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   BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81   

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https://dejure.org/1983,17039
BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81 (https://dejure.org/1983,17039)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1983 - IV R 95/81 (https://dejure.org/1983,17039)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - IV R 95/81 (https://dejure.org/1983,17039)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81
    Für die Minderung seines Betriebsvermögens wegen einer erforderlichen Teilwertabschreibung trägt der Kläger die objektive Beweislast (vgl. BFH-Rechtsprechung); er macht damit einen steuermindernden Umstand geltend, für den er nach allgemeinen Grundsätzen die Beweislast hat (vgl. BFH-Urteil vom 5.11.1970 V R 71/67).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren -

    Auszug aus BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81
    Deshalb ist von ihm auch die Gegenüberstellung von Selbstkosten, durchschnittlichem Unternehmergewinn und künftigem Veräußerungserlös zu verlangen, wenn er aus der Unzulänglichkeit des Veräußerungserlöses eine Teilwertabschreibung herleiten will (Festhaltung an BFH-Urteilen vom 28.10.1976 IV R 76/72 und vom 6.11.1975 IV R 205/71).5.
  • BFH, 06.11.1975 - IV R 205/71

    Teilwertabschreibungen - Behauptung von Erlösminderungen -

    Auszug aus BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81
    Deshalb ist von ihm auch die Gegenüberstellung von Selbstkosten, durchschnittlichem Unternehmergewinn und künftigem Veräußerungserlös zu verlangen, wenn er aus der Unzulänglichkeit des Veräußerungserlöses eine Teilwertabschreibung herleiten will (Festhaltung an BFH-Urteilen vom 28.10.1976 IV R 76/72 und vom 6.11.1975 IV R 205/71).5.
  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    Auszug aus BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81
    NV: Für zum Wiederverkauf bestimmte Waren besteht die tatsächliche Vermutung, daß ihr Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung den Anschaffungskosten, später den Wiederbeschaffungskosten entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 13.7.1976 I R 79/74).
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