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   BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00   

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https://dejure.org/2000,1469
BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00 (https://dejure.org/2000,1469)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2000 - IV ZR 1/00 (https://dejure.org/2000,1469)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2000 - IV ZR 1/00 (https://dejure.org/2000,1469)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Eingriffe - Körper - Gewollte Handlungen - Substanzverletzung - Einwirkungen - Beeinträchtigung - Körperfunktionen

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 II Abs. 2 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2 II Nr. 2 S. 1
    Zu den ausgeschlossenen Eingriffen am Körper gehört auch die Beeinträchtigung körperlicher Funktionen

  • RA Kotz

    Kein Geld von der Lebensversicherung bei Tod durch autoerotische Handlungen (Halstuch seiner Ehefrau um seinen Hals geschlungen und die Schlinge über die Türklinke geschoben)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 2 Abs. 2 S. 1
    Begriff des Eingriffs am Körper i.S. des § 2 AUB 88

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 313
  • MDR 2001, 271
  • VersR 2001, 227
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 108/97

    Leistungspflicht aus einer Unfall-Zusatzversicherung ; Leistungen aus einer

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00
    Danach handele es sich bei autoerotischen und diesen gleichkommenden Verhaltensweisen nicht um Eingriffe im Sinne der Ausschlußregelung (so OLG Oldenburg r+s 1998, 40 = VersR 1997, 1128).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00
    b) Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung kommt es bei der Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen darauf an, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Allgemeinen Bedingungen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (BGHZ 123, 83, 85 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.1996 - 5 U 421/94

    Tod des VN bei sadomasochistischer sexueller Betätigung

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00
    Ähnlich wird ausgeführt, es gehe nur um Einwirkungen auf die körperliche Integrität, die direkte Körperfunktionen beeinflussen oder lahmlegen oder direkt Körpergewebe verändern sollen (OLG Saarbrücken VersR 1997, 949, 951; Grimm, AUB 3. Aufl. § 2 Rdn. 73).
  • LG Heidelberg, 14.12.1995 - 1 O 187/95

    Unfall; Strangulation; Tod; Fesselung; Autoerotische Betätigung; Plötzliches

    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00
    Einige belassen es bei dieser Definition (so das Berufungsgericht; OLG Zweibrücken VersR 1988, 287; vgl. auch LG München r+s 1991, 35; LG Heidelberg VersR 1997, 99; Wussow/Pürckhauer, AUB 6. Aufl. § 2 II Nr. 2 Rdn. 78; Martin in Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. 1988 AUB § 3 Anm. 3).
  • OLG Zweibrücken, 27.11.1987 - 1 U 26/87
    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00
    Einige belassen es bei dieser Definition (so das Berufungsgericht; OLG Zweibrücken VersR 1988, 287; vgl. auch LG München r+s 1991, 35; LG Heidelberg VersR 1997, 99; Wussow/Pürckhauer, AUB 6. Aufl. § 2 II Nr. 2 Rdn. 78; Martin in Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. 1988 AUB § 3 Anm. 3).
  • LG München I, 22.09.1988 - 12 O 25926/87
    Auszug aus BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00
    Einige belassen es bei dieser Definition (so das Berufungsgericht; OLG Zweibrücken VersR 1988, 287; vgl. auch LG München r+s 1991, 35; LG Heidelberg VersR 1997, 99; Wussow/Pürckhauer, AUB 6. Aufl. § 2 II Nr. 2 Rdn. 78; Martin in Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. 1988 AUB § 3 Anm. 3).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 223/01

    Ansprüche aus Unfalltod-Zusatzversicherung nicht bei Suizid

    Denn eine Gesundheitsschädigung durch Eingriffe, die die versicherte Person an ihrem Körper selbst vornimmt - das wäre auch bei freiwilliger Strangulation zu autoerotischen Zwecken der Fall -, sind vom Versicherungsschutz gemäß § 3 Nr. 1 c) UTZ ausgeschlossen (vgl. BGH VersR 2001, 227).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 4 U 147/00

    Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Leistungsfreiheit wegen

    Wenngleich der mittlerweile herrschenden Meinung zuzugestehen ist, dass der Begriff "unbenutzt" relativ unbestimmt ist (vgl. OLG Celle, a.a.O.), bleibt aber fraglich, ob der durchschnittliche Versicherungsnehmer, auf dessen Sichtweise bei der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen stets abzustellen ist (st. Rspr., zuletzt BGH, r + s 2000, 478, 479; VersR 2001, 227, 228), die Klausel wirklich dahingehend versteht, dass "unbenutzt" und "unbeheizt" gleichbedeutend sind.
  • LG Dortmund, 02.05.2013 - 2 O 340/12

    Privater Unfallversicherer muss nach Erstickungstod bei künstlicher Ernährung

    Denn unter Eingriffe sind alle gezielten Handlungen zu verstehen, die zu einer Substanzverletzung des Körpers führen oder Einwirkungen von außen sind, die eine Beeinträchtigung körperlicher Funktionen bezwecken (BGH VersR 2001, 227).
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2020 - 1 U 73/18

    Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz für Gesundheitsschädigung durch

    Diese muss zudem zu einer Substanzverletzung des Körpers führen oder eine Beeinträchtigung der körperlichen Funktion bezwecken (Prölss/Martin/ Knappmann , WG, 30. Aufl., AUB 2010 Rn. 55a; BGH VersR 2001, 227; BGH VersR 2014, 59).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00

    Gebäudeversicherung - Erstrisikoversicherung - Verzicht auf

    Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die Klausel 847 sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (st. Rspr., zuletzt BGH, VersR 2001, 227, 228).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2019 - 8 U 2209/18

    Unfallversicherung - Versicherungsausschluss bei Selbststrangulation

    Zu Recht ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass eine gezielt herbeigeführte Selbststrangulation, auch wenn diese nicht in Suizidabsicht erfolgt, den Ausschlusstatbestand der Ziff. 5.2.3 AVB verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2000 - IV ZR 1/00 - r+s 2001, 171).
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