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BFH, 24.05.1984 - IV R 142/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79
Vorauszahlungen - Einkommensteuer
Auszug aus BFH, 24.05.1984 - IV R 142/80
In einem solchen Verfahren ist nur darüber zu befinden, ob sich die Festsetzung der Vorauszahlungen aufgrund eines nur vorläufig ermittelten Sachverhalts als rechtmäßig erweist (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1981 IV R 81/79). - BFH, 01.12.1982 - I R 75/82
Schriftliches Verfahren - Schriftsätze - Akteninhalt - Urteil
Auszug aus BFH, 24.05.1984 - IV R 142/80
NV: Der Tatbestand eines im schriftlichen Verfahren ergangenen Urteils erbringt keinen Beweis über das tatsächliche Vorbringen und die gestellten Anträge der Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 1.12.1982 I R 75/82).
- BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99
Wirtschaftsjahr für Steuerberatungs-KG
Nach § 3 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches a.F. und n.F. eingetragene land- und forstwirtschaftliche Personenhandelsgesellschaften, die weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen, unterliegen daher ebenso wenig dem Wirtschaftsjahr Gewerbetreibender wie freiberuflich tätige Gesellschaften, die als OHG oder KG nach § 49 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes oder zu Unrecht eine Handelsregistereintragung erwirkt haben (dazu BFH-Urteil vom 26. März 1981 VII R 14/78, BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586), einkommensteuerrechtlich aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (s. Senatsurteil vom 24. Mai 1984 IV R 142/80, nicht veröffentlicht). - FG Düsseldorf, 13.01.2005 - 16 K 4282/02
Interprofessionelle Partnerschaftsgesellschaft; Steuerberatungszulassung; …
Denn auch in diesem Falle ist nicht gewährleistet, dass die den Mitunternehmern anteilig zuzurechnenden Einkünfte die Früchte einer gemeinsamen persönlichen Ausübung eines freien Berufes sind; sie erweisen sich vielmehr ausschließlich oder primär als das Produkt eines mitunternehmerischen Kapitaleinsatzes und damit einer gewerblichen Betätigung (s. BFH-Urteil vom 24. Mai 1984 IV R 142/80, n.v., Juris-Nr. STRE845043460).