Rechtsprechung
BFH, 05.12.1996 - IV R 83/96 |
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Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 28.08.1996 - 16 K 5456/91
- BFH, 05.12.1996 - IV R 83/96
- BFH, 15.01.1998 - IV R 83/96
Rechtsprechung
BFH, 15.01.1998 - IV R 83/96 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 28.08.1996 - 16 K 5456/91
- BFH, 05.12.1996 - IV R 83/96
- BFH, 15.01.1998 - IV R 83/96
Wird zitiert von ...
- BFH, 10.07.2001 - VIII R 45/98
Verlustausgleich bei BGB -Innengesellschaft
Zum selben Ergebnis kamen die Vorentscheidung (EFG 1998, 1262) über eine analoge Anwendung des § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG und das FG Düsseldorf mit der Begründung, dass bei einer geheim gehaltenen Innengesellschaft eine Inanspruchnahme des nach außen nicht auftretenden Gesellschafters unwahrscheinlich i.S. von § 15a Abs. 5 Nr. 2 zweite Alternative EStG sei (EFG 1997, 340; Revision durch BFH-Beschluss vom 15. Januar 1998 IV R 83/96, nicht veröffentlicht --NV--, nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG-- als unbegründet zurückgewiesen, vgl. dazu Kempermann, FR 1998, 248, 252).