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BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.11.1970 - V R 71/67
Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte - …
Auszug aus BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81
Für die Minderung seines Betriebsvermögens wegen einer erforderlichen Teilwertabschreibung trägt der Kläger die objektive Beweislast (vgl. BFH-Rechtsprechung); er macht damit einen steuermindernden Umstand geltend, für den er nach allgemeinen Grundsätzen die Beweislast hat (vgl. BFH-Urteil vom 5.11.1970 V R 71/67). - BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72
Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren - …
Auszug aus BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81
Deshalb ist von ihm auch die Gegenüberstellung von Selbstkosten, durchschnittlichem Unternehmergewinn und künftigem Veräußerungserlös zu verlangen, wenn er aus der Unzulänglichkeit des Veräußerungserlöses eine Teilwertabschreibung herleiten will (Festhaltung an BFH-Urteilen vom 28.10.1976 IV R 76/72 und vom 6.11.1975 IV R 205/71).5. - BFH, 06.11.1975 - IV R 205/71
Teilwertabschreibungen - Behauptung von Erlösminderungen - …
Auszug aus BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81
Deshalb ist von ihm auch die Gegenüberstellung von Selbstkosten, durchschnittlichem Unternehmergewinn und künftigem Veräußerungserlös zu verlangen, wenn er aus der Unzulänglichkeit des Veräußerungserlöses eine Teilwertabschreibung herleiten will (Festhaltung an BFH-Urteilen vom 28.10.1976 IV R 76/72 und vom 6.11.1975 IV R 205/71).5. - BFH, 13.10.1976 - I R 79/74
Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des …
Auszug aus BFH, 14.07.1983 - IV R 95/81
NV: Für zum Wiederverkauf bestimmte Waren besteht die tatsächliche Vermutung, daß ihr Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung den Anschaffungskosten, später den Wiederbeschaffungskosten entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 13.7.1976 I R 79/74).
- BFH, 24.02.1994 - IV R 18/92
Ersatzteillager - Bewertungsspielräume ausnutzen
Insbesondere können aus einer längeren Lagerdauer Schlüsse auf Veralterung und/oder Qualitätsminderung der Ware und eine deshalb erforderlich werdende Preissenkung oder gar Aussonderung als unverkäuflich zu ziehen sein (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 1965 IV 262/64 U, BFHE 82, 555, BStBl III 1965, 448; vom 5. Mai 1966 IV 252/60, BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370; vom 22. August 1968 IV R 234/67, BFHE 93, 378, BStBl II 1968, 801; in BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540; vom 14. Juli 1983 IV R 95/81, nicht veröffentlicht - n. v. -).Die Klägerin kann ihre gegenteilige Auffassung auch nicht auf das Senatsurteil vom 14. Juli 1983 IV R 95/81 (n. v.) stützen.