen Werbungskosten-Pauschsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 307
  • DB 1980, 2219
  • BStBl II 1980, 455
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Obwohl sie als solche für die Gerichte nicht bindend sind, sind sie aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten, sofern die auf Einzelfallbeobachtungen beruhenden Durchschnittswerte der Pauschsätze nicht im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führen (ständige Rechtsprechung; Urteile des BFH vom 29. Januar 1971 VI R 6/68, BFHE 102, 35, 37/38, BStBl II 1971, 459; vom 26. Januar 1963 VI R 148/69, BFHE 109, 115, 116, BStBl II 1973, 601; vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, 458/459, BStBl II 1976, 192; vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, 451, BStBl II 1978, 26).

    Die Werbungskostenpauschsätze sind Regel- oder Durchschnittssätze (BFHE 123, 444, 451, BStBl II 1978, 26).

    Soweit die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Pauschsätze erfüllt sind, hat der Steuerpflichtige unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 des Grundgesetzes - GG -) auch einen gerichtlich verfolgbaren Anspruch auf ihre Anwendung (BFHE 123, 444, 451, BStBl II 1978, 26).

    Das Unterhalten eines eigenen Hausstandes in der Familienwohnung setzt voraus, daß deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen des Steuerpflichtigen entspricht und daß in ihr hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Steuerpflichtige sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgebend beteiligt (BFH-Urteile vom 9. November 1971 VI R 285/70, BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148; vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26; vom 17. November 1978 VI R 93/77, BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146).

  • BFH, 26.01.1973 - VI R 148/69

    Unzutreffende Besteuerung - Montagearbeiter - Auswärtige Beschäftigtigung -

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Obwohl sie als solche für die Gerichte nicht bindend sind, sind sie aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten, sofern die auf Einzelfallbeobachtungen beruhenden Durchschnittswerte der Pauschsätze nicht im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führen (ständige Rechtsprechung; Urteile des BFH vom 29. Januar 1971 VI R 6/68, BFHE 102, 35, 37/38, BStBl II 1971, 459; vom 26. Januar 1963 VI R 148/69, BFHE 109, 115, 116, BStBl II 1973, 601; vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, 458/459, BStBl II 1976, 192; vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, 451, BStBl II 1978, 26).

    Das bedeutet, daß die Anwendung einer Pauschalregelung nicht allein dadurch ausgeschlossen wird, daß der vom Steuerpflichtigen geltend gemachte Werbungskostenbetrag unter dem insgesamt sich ergebenden höchsten Pauschbetrag liegt; denn das Ziel der Pauschalen, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen und eine gleichmäßige Besteuerung zu erleichtern und dabei regelmäßig Feststellungen im Einzelfall entbehrlich zu machen (vgl. BFHE 102, 35, 37/38, BStBl II 1971, 459; BFHE 109, 115, 117, BStBl II 1973, 601), kann auch in solchem Falle noch erreicht werden.

  • BFH, 29.01.1971 - VI R 6/68

    Hauptberuflicher Musiker - Instrumentengeld - Kleidergeld - Pauschsätze -

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Obwohl sie als solche für die Gerichte nicht bindend sind, sind sie aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten, sofern die auf Einzelfallbeobachtungen beruhenden Durchschnittswerte der Pauschsätze nicht im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führen (ständige Rechtsprechung; Urteile des BFH vom 29. Januar 1971 VI R 6/68, BFHE 102, 35, 37/38, BStBl II 1971, 459; vom 26. Januar 1963 VI R 148/69, BFHE 109, 115, 116, BStBl II 1973, 601; vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, 458/459, BStBl II 1976, 192; vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, 451, BStBl II 1978, 26).

    Das bedeutet, daß die Anwendung einer Pauschalregelung nicht allein dadurch ausgeschlossen wird, daß der vom Steuerpflichtigen geltend gemachte Werbungskostenbetrag unter dem insgesamt sich ergebenden höchsten Pauschbetrag liegt; denn das Ziel der Pauschalen, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen und eine gleichmäßige Besteuerung zu erleichtern und dabei regelmäßig Feststellungen im Einzelfall entbehrlich zu machen (vgl. BFHE 102, 35, 37/38, BStBl II 1971, 459; BFHE 109, 115, 117, BStBl II 1973, 601), kann auch in solchem Falle noch erreicht werden.

  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Obwohl sie als solche für die Gerichte nicht bindend sind, sind sie aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten, sofern die auf Einzelfallbeobachtungen beruhenden Durchschnittswerte der Pauschsätze nicht im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führen (ständige Rechtsprechung; Urteile des BFH vom 29. Januar 1971 VI R 6/68, BFHE 102, 35, 37/38, BStBl II 1971, 459; vom 26. Januar 1963 VI R 148/69, BFHE 109, 115, 116, BStBl II 1973, 601; vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, 458/459, BStBl II 1976, 192; vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, 451, BStBl II 1978, 26).
  • BFH, 26.01.1968 - VI R 224/66

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen - Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Es liegen keine Umstände vor, die die Anwendung der genannten Pauschalregelungen ausschließen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BFHE 91, 364, BStBl II 1968, 362); denn die Klägerin ist Schauspielerin und übt ihren Beruf nicht erkennbar unter Umständen aus, die den Erfahrungen widersprechen, aufgrund derer die Pauschsätze ermittelt wurden.
  • BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Das Unterhalten eines eigenen Hausstandes in der Familienwohnung setzt voraus, daß deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen des Steuerpflichtigen entspricht und daß in ihr hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Steuerpflichtige sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgebend beteiligt (BFH-Urteile vom 9. November 1971 VI R 285/70, BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148; vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26; vom 17. November 1978 VI R 93/77, BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146).
  • BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76

    Doppelte Haushaltsführung; Beginn der Zweijahresfrist bei zwischenzeitlicher

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch die Gründung und Beibehaltung eines doppelten Haushalts anläßlich der Heirat beruflich bedingt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung gemacht wird (BFH-Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch die Gründung und Beibehaltung eines doppelten Haushalts anläßlich der Heirat beruflich bedingt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung gemacht wird (BFH-Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).
  • BFH, 17.11.1978 - VI R 93/77

    Doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die beide berufstätig sind

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Das Unterhalten eines eigenen Hausstandes in der Familienwohnung setzt voraus, daß deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen des Steuerpflichtigen entspricht und daß in ihr hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Steuerpflichtige sowohl durch seine persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgebend beteiligt (BFH-Urteile vom 9. November 1971 VI R 285/70, BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148; vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26; vom 17. November 1978 VI R 93/77, BFHE 126, 440, BStBl II 1979, 146).
  • BFH, 18.09.1964 - VI 59/64 U

    Voraussetzungen für einen doppelten Hausstand

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
    Zu Unrecht habe das FG auch Kosten doppelter Haushaltsführung des Klägers zum Abzug zugelassen; denn nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. September 1964 VI 59/64 U (BFHE 81, 86, BStBl III 1965, 29) sei ein doppelter Hausstand nur gegeben, wenn bereits ein gemeinsamer Haushalt in einer Familienwohnung bestanden habe und es aus beruflichen Gründen erforderlich geworden sei, eine zweite Wohnung zu beschaffen.
  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

  • FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19

    Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es sich bei den in Verwaltungsanordnungen festgelegten Betriebsausgaben-Pauschsätzen um Schätzungen (§ 162 Abgabenordnung -AO-) handelt, die auf Verwaltungserfahrungen beruhen, der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dienen und - obwohl sie für die Gerichte nicht bindend sind - aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten sind, solange sie nicht im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BStBl II 1976, 192; BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 11/76, BStBl II 1980, 455 m.w.N.).
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    An dieser Auffassung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile in BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648, und vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455).
  • BFH, 10.08.1990 - VI R 23/85

    Die Werbungskosten-Pauschbeträge für bestimmte Berufsgruppen sind grundsätzlich

    Die Pauschale sei aber auch dann anzuwenden, wenn feststehe, daß die tatsächlichen Aufwendungen geringer gewesen seien, sofern es nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung komme (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455).

    Derartige Pauschalen wurden in der älteren Rechtsprechung nicht nur dann beachtet, wenn sie an einzelne beruflich veranlaßte Betätigungen (Dienstreisen, Umzüge) bzw. Modalitäten der Berufsausübung (doppelte Haushaltsführung, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit) anknüpfen, sondern auch dann, wenn für alle bei einem bestimmten Beruf vorkommenden Mehraufwendungen eine Pauschale vorgesehen war (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, BStBl II 1976, 192, sowie in BFHE 130, 30 7, BStBl II 1980, 455).

  • BFH, 14.11.1990 - II R 126/87

    Für den Parkhausteil eines Warenhauses kann ein Abschlag für Großobjekte vom

    Sie soll eine gleichmäßige Verwaltungspraxis gewährleisten und führt - wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat - zu einer Selbstbindung der Verwaltung und damit zu einem unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 des Grundgesetzes - GG -) einklagbaren Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Anweisung (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, BStBl II 1976, 192, und vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455).
  • BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung

    Der Rechtsauffassung des erkennenden Senats hat sich der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 20. März 1980 IV R 11/76 (BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455) angeschlossen.
  • BFH, 10.08.1990 - VI R 24/85

    Künstler - Kürzung des Pauschbetrags - Steuerfrei ersetzte Werbungskosten -

    Die Pauschale sei aber auch dann anzuwenden, wenn feststehe, daß die tatsächlichen Aufwendungen geringer gewesen seien, sofern es nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung komme (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 20. März 1980 IV R 11/76 , BFHE 130, 307 , BStBl II 1980, 455 ).

    Derartige Pauschalen wurden in der älteren Rechtsprechung nicht nur dann beachtet, wenn sie an einzelne beruflich veranlaßte Betätigunge (Dienstreisen, Umzüge) bzw. Modalitäten der Berufsausübung (doppelte Haushaltsführung, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit) anknüpfen, sondern auch dann, wenn für alle bei einem bestimmten Beruf vorkommenden Mehraufwendungen eine Pauschale vorgesehen war (vgl. BFH- Urteile vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72 , BFHE 117, 456 , BStBl II 1976, 192 , sowie in BFHE 130, 30 7, BStBl II 1980, 455 ).

  • BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07

    Betriebsausgabenpauschalen der Finanzverwaltung für den Bereich der

    Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, höhere Erwerbsaufwendungen nachzuweisen, wenn er meint, dass die jeweils festgelegten pauschalen Sätze für ihn nicht ausreichend seien (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.1981 - I R 112/79

    Beiladung - Aufhebung - Finanzgericht

    Diese Auffassung dürfte der Sache nach mit der des IV. Senats des BFH übereinstimmen, der solche Fallgestaltungen außerhalb des Regelungsbereiches des § 15 Nr. 2 (§ 15 Abs. 1 Nr. 2) EStG sieht, bei denen jeglicher wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Leistung des Gesellschafters und dem Mitunternehmerverhältnis ausgeschlossen erscheint (BFHE 129, 496, 501, 505, BStBl II 1979, 274, 270, 276), hingegen Gesellschafterleistungen, die speziell auf die Erreichung des Gesellschaftszweckes ausgerichtet sind (BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 499, 501) als innerhalb des Regelungsbereiches des Gesetzes liegend ansieht.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06

    Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als

    Aus diesem Grunde kann nach der Rechtsprechung des BFH auch die Gründung und Beibehaltung eines doppelten Haushalts anlässlich der Heirat beruflich bedingt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung gemacht wird (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1976, VI R 172/74, BStBl II 1976, 654; vom 6. September 1977, VI R 165/76, BStBl II 1978, 32; vom 20. März 1980, IV R 11/76, BStBl II 1980, 455).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH steht der steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht entgegen, daß sie durch die Eheschließung begründet wurde, sofern beide Ehegatten bei der Eheschließung bereits an verschiedenen Orten berufstätig waren (Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455; vom 22. September 1988 VI R 184/85, BFH/NV 1988, 220; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).
  • BFH, 18.03.1982 - I R 165/78

    Übernahme der Kapitalertragsteuer - Ausschüttung - DBA-USA

  • FG Sachsen, 30.03.2000 - 2 K 480/99

    Erhöhte Eigenheimzulage in Sanierungfällen; Bautechnische Neuheit einer Wohnung;

  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09

    Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.03.2001 - 2 K 511/99

    Eigenheimzulage: Zur Gewährung des erhöhten Fördergrundbetrages in sog.

  • FG Sachsen, 07.03.2001 - 2 K 511/99

    Anspruch auf Gewährung des erhöhten Fördergrundbetrages bei der Eigenheimzulage;

  • FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 99/94

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung im zeitlichen Zusammenhang mit

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