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   BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77   

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https://dejure.org/1981,469
BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77 (https://dejure.org/1981,469)
BFH, Entscheidung vom 19.02.1981 - IV R 116/77 (https://dejure.org/1981,469)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 1981 - IV R 116/77 (https://dejure.org/1981,469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1; EStDV § 7 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Betriebsübertragung - Ausschluß eines Wirtschaftsguts - Entnahmegewinn - Laufender Gewinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der Entnahmegewinn, der bei unentgelticher Betriebsübertragung wegen Zurückbehaltung einzelner Wirtschaftsgüter entsteht, ist kein begünstigter Betriebsaufgabegewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 176
  • BStBl II 1981, 566
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.02.1962 - I 197/61 S

    Zusammenfall einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebes mit einem

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Zur Begründung tragen sie vor, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 1962 I 197/61 S (BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190) ab.

    Der Auffassung des Senats steht nicht entgegen, daß Gewinne aus der Veräußerung einzelner Gegenstände oder aus ihrer Übernahme in das Privatvermögen dann gemäß § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1 EStG steuerbegünstigt sind, wenn dies im Zusammenhang mit der Veräußerung des Betriebs geschieht (vgl. Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 18. Aufl., § 16 EStG Anm. 81 E 42).

    Auch diese Gewinne sind steuerbegünstigt; sie werden deshalb als Aufgabegewinn bezeichnet (Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190), obwohl ihnen eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG nicht zugrunde liegt.

    Wie bereits das FG ausgeführt hat, liegt in dieser Entscheidung keine Abweichung vom Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190.

    Soweit die Entscheidung in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190 nicht durch die genannten jüngeren Entscheidungen aufgegeben ist, sieht der Senat in ihr eine auf den besonderen Sachverhalt des Urteils begrenzte Rechtsauffassung.

    Die Entscheidung konnte im Streitfall nicht etwa deshalb zugunsten der Kläger ausfallen, weil die FÄ in Abschn. 139 Abs. 5 Satz 4 der Einkommensteuer-Richtlinien 1967 ff. unter Bezugnahme auf des Urteil in BFHE 74, 506, BStBl III 1962, 190 darauf hingewiesen worden sind, daß die unentgeltliche Betriebsübertragung im Sinne des § 7 Abs. 1 EStDV mit einem tarifbegünstigten Aufgabegewinn im Sinne des § 16 EStG zusammenfallen könne.

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    a) Ein Steuerpflichtiger gibt seinen Betrieb auf, wenn er die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert, sie ganz in sein Privatvermögen überführt oder sie teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen übernimmt (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).

    In der neueren Rechtsprechung des BFH ist darüber hinaus eine Betriebsaufgabe auch dann angenommen worden, wenn der Betrieb als wirtschaftlicher Organismus zwar bestehenbleibt, aber durch eine Handlung bzw. einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, daß die Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist (Beschluß in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).

  • BFH, 09.02.1972 - I R 205/66

    Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Bei der Betriebsaufgabe handelt der Steuerpflichtige mit dem Ziel, den Betrieb nicht mehr als selbständigen Organismus in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (BFH-Urteil vom 9. Februar 1972 I R 205/66, BFHE 105, 15, BStBl II 1972, 455).

    In seinem Urteil in BFHE 105, 15, BStBl II 1972, 455 geht auch der I. Senat davon aus, daß eine Betriebsaufgabe nur anzunehmen ist, wenn der Betrieb nicht mehr als Organismus in seiner bisherigen Form fortbesteht.

  • BFH, 27.07.1961 - IV 295/60 U

    Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes - Betriebsübergang in Abgrenzung zur

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Demgemäß hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß in der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs unter Lebenden weder eine Betriebsveräußerung noch eine Betriebsaufgabe liegt (Urteile vom 24. Oktober 1951 IV 233/51 U, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5; vom 27. Juli 1961 IV 295/60 U, BFHE 73, 679, BStBl III 1961, 514; vom 23. April 1971 IV 201/65, BFHE 102, 488, BStBl II 1971, 686; vom 26. April 1979 IV R 108/75, BFHE 128, 452, BStBl II 1979, 732, unter I 2a der Entscheidungsgründe).

    Hiervon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFHE 73, 679, BStBl II 1961, 514 ausgegangen.

  • BFH, 20.12.1967 - I 103/64

    Abgrenzung von Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Die Steuerbegünstigung des Veräußerungs- und Aufgabegewinns soll angesichts der zusammengedrängten Auflösung von stillen Reserven im Hinblick auf den progressiven Einkommensteuertarif gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1967 I 103/64, BFHE 91, 166, BStBl II 1968, 276).

    In seiner Entscheidung in BFHE 91, 166, BStBl II 1968, 276 sieht er den Zweck der Begünstigung in der Vermeidung von Härten durch die zusammengedrängte Versteuerung von stillen Reserven.

  • BFH, 23.04.1971 - IV 201/65

    Entnahme - Betriebsaufgabe - Betriebsveräußerung - Übertragung eines Betriebs -

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Demgemäß hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß in der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs unter Lebenden weder eine Betriebsveräußerung noch eine Betriebsaufgabe liegt (Urteile vom 24. Oktober 1951 IV 233/51 U, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5; vom 27. Juli 1961 IV 295/60 U, BFHE 73, 679, BStBl III 1961, 514; vom 23. April 1971 IV 201/65, BFHE 102, 488, BStBl II 1971, 686; vom 26. April 1979 IV R 108/75, BFHE 128, 452, BStBl II 1979, 732, unter I 2a der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65

    Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung -

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Zu einer zusammengedrängten Besteuerung stiller Reserven kommt es nur, wenn alle (wesentlichen) stillen Reserven des Betriebs in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aufgedeckt werden (BFH-Urteile vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69, und vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.04.1979 - IV R 108/75

    Auch nach der früheren Rechtslage zur Bodengewinnbesteuerung führt die mit einem

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Demgemäß hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß in der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs unter Lebenden weder eine Betriebsveräußerung noch eine Betriebsaufgabe liegt (Urteile vom 24. Oktober 1951 IV 233/51 U, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5; vom 27. Juli 1961 IV 295/60 U, BFHE 73, 679, BStBl III 1961, 514; vom 23. April 1971 IV 201/65, BFHE 102, 488, BStBl II 1971, 686; vom 26. April 1979 IV R 108/75, BFHE 128, 452, BStBl II 1979, 732, unter I 2a der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 26.09.1968 - IV 22/64

    Tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung - Tarifbegünstigte Teilbetriebsaufgabe -

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Zu einer zusammengedrängten Besteuerung stiller Reserven kommt es nur, wenn alle (wesentlichen) stillen Reserven des Betriebs in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aufgedeckt werden (BFH-Urteile vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69, und vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.10.1951 - IV 233/51 U

    Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes unter

    Auszug aus BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
    Demgemäß hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß in der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs unter Lebenden weder eine Betriebsveräußerung noch eine Betriebsaufgabe liegt (Urteile vom 24. Oktober 1951 IV 233/51 U, BFHE 56, 10, BStBl III 1952, 5; vom 27. Juli 1961 IV 295/60 U, BFHE 73, 679, BStBl III 1961, 514; vom 23. April 1971 IV 201/65, BFHE 102, 488, BStBl II 1971, 686; vom 26. April 1979 IV R 108/75, BFHE 128, 452, BStBl II 1979, 732, unter I 2a der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Diese Entscheidung ist jedoch durch die neuere Rechtsprechung des BFH überholt (in diesem Sinne wohl auch BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566).
  • BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15

    Die Rechtsprechung hat die Annahme eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns vielfach davon abhängig gemacht, daß alle stillen Reserven des Betriebs in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aufgelöst werden; das Ziel der Begünstigung wird in der Minderung der Steuerbelastung für eine derart zusammengeballte Gewinnentstehung gesehen (BFH-Urteile vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69; vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566).
  • BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Zu Unrecht beruft sich die Revision insoweit auf das Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 116/77 (BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566), in dem der Senat von einer Entnahme der bei einer Geschäftsübergabe (Obstgroßhandel) zurückbehaltenen Flächen ausging, weil die den Betrieb übergebenden Kläger ihre betriebliche Tätigkeit eingestellt hatten.
  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

    Der Grund für die Gewährung der Steuervergünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG besteht darin, daß die zusammengeballte Auflösung der stillen Reserven mit ihren typischen steuererhöhenden Auswirkungen infolge der Tarifprogression eine Milderung der Besteuerung geraten erscheinen läßt (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69; vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270, und vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566).

    Die Entscheidung des Senats in BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566, daß ein bei der Einkommensbesteuerung als laufender Gewinn zu versteuernder Entnahmegewinn entsteht, wenn im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung einzelne Wirtschaftsgüter von der Übertragung ausgeschlossen werden, beruht zum einen darauf, daß es sich bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung weder um eine Betriebsveräußerung noch um eine Betriebsaufgabe handelt, zum anderen auf der Erwägung, daß die einkommensteuerrechtlichen Vergünstigungen für Betriebsveräußerungs- und Betriebsaufgabegewinne nach ihrem Sinn und Zweck nur gewährt werden können, wenn ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang zu einer zusammengedrängten Besteuerung der stillen Reserven führt.

  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87

    Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566, m. w. N.) kommt es zu einer solchen zusammengeballten Realisierung stiller Reserven nur dann, wenn alle wesentlichen stillen Reserven des Betriebs (Mitunternehmeranteils) in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aufgedeckt werden.
  • BFH, 09.08.1989 - X R 62/87

    Für Teilbetriebsveräußerung genügt Aufgabe der mit dem veräußerten

    Die Vergünstigungsregelung hat den Zweck, einerseits Härten zu vermeiden, die entstünden, wenn die im Laufe eines längeren Zeitraums angesammelten stillen Reserven eines Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs in einem Zuge aufgedeckt und als Gewinn nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert werden müßten (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688, und vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566), andererseits aber auch, die steuerliche Erfassung solcher stillen Reserven sicherzustellen (BFH-Urteile vom 28. April 1971 I R 55/66, BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630, und vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771).
  • BFH, 12.07.2002 - IV B 129/01

    Divergenz; Einzelveräußerung eines WG , Tarifbegünstigung

    Der Senat hat dort auch bei teilentgeltlicher Veräußerung eines Mitunternehmeranteils einen steuerbegünstigten Gewinn angenommen, während das FG in der angefochtenen Entscheidung unter Hinweis auf ein anderes Urteil des Senats vom 19. Februar 1981 IV R 116/77 (BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566) ausgeführt hat, auch die teilweise Aufdeckung stiller Reserven einzelner Wirtschaftsgüter sei nicht steuerbegünstigt, wenn bei einer Betriebsübertragung die stillen Reserven im Betriebsvermögen nicht aufgedeckt würden.

    Die Frage, wie die im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung zurückbehaltenen und nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zählenden Wirtschaftsgüter zu besteuern sind, ist durch das Senatsurteil in BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566, auf das sich auch das FG bezogen hat, hinreichend geklärt (s. auch Senatsurteile vom 27. Juli 1961 IV 295/60 U, BFHE 73, 679, BStBl III 1961, 514; in BFHE 159, 471, BStBl II 1990, 428, und vom 9. Mai 1996 IV R 77/95, BFHE 180, 391, BStBl II 1996, 476).

  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

    Es macht geltend, das FG-Urteil weiche sowohl von dem vorgenannten als auch von dem BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 116/77 (BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566) ab.

    Aus dieser falschen rechtlichen Beurteilung des Rechtsgeschäfts resultiere auch die Abweichung von dem Urteil in BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566.

  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 33/85

    Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

    Zwar liegt diesen Begünstigungsvorschriften der Gedanke zugrunde, die bei Betriebsveräußerungen in der Regel eintretende zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu erfassen (BFH-Urteil vom 19. Februar 1981 IV R 116/77, BFHE 133, 176, 178, BStBl II 1981, 566).
  • BFH, 25.09.1991 - I R 184/87

    Tarifbegünstigung eines Entnahmegewinns bei Einbringung zu Buchwerten

    In seiner Entscheidung vom 19. Februar 1981 IV R 116/77 (BFHE 133, 176, BStBl II 1981, 566) hat der IV. Senat einer Entnahme anläßlich einer unentgeltlichen Betriebsübertragung die Tarifbegünstigung versagt.
  • BFH, 26.10.1988 - I R 189/84

    Steuerbescheid - Erklärung für vorläufig - Bemessungsgrundlage - Umfang der

  • BFH, 09.07.1981 - IV R 101/77

    Landwirt - Hofübergabe - Betriebsübertragung - Betriebsaufgabe

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 205/96

    Gewerbesteuerpflichtigkeit eines Entnahmegewinns; Vorliegen eines unmittelbaren

  • FG München, 29.12.2005 - 15 K 214/02

    Entnahme im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung

  • BFH, 09.03.1998 - VIII B 13/97

    Gewerbesteuer bei qualifizierter Nachfolgeklausel

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 117/91

    Annahme einer Betriebsaufgabe nach der Übertragung der wesentlichen

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 9 K 1415/14

    Mitunternehmerstellung - Keine Steuerbegünstigung bei Übertragung eines Anteils

  • FG Münster, 21.12.2005 - 1 K 5371/02

    Zwangsentnahme im Rahmen unentgeltlicher Betriebsübernahme

  • FG Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 13 K 254/99

    Wirtschaftlicher Eigentümer eines Betriebsgrundstücks; Buchwertfortführung bei

  • BFH, 25.09.1991 - I R 183/87

    Tarifliche Begünstigung von Entnahmegewinnen bei der Umwandlung einer

  • FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 206/96

    Begünstigte Versteuerung eines Gewinns aus Entnahme eines Grundstücks; Übergang

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