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   BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84   

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https://dejure.org/1987,15369
BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84 (https://dejure.org/1987,15369)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1987 - IV R 308/84 (https://dejure.org/1987,15369)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1987 - IV R 308/84 (https://dejure.org/1987,15369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die wirksame Begründung einer Buchführungspflicht - Ermittlung des Gewinns für den Veranlagungszeitraum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.10.1981 - IV R 132/79

    Anpassung der Vorauszahlung - Landwirtsehegatte - Unentgeltlichen Übertragung des

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Der Bundesfinanzof (BFH) wies mit Urteil vom 22. Oktober 1981 IV R 132/79 (BFHE 134, 319, BStBl II 1982, 123) die gegen die Ablehnungsverfügung des FA erhobene Klage ab; er sah die Buchführungspflicht als fortbestehend an.

    Damals ist der Senat in seiner Entscheidung davon ausgegangen, daß der Einkommensteuerbescheid 1972 den Eheleuten bekanntgegeben und ihnen gegenüber rechtswirksam geworden und damit die Buchführungspflicht entstanden ist (BFHE 134, 319, 323, 324, BStBl II 1982, 123, 125).

  • BFH, 23.02.1978 - IV R 166/74

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsübernahme - Personengesellschaft -

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Die auch gegenüber der Mitunternehmerschaft rechtswirksam begründete Buchführungspflicht ist nach Übereignung des Betriebs an die Ehefrau im Oktober 1976 auf diese übergegangen, da sie schon bisher als Mitunternehmerin buchführungspflichtig war (BFH-Urteile vom 23. Februar 1978 IV R 166/74, BFHE 125, 1, BStBl II 1978, 477, und vom 20. April 1978 IV R 92/76, BFHE 125, 6, BStBl II 1978, 479).
  • BFH, 16.08.1978 - I R 26/78

    Ehegatte - Gemeinsame Steuererklärung - Bekanntgabe eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Ein Zustellungsfehler der hier gerügten Art hatte auf seine Wirksamkeit keinen Einfluß, sondern lediglich die Folge, daß die Einspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde (siehe BFH-Urteil vom 16. August 1978 I R 26/78, BFHE 126, 5, BStBl II 1979, 58).
  • BFH, 13.08.1970 - IV 48/65

    Zusammenzuveranlagende Eheleute - Gemeinsame Steuererklärung -

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Es ist unschädlich, daß dem FA bei Zustellung des Einkommensteuerbescheids möglicherweise ein Zustellungsfehler unterlief, weil der für beide Ehegatten bestimmte Bescheid nur in einer Ausfertigung übersandt wurde und mangels Unterschrift der Ehefrau eine gegenseitige Empfangsbevollmächtigung (hierzu BFH-Urteil vom 13. August 1970 IV 48 /65, BFHE 110, 171, BStBl II 1970, 839) nicht angenommen werden konnte.
  • BFH, 29.01.1981 - V R 47/77

    Steuerfestsetzung - Zeichnung der Steuerfestsetzung - Zeichnungsbefugnis -

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Denn nach ständiger BFH-Rechtsprechung war der gemäß § 91 Abs. 1 AO bekanntzugebende Bescheid mit der Zeichnung durch den zuständigen Beamten entstanden (Urteile vom 17. März 1964 I 345/61 U, BFHE 79, 309, BStBl III 1964, 343, und vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404).
  • BFH, 17.03.1964 - I 345/61 U

    Richtigstellung eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Denn nach ständiger BFH-Rechtsprechung war der gemäß § 91 Abs. 1 AO bekanntzugebende Bescheid mit der Zeichnung durch den zuständigen Beamten entstanden (Urteile vom 17. März 1964 I 345/61 U, BFHE 79, 309, BStBl III 1964, 343, und vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404).
  • BFH, 23.01.1986 - IV R 108/85

    Mitunternehmerschaft - Landwirtschaftlicher Betrieb - Ehegatten - Ehemann als

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    In seinem Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 108/85 (BFHE 146, 332, BStBl II 1986, 539) hat der Senat ausgeführt, daß die Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) auch dann rechtswirksam ist, wenn sie demjenigen Ehegatten bekanntgegeben wird, der gegenüber dem FA in den vorangegangenen gemeinsamen Steuererklärungen der Ehegatten - mit dem Einverständnis des anderen Ehegatten - als Betriebsinhaber aufgetreten ist, und die wirklichen Inhaber - das ist entweder der andere Ehegatte oder die beiden Ehegatten zusammen - dem FA im zuständigen Veranlagungs- oder Gewinnfeststellungsverfahren weder bekanntgegeben noch von ihm festgestellt worden sind.
  • BFH, 09.05.1957 - IV 383/55 U

    Beginn der Buchführungspflicht bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Darüber hinaus begann nach ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe z. B. Urteile vom 9. Mai 1957 IV 383/55 U, BFHE 65, 151, BStBl III 1957, 291, und vom 22. September 1960, BFHE 71, 716, 719, 720, BStBl III 1960, 516, 517) die Buchführungspflicht in der Regel erst dann, wenn der Steuerpflichtige auf diesen Zeitpunkt zusätzlich durch eine besondere Mitteilung des FA hingewiesen worden war.
  • BFH, 22.09.1960 - IV 249/59 U

    Begriff der neuen Tatsache bei Gewinnschätzung bei Landwirten und Forstwirten

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Darüber hinaus begann nach ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe z. B. Urteile vom 9. Mai 1957 IV 383/55 U, BFHE 65, 151, BStBl III 1957, 291, und vom 22. September 1960, BFHE 71, 716, 719, 720, BStBl III 1960, 516, 517) die Buchführungspflicht in der Regel erst dann, wenn der Steuerpflichtige auf diesen Zeitpunkt zusätzlich durch eine besondere Mitteilung des FA hingewiesen worden war.
  • BFH, 27.06.1973 - I R 172/71

    Steuerbevollmächtigte - Liquidatoren von juristischen Personen - Ausübung ces

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 308/84
    Es ist unschädlich, daß dem FA bei Zustellung des Einkommensteuerbescheids möglicherweise ein Zustellungsfehler unterlief, weil der für beide Ehegatten bestimmte Bescheid nur in einer Ausfertigung übersandt wurde und mangels Unterschrift der Ehefrau eine gegenseitige Empfangsbevollmächtigung (hierzu BFH-Urteil vom 13. August 1970 IV 48 /65, BFHE 110, 171, BStBl II 1970, 839) nicht angenommen werden konnte.
  • BFH, 20.04.1978 - IV R 92/76

    Buchführungspflicht - GbR - Einzelunternehmer - Familienunternehmen

  • FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen

    Im Hinblick darauf, dass eine Vorauszahlungsfestsetzung abweichend von der früheren Veranlagung im Ermessen des Beklagten steht, die seitens des Gerichts mit 0 EUR festgesetzten Vorauszahlungen für die Klägerin keine Belastung darstellen und eine gerichtliche Entscheidung über die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen keine Bindungswirkung für den späteren Jahressteuerbescheid hat (BFH-Urteil vom 09.04.1987 IV R 308/84, BFH/NV 1987, 622) bedarf es vorliegend keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung zu den Verhältnissen des Jahres 2011.
  • BFH, 25.02.1988 - IV R 89/85

    Ermittlung eines Gewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb durch Schätzung

    Die Feststellung i. S. von § 1 Abs. 1 LwBuchfV gilt auch dann gemäß § 1 Abs. 4 LwBuchfV als getroffen, wenn der Einkommensteuerbescheid, der die Feststellung enthielt, den zusammenveranlagten Landwirtseheleuten als Steuerpflichtigen wegen eines Zustellungsmangels formell zwar nicht wirksam i. S. von § 91 Abs. 1 Satz 1 AO bekanntgegeben wurde, die Feststellung aber dem Landwirt selbst gleichwohl tatsächlich bekanntgeworden ist, weil er von ihr durch die Zusendung Kenntnis nehmen konnte (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987 IV R 308/84, BFH/NV 1987, 622).

    Gemäß § 91 Abs. 1 AO war der Einkommensteuerbescheid mit der Zeichnung durch den zuständigen Beamten wirksam entstanden und die darin enthaltene Feststellung für den Beginn der Buchführungspflicht in dem Augenblick wirksam getroffen, in dem sie dem betreffenden Landwirt durch Zusendung bekanntgeworden ist (vgl. BFH/NV 1987, 622, m. w. N.).

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