Rechtsprechung
BGH, 16.11.1982 - IVa ZR 52/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Wirksamkeit eines unter einer Bedingung aufgestellten Erbvertrages - Ergänzende Auslegung eines Erbvertrages - Testamentsbezogene Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit des Begriffs "leibliche Abkommen" - Anforderungen an den höferechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 380
Wird zitiert von ... (15)
- OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
Ergänzende Testamentsauslegung
Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357/360; FamRZ 1983, 380;… MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 88 m. w. N.). - OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15
Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament …
Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357 ; LM § 2078 Nr. 3; FamRZ 1983, 380/382;… MüKoBGB/Leipold 6. Auflage § 2084 Rn. 88 m. w. N.). - OLG München, 09.01.2019 - 31 Wx 39/18
Testamentsauslegung bei Anordnung der Vorerbschaft
Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357 ; LM § 2078 Nr. 3; FamRZ 1983, 380 ;… MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 95 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 29.01.2007 - 3 Wx 256/06
Erbvertrag - Erbquote kann nicht null betragen
Maßgebend ist der Wille beider Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung und zwar so, wie sie den Vertrag und seinen Wortlaut übereinstimmend verstanden haben, weil das jeder Interpretation vorgeht (…Palandt/Edenhofer, a.a.O., Überbl. 8 vor § 2274 BGB; BGH FamRZ 1983, 380 + NJW 1984, 721). - OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 128/17
Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren …
Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357 ; LM § 2078 Nr. 3; FamRZ 1983, 380 ;… MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 95 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden …
Bei der ergänzenden Auslegung von Erbverträgen kommt es jedoch nicht allein auf den hypothetischen Willen des Erblassers an, sondern gemäß § 157 BGB auf den übereinstimmenden hypothetischen Wille beider Beteiligten bzw. Vertragspartner, auch dann, wenn nur ein Vertragsteil vertragsmäßig bindend verfügt hat (Für gemeinschaftliches Testament KG OLGZ 1966, 506; BayObLGZ 1962, 142 ; für Erbvertrag BGH FamRZ 1983, 380 ). - OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments …
Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357 ; LM § 2078 Nr. 3; FamRZ 1983, 380 ;… MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 95 m.w.N.). - BGH, 16.04.2004 - BLw 27/03
Abgabe der Hofaufgabeerklärung bei Vor- und Nacherbschaft
Es müßte dann insbesondere, ebenfalls durch Auslegung, ermittelt werden, ob darunter auch Adoptivkinder fallen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. November 1982, IVa ZR 52/81, AgrarR 1983, 157), da deren Hinzutreten nicht ausgeschlossen werden kann. - OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
Wirksamkeit eines Vermächtnisses bei Ausschlagung der Erbschaft durch den …
Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382];… MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81). - OLG Brandenburg, 25.11.1997 - 10 Wx 33/96
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde; Erteilung eines Erbscheins; Anwendbarkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08
Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch …
- AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12
Testamentsauslegung: Formulierung
- OLG München, 13.06.2013 - 31 Wx 267/12
Ergänzende Auslegung eines Erbvertrages: Berufung des Ehegatten des kinderlos …
- OLG Köln, 14.05.2010 - 2 U 159/09
- BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99
Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung