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   BFH, 02.07.1981 - IV R 54/78   

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https://dejure.org/1981,26491
BFH, 02.07.1981 - IV R 54/78 (https://dejure.org/1981,26491)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1981 - IV R 54/78 (https://dejure.org/1981,26491)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1981 - IV R 54/78 (https://dejure.org/1981,26491)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.10.1975 - VII R 116/73

    Entscheidung über Einspruch - Ablauf der Jahresfrist - Verpflichtungsklage gegen

    Auszug aus BFH, 02.07.1981 - IV R 54/78
    NVS: Ist die Jahresfrist zur Erhebung der Klage nach § 46 Abs. 2 FGO a.F. abgelaufen, so kann das FA aufgrund einer Verpflichtungsklage angehalten werden, über den unerledigten Einspruch zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1975 VII R 116/73).4.
  • BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99

    Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage

    Das angegriffene Urteil stehe mit seiner Interpretation des Begriffs des Arbeitslohns in Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 2. Juli 1981 IV R 54/78, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris) sowie in Widerspruch zur Mehrzahl der finanzgerichtlichen Urteile (so FG Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 1988 5 K 55/88, EFG 1989, 178; Schleswig-Holsteinisches FG vom 24. September 1992 I 209/90; FG Münster vom 5. Mai 1988 II 811/85, sowie FG Hamburg vom 28. Februar 1999 II 108/99; a.A. Niedersächsisches FG vom 29. Oktober 1998 XI 472/95, EFG 1999, 884, Revision beim BFH anhängig unter VI R 24/00).

    Zu den gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen zählen auch die Kosten einer Garage (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1981 IV R 54/78, n.v., juris).

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03

    Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und

    Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH-Urteile in BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 2. Juli 1981 IV R 54/78, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris Nr. STRE815050960).
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