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   BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77   

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https://dejure.org/1978,3728
BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77 (https://dejure.org/1978,3728)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1978 - IV ZR 37/77 (https://dejure.org/1978,3728)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1978 - IV ZR 37/77 (https://dejure.org/1978,3728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum und Teileigentum - Abschluss eines Baubetreuungsvertrages - Durchführung eines Projektes im Wege eines Bauherrenmodells

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Identität zwischen vermittelten und tatsächlich zustandegekommenen Geschäft beim Nachweismaklervertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77
    Die Ausführungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH LM BGB § 652 Nr. 29 = MDR 1969, 645; Nr. 40 = NJW 1971, 1133; Senatsurteil vom 14. Mai 1975 - IV ZR 134/73) Die von der Revision erhobenen Verfahrensrügen hat der Senat geprüft und nicht für durchgreifend erachtet (§ 565 a ZPO).
  • BGH, 08.10.1975 - IV ZR 43/74

    Anspruch auf Provision aus einem Maklervertrag - Höhe der Provision aus einem

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77
    In den von der Revision angeführten Beispielen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Tausch statt Kauf, Verpachtung statt Verkauf, Erwerb einer Grundstückshälfte statt des Alleineigentums, Parzellenverkauf statt Gesamtverkauf) ging es darum, ob der Gegenstand , auf den sich das abgeschlossene Geschäft bezog, wirtschaftlich mit demjenigen des Geschäfts übereinstimmte, das der Makler dem Auftraggeber nachgewiesen oder vermittelt hatte (vgl. Palandt/Thomas, BGB 37. Aufl., § 652 Anm. 4 D mit Rechtsprechungsnachweisen; siehe hierzu ferner die Senatsurteile vom 30. November 1973 - IV ZR 49/73 - und vom 8. Oktober 1975 - IV ZR 43/74 = AIZ 1976, 117).
  • BGH, 18.04.1973 - IV ZR 6/72

    Auslösung einer Vermittlerprovision auf Grund der Gleichsetzung des Antrags einer

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77
    Was Vertragsgegenstand ist, richtet sich nach dem von den Parteien vertraglich festgelegten wirtschaften Ergebnis oder Ziel , das angestrebt und das verwirklicht worden ist (Senatsurteil vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 = WM 1973, 814).
  • BGH, 30.11.1973 - IV ZR 49/73

    Aufhebung eines Urteils - Recht auf Vermittlungsprovision oder Nachweisprovision

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77
    In den von der Revision angeführten Beispielen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Tausch statt Kauf, Verpachtung statt Verkauf, Erwerb einer Grundstückshälfte statt des Alleineigentums, Parzellenverkauf statt Gesamtverkauf) ging es darum, ob der Gegenstand , auf den sich das abgeschlossene Geschäft bezog, wirtschaftlich mit demjenigen des Geschäfts übereinstimmte, das der Makler dem Auftraggeber nachgewiesen oder vermittelt hatte (vgl. Palandt/Thomas, BGB 37. Aufl., § 652 Anm. 4 D mit Rechtsprechungsnachweisen; siehe hierzu ferner die Senatsurteile vom 30. November 1973 - IV ZR 49/73 - und vom 8. Oktober 1975 - IV ZR 43/74 = AIZ 1976, 117).
  • BGH, 14.05.1975 - IV ZR 134/73

    Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision für den Erwerb von Grundstücken -

    Auszug aus BGH, 05.04.1978 - IV ZR 37/77
    Die Ausführungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH LM BGB § 652 Nr. 29 = MDR 1969, 645; Nr. 40 = NJW 1971, 1133; Senatsurteil vom 14. Mai 1975 - IV ZR 134/73) Die von der Revision erhobenen Verfahrensrügen hat der Senat geprüft und nicht für durchgreifend erachtet (§ 565 a ZPO).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

    Indessen verdient der Makler seine Provision, wie auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht verkannt hat, nicht nur bei vollständiger Identität des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Hauptvertrag hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung; entscheidend ist vielmehr, ob durch den Hauptvertrag der vom Auftraggeber des Maklers erstrebte wirtschaftliche Erfolg eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1978 - IV ZR 37/77 - WM 1978, 393, 30. November 1983 - IVa ZR 58/82 - WM 1984, 342 und 14. Oktober 1992 - IV ZR 9/92 - WM 1993, 302, 304).
  • BGH, 11.01.1984 - IVa ZR 109/82

    Zahlung einer Maklerprovision bei Abschluss eines Mietvertrages - Anmietung einer

    Dabei ist regelmäßig eine wirtschaftliche, nicht zu enge Betrachtungsweise angezeigt (ständige Rechtsprechung des BGH z.Bsp. Urteil vom 5.4.1978 - IV ZR 37/77 - WM 1978, 983, 985; zuletzt Senatsurteil vom 30.11.1983 - IVa ZR 58/82).
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