Rechtsprechung
BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufsunfähigkeit - Lage auf dem Arbeitsmarkt - Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; AUB § 8 II Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 451
- MDR 1986, 653
- VersR 1986, 278
- BB 1986, 463
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.1984 - IVa ZR 17/83
Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt bei Feststellung des …
Auszug aus BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84
Bei der Feststellung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, muß die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben (Abgrenzung zu BGH vom 4.4.1984 - IVa ZR 17/83 = VersR 84, 576).Etwas anderes läßt sich entgegen der Ansicht der Revision auch nicht aus dem von ihr herangezogenen Urteil des Senats vom 4. April 1984 - IVa ZR 17/83 - VersR 1984, 576 herleiten.
- OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17
Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …
Schließlich muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass er keine Vergleichstätigkeit ausüben kann (vgl. BGH VersR 1986, 278). - BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten …
Zwar hat das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend darauf abgestellt, dass bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben muss (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - NJW-RR 1986, 451 unter II 5). - BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der …
Soweit das Berufungsgericht eine Vergleichbarkeit der Lebensstellung schon deshalb verneint, weil der Kläger seine Selbständigkeit eingebüßt habe, hat es nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, daß auch einem früher Selbständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter 4; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2 b).
- BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88
Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der …
»Bei Berufsunfähigkeit nach den Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (VerBAV 1975, 1) ist die Arbeitsmarktlage auch bei der Bemessung des Grades der Berufunfähigkeit nicht berücksichtigungsfähig (Abweichung von BGH, Urteil vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 ).«.Seinem Urteil vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 - hat der Senat folgenden Leitsatz gegeben:.
- BGH, 17.06.1998 - IV ZR 215/97
Wahrung der bisherigen Lebensstellung
b) Ob er nach einer erfolgreichen Umschulung einen Arbeitsplatz im gewählten Berufsfeld findet, ist allein sein Risiko (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter II 5). - OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf
Es darf den Versicherten daher nicht auf eine Tätigkeit verweisen, zu der nichts vorgetragen ist (BGH VersR 1990, 885; VersR 1988, 234; VersR 1986, 278; OLG Hamm, RuS 1990, 356;… Prölss/Martin, aaO, BUZ § 2 Rn 58). - BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der …
Zum anderen prüft auch das Bundessozialgericht die Arbeitsmarktlage nicht bereits bei der Feststellung, ob der Versicherte gesundheitlich nicht mehr voll einsatzfähig im Berufsleben ist, sondern berücksichtigt die Arbeitsmarktlage erst, wenn teilweise Berufsunfähigkeit festgestellt ist und es nur noch darum geht, welchen Grad diese erreicht hat (vgl. hierzu die zitierten Beschlüsse und das Senatsurteil vom 19.11.1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1985, 278 unter 5. a.E.). - OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01
Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung …
Auch bisher hat die Rechtsprechung andere Kriterien - Aufstiegschancen (BGH 30.5.1990 IV ZR 43/89 VersR 1990; OLG Hamm 5.6.1992 NJW-RR 1993, 34), Selbständigkeit (differenzierend BGH 19.11.1985 IVa ZR 23/84 VersR 1986, 278; 11.11.1987 IvV ZR 240/86 VersR 1988, 234), Arbeitsort (Senat U. v. 10.1.2001 - 5 U 720/99-48-) oder auch Arbeitszeit (LG Stuttgart VersR 1985, 254) - im Rahmen ihrer Wertung berücksichtigt, ob eine vom Versicherer vorgenommene Verweisung die Lebensstellung des Versicherten wahren würde. - BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89
Keine Obliegenheit des Versicherten in der BUZ zur Ausnutzung eines …
Damit hat der Kläger seiner Vortragslast zunächst genügt und ausreichende Einzelheiten für die gemäß der Senatsrechtsprechung auf seinen Einzelfall abzustellende Wertung des Vergleichsberufes behauptet (Urteil vom 19.11.1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter II. 3. und 4. und Urteil vom 11.11.1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 = NJW 1988, 974 unter 2. b) und c) - insoweit BGHZ 102, 194 nicht abgedruckt). - OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von …
Dabei können auch selbständig tätige Versicherte auf die Aufnahme von Tätigkeiten in abhängiger Stellung verwiesen werden (Senat VersR 1990, 608 [OLG Karlsruhe 18.08.1988 - 12 U 213/86] ; BGH VersR 1986, 278). - OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91
Anspruch auf Zahlung rückständiger Rentenbeträge aus einer …
- LG Bückeburg, 24.03.2006 - 2 O 74/02
- OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 94/95
Definition des Begriffes der Berufsunfähigkeit; Vergleichsberuf einer …