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BFH, 05.05.1983 - IV R 181/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.04.1975 - IV R 115/73
Ausscheiden eines Gesellschafters - OHG - Tod des Gesellschafters - Nachrücken in …
Auszug aus BFH, 05.05.1983 - IV R 181/80
Der Entnahmegewinn ist noch dem verstorbenen OHG-Gesellschafter zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 24.4.1975 IV R 115/73; Ausführungen zur Wirkung der Nacherbfolge).3. - BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78
Prüfungsanordnung - Klageverfahren - Erlaß einer neuen Prüfungsanordnung - …
Auszug aus BFH, 05.05.1983 - IV R 181/80
NV: Die --wegen Nichterreichens der Revisionssumme unzulässige-- selbständige Revision des Finanzamts ist in eine unselbständige Anschlußrevision umzudeuten, wenn das Finanzamt eine entsprechende Erklärung abgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 22.5.1979 VIII R 218/78).
- BFH, 05.02.2002 - VIII R 53/99
Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Buchwertfortführung bei Entnahmen im Fall des …
Gehörte zu dem veräußerten Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen, so wird dieses mit dem Tod zwangsweise in das Privatvermögen des verstorbenen Gesellschafters überführt, soweit die Erben nicht zugleich Gesellschafter der fortgeführten Gesellschaft sind (BFH-Urteile in BFHE 115, 495, BStBl II 1975, 580, und vom 5. Mai 1983 IV R 181/80, nicht veröffentlicht --NV--). - FG Berlin, 22.02.1995 - I 105/94
Anfechtung des Einkommensteuerbescheides; Berechnung der Rechtsbehelfsfrist; …
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