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   BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67   

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https://dejure.org/1968,874
BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67 (https://dejure.org/1968,874)
BFH, Entscheidung vom 22.08.1968 - IV R 234/67 (https://dejure.org/1968,874)
BFH, Entscheidung vom 22. August 1968 - IV R 234/67 (https://dejure.org/1968,874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Waren - Lange Lagerdauer - Sinkende Verkaufsmöglichkeiten - Abschreibung auf niedrigeren Teilwert - Zinsverlust - Zinsaufwand - Fehlerhafter Bilanzansatz - Betriebsprüfung - Berichtigungsfähige Veranlagungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 378
  • DB 1968, 2110
  • BStBl II 1968, 144
  • BStBl II 1968, 801
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.11.1967 - IV R 96/67

    Unrichtiger Bilanzansatz - Berichtigung bis zur Fehlerquelle - Verteilung des

    Auszug aus BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67
    Erstrebt der Steuerpflichtige, daß das FA einen fehlerhaften Bilanzansatz im Rahmen der durch die Betriebsprüfung aufgerollten oder berichtigungsfähigen Veranlagungen bis zur Fehlerquelle zurückberichtigt (vgl. BFH-Urteil IV R 96/67 vom 30. November 1967, BFH 90, 430, BStBl II 1968, 144), so muß er die Veranlagungen der Jahre, deren Bilanzen er geändert haben will, anfechten, auch wenn sich dann bei der von ihm angestrebten Berichtigung eine höhere Einkommensteuer ergibt.

    Diese Handhabung entspricht nicht dem Urteil des erkennenden Senats IV R 96/67 vom 30. November 1967 (BFH 90, 430, BStBl II 1968, 144).

  • BFH, 03.10.1963 - IV 214/61 U

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer Teilwertabschreibung für den

    Auszug aus BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67
    Entsteht zwischen dem Steuerpflichtigen und dem FA Streit über die Notwendigkeit einer Teilwertabschreibung, so muß der Kaufmann in der Regel in geeigneter Weise durch betriebliche Unterlagen die Angemessenheit der Abschläge nachweisen (Urteil des erkennenden Senats IV 214/61 U vom 3. Oktober 1963, BFH 78, 14, BStBl III 1964, 7).

    Der Senat hat im Urteil IV 214/61 U, das ein Juweliergeschäft betraf, ausgesprochen, bei der Würdigung längerer Lagerdauer als Grundlage einer Teilwertabschreibung sei zu beachten, daß man bei Waren, die nach längerer Lagerzeit noch zu Normalpreisen angeboten und ohne ins Gewicht fallende Preisabschläge veräußert würden, davon ausgehen könne, daß sie nicht minderwertig gewesen seien.

  • BFH, 11.01.1967 - I 49/64

    Beschwer des Steuerpflichtigen bei zu niedrig festgesetzer Steuer -

    Auszug aus BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Pflichtige auch dann beschwert, wenn das FA für ein Wirtschaftsjahr keine höhere Steuer festsetzt, aber die Behandlung durch das FA sich in späteren Veranlagungszeiträumen zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann (vgl. BFH-Urteil I 49/64 vom 11. Januar 1967, BFH 87, 431, BStBl III 1967, 215 und die dort angeführten weiteren Urteile).
  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

    Auszug aus BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67
    Danach ist ein unrichtiger Bilanzansatz im Rahmen der im Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/65 S vom 29. November 1965 (BFH 84, 392, BStBl III 1966, 142) aufgestellten Grundsätze über den Bilanzenzusammenhang in der Regel bis zur Fehlerquelle zurück zu berichtigen.
  • BFH, 13.03.1964 - IV 236/63 S

    Anforderungen für Nachweis des Liegens der Wiederbeschaffungskosten unter den

    Auszug aus BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67
    Eine Teilwertabschreibung ist außer bei Sinken der Wiederbeschaffungskosten auch bei sinkenden Verkaufspreisen und bei Minderwert der Ware zulässig (Urteil des erkennenden Senats IV 236/63 S vom 13. März 1964, BFH 79, 529, BStBl III 1964, 426).
  • BFH, 05.05.1966 - IV 252/60
    Auszug aus BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67
    Wird eine Teilwertabschreibung bei Waren nicht mit sinkenden Einkaufspreisen begründet, so muß der Kaufmann in der Regel darlegen, daß die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse gesunken sind und die Selbstkosten zuzüglich des durchschnittlichen Unternehmergewinns nicht erreichen (Urteil des erkennenden Senats IV 252/60 vom 5. Mai 1966, BFH 86, 28, BStBl III 1966, 370).
  • RFH, 04.06.1940 - III 74/39
    Auszug aus BFH, 22.08.1968 - IV R 234/67
    Aus dem RFH-Urteil III 74/39 vom 4. Juni 1940 (RStBl 1940, 1067) kann nichts anderes geschlossen werden.
  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    Das FG vertrat vor allem unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 22. August 1968 IV R 234/67 (BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801) die Ansicht, der Aufwand für länger lagernde Waren rechtfertige eine Herabsetzung des Teilwerts unter die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht, solange die Klägerin die Ware zu den ursprünglich kalkulierten Preisen anbiete und verkaufe.

    Danach ist bei Waren davon auszugehen, daß ihr Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung gleich den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, an späteren Zeitpunkten gleich den Wiederbeschaffungskosten ist (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1964 IV 236/63 S, BFHE 79, 529, BStBl III 1964, 426, Abschn. 1; IV R 234/67).

    Der Teilwert kann, was der Steuerpflichtige anhand geeigneter Unterlagen darzutun hat (vgl. BFH-Urteile IV R 234/67; vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562), unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinken, weil die Wiederbeschaffungskosten gesunken sind oder weil die nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlöse die Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns nicht decken (vgl. BFH-Urteile vom 5. Mai 1966 IV 252/60, BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370; anders noch die hinsichtlich der Nichtberücksichtigung eines angemessenen Gewinns des gedachten Erwerbes überholte Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. November 1963 I 279/61 U, BFHE 79, 346, BStBl III 1964, 358).

    b) Nach den BFH-Urteilen vom 3. Oktober 1963 IV 214/61 U (BFHE 78, 14, BStBl III 1964, 7) und IV R 234/67, die beide zur Warenbewertung bei Juweliergeschäften ergangen sind, rechtfertigen eine lange Lagerdauer und damit sinkende Verkaufsmöglichkeiten eine Abschreibung nicht, solange die Waren zu den ursprünglichen Preisen angeboten und verkauft werden.

    Wie sich nämlich den angeführten Entscheidungen entnehmen läßt, handelt es sich um eine Beurteilungsregel für die Bewertung solcher Waren, die zu "Normalpreisen" angeboten werden und bei denen es dem Kaufmann "freisteht", "das Festhalten an den ursprünglichen Preisen zum Geschäftsprinzip zu erheben" (Urteil IV R 234/67).

    Leitet aus einem solchen Sachverhalt der Steuerpflichtige das Recht zu einer Bewertung von Waren unter dem Betrag der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten her, so muß er die tatsächlichen Voraussetzungen, die sein Begehren rechtfertigen sollen, dartun und ggf. beweisen (vgl. BFH-Urteile IV R 234/67; vom 6. November 1975 IV R 205/71, BFHE 121, 312 BStBl II 1977, 377).

    Die Vorentscheidung weist allerdings insofern einen Widerspruch auf, als das FG im Grundsatz der Ansicht folgte (vgl. BFH-Urteile IV 214/61 U, IV R 234/67), daß eine Teilwertabschreibung nicht begehrt werden könne, wenn die ursprünglichen Preise nicht herabgesetzt wurden und es aus nicht näher bezeichneten Gründen gleichwohl Teilwertabschreibungen in bestimmtem Umfange für gerechtfertigt hielt.

    Der IV. Senat des BFH hat im Urteil IV R 234/67, welches das Warenlager eines Juweliers betraf, entschieden, daß weder ein Zinsaufwand noch ein Zinsverlust, der für länger auf dem Lager befindliche Stücke entstehe, eine Teilwertabschreibung begründe.

  • BFH, 24.02.1994 - IV R 18/92

    Ersatzteillager - Bewertungsspielräume ausnutzen

    Insbesondere können aus einer längeren Lagerdauer Schlüsse auf Veralterung und/oder Qualitätsminderung der Ware und eine deshalb erforderlich werdende Preissenkung oder gar Aussonderung als unverkäuflich zu ziehen sein (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 1965 IV 262/64 U, BFHE 82, 555, BStBl III 1965, 448; vom 5. Mai 1966 IV 252/60, BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370; vom 22. August 1968 IV R 234/67, BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801; in BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540; vom 14. Juli 1983 IV R 95/81, nicht veröffentlicht - n. v. -).

    b) Eine lange Lagerdauer rechtfertigt nach der Rechtsprechung des BFH für sich allein eine Teilwertabschreibung regelmäßig jedoch nicht, solange die Waren zu den ursprünglichen oder gar zu erhöhten Preisen angeboten und verkauft werden (vgl. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1963 IV 214/61 U, BFHE 78, 14, BStBl III 1964, 7; in BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801; vom 5. Juni 1985 I R 65/82, BFH/NV 1986, 204).

  • BFH, 06.11.1975 - IV R 205/71

    Teilwertabschreibungen - Behauptung von Erlösminderungen -

    Der BFH habe zwar in seinem Urteil vom 22. August 1968 IV R 234/67 (BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801) eine Berücksichtigung der Kosten einer langen Lagerdauer abgelehnt, aber nur für Waren, bei denen der ursprünglich kalkulierte Verkaufspreis beibehalten worden sei.

    Dazu ist erforderlich, daß der Kaufmann für die am Bilanzstichtag vorhandenen Waren in ausreichendem und repräsentativem Umfang die im Folgejahr auch tatsächlich erzielten Verkaufserlöse nachweist und diese sowohl den Selbstkosten zuzüglich durchschnittlicher Unternehmergewinne dieser Waren als auch den im Rahmen der Teilwertschätzung angesetzten voraussichtlichen niedrigeren Verkaufserlöse gegenüberstellt (BFH-Urteile IV 252/60; vom 13. März 1964 IV 236/63 S, BFHE 79, 529, BStBl III 1964, 426; vom 29. November 1960 I 137/59 U, BFHE 72, 416, BStBl III 1961, 154; siehe auch BFH-Urteil IV R 234/67).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil IV R 234/67 entschieden hat, sind derartige Lagerkosten allgemeine Betriebsunkosten, die sich nicht im Minderwert einzelner Waren niederschlagen, sondern die wirtschaftlich in dem Jahr verursacht sind, in dem sie anfallen, und die deshalb auch als Aufwand dieses Jahres zu behandeln sind.

  • BFH, 09.11.1994 - I R 68/92

    1. Zur Bewertung - retrograden Ermittlung des Teilwerts - von Grundstücken des

    Im Anschluß an eine Betriebsprüfung erkannte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 1968 IV R 234/67 (BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801) die "Abzinsung" nicht an.

    Der Senat kann offenlassen, ob sich aus dem Urteil des BFH in BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801 ein generelles Verbot zur Berücksichtigung künftigen Zinsaufwandes ergibt oder ob dies nur für den dort entschiedenen Sachverhalt gilt, in dem mangels Herabsetzung des Verkaufspreises von der Deckung sämtlicher Selbstkosten durch den kalkulierten Erlös auszugehen ist.

  • BFH, 05.06.1985 - I R 65/82

    Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens als Ansetzungsmaßstab

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 5. Mai 1966 IV 252/60, BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370; vom 22. August 1968 IV R 234/67, BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801, und vom 6. November 1975 IV R 205/71, BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377) muß ein Kaufmann, der seinen Warenbestand wegen behaupteter Wertminderungen und dadurch bedingter Minderungen der erzielbaren Verkaufserlöse nicht mit den Anschaffungskosten bewerten will, die Voraussetzungen für eine Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert dartun.

    Nach den BFH-Urteilen vom 3. Oktober 1963 IV 214/61 U (BFHE 78, 14, BStBl III 1964, 7) und in BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801 rechtfertigen allerdings eine lange Lagerdauer und die damit sinkenden Verkaufsmöglichkeiten regelmäßig keine Teilwertabschreibung, solange die Waren zu den ursprünglichen Preisen angeboten und verkauft werden.

  • FG Niedersachsen, 13.11.1997 - XIV 291/93

    Bewertung des Warenbestandes für Betriebsvermögensvergleich; Zulässigkeit der

    Voraussetzung für diese Art der Teilwertabschreibung ist jedoch grundsätzlich, daß die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse infolge von Wertminderungen der Waren im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Verkaufspreisen gesunken sind (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1968 IV R 234/67, BStBl II 1968, 801; BFH-Urteil vom 13.10.1976 I R 79/74, BStBl 1977, 540; vom 06.11.1974 IV R 205/71, BStBl II 1977, 377).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2619/98

    Erfordernis des Annahmewillens für eine wirksame

    Da der zu niedrige Ansatz die zu hohe Steuer späterer Jahre auslösen kann, wird die Steuer durch den Bescheid ausgelöst, der auf dem zu niedrigen Ansatz basiert (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1968 IV R 234/67, BStBl II 1968, 801).
  • LG Bonn, 18.05.2016 - 1 O 390/15

    Amtshaftung, Finanzamt, Betriebsprüfung, Teilamtabschreibung

    Wie die Beklagte bereits vorgerichtlich angemerkt hat, rechtfertigen eine lange Lagerdauer und die damit sinkende Verkaufsmöglichkeit von Waren eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert nicht, solange die Waren zu den ursprünglichen Preisen oder doch ohne ins Gewicht fallende Preisabschläge angeboten und verkauft werden (BFH, Urteil vom 22. August 1968 - IV R 234/67 -, BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801).
  • BFH, 13.11.1985 - I R 145/81

    Fehlerhafte Erfassung der Anschaffungskosten eines Gebäudes auf Grund des

    Die vom FG zur Begründung der Beschwer herangezogenen BFH-Entscheidungen - insbesondere die Urteile vom 11. Januar 1967 I 49/64 (BFHE 87, 431, BStBl III 1967, 215) und vom 22. August 1968 IV R 234/67 (BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801) - tragen die gegenteilige Auffassung des FG nicht.
  • BFH, 18.02.1971 - IV 197/64

    Falschbuchung der privaten Kohlenrechnung als Betriebskosten

    In Fällen dieser Art ist ein Rechtsschutzinteresse zu bejahen (vgl. Urteile des BFH IV 308/64 vom 29. September 1966, BFH 87, 419, BStBl III 1967, 180; I 49/64 vom 11. Januar 1967, BFH 87, 431, BStBl III 1967, 215, und IV R 234/67 vom 22. August 1968, BFH 93, 378 [382], BStBl II 1968, 801).
  • BFH, 12.12.1985 - IV R 329/84

    Prozessführungsbefugnis eines Konkursverwalters bei der Anfechtung eines

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