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BFH, 20.01.1983 - IV R 182/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.02.1968 - VI 325/65
Die Verbindung und Trennung von Verfahren als prozessleitende Verfügungen - …
Auszug aus BFH, 20.01.1983 - IV R 182/81
NV: Eine rechtliche Abhängigkeit i.S. des § 74 FGO (§ 148 ZPO) besteht weder zwischen mehreren Klageverfahren, in denen für verschiedene Veranlagungszeiträume über dieselben Streitpunkte zu befinden ist (vgl. BFH-Urteil vom 23.2.1968 VI 325/65), noch zwischen mehreren Klageverfahren unterschiedlicher Steuerarten (hier: Einkommensteuer und Gewerbesteuer), auch nicht, wenn in beiden Verfahren gleichartige Sachfragen oder Rechtsfragen zu entscheiden sind.4. - BFH, 27.04.1961 - IV 336/59 U
Zulässigkeit der nachträglichen Heranziehung eines Steuerpflichtigen zur …
Auszug aus BFH, 20.01.1983 - IV R 182/81
NV: Die Einkommensteuerveranlagung ist nicht bindend für die Gewerbesteuermeßbetragsfestsetzung und umgekehrt (vgl. BFH-Urteil vom 27.4.1961 IV 336/59 U).
- BGH, 23.03.2006 - IX ZR 140/03
Beratungspflichten des Steuerberaters bei der Anfechtung von …
Der Gewinnermittlung für die Zwecke der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages und der einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung liegen zwar im Wesentlichen dieselben Rechtsnormen zugrunde; die Einkommensteuerveranlagung ist aber nicht bindend für die Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung und umgekehrt (BFH, Urt. v. 20. Januar 1983 - IV R 182/81, zitiert nach juris).