Rechtsprechung
BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 149/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Erteilung von Auskünften über die Einkommensverhältnisse eines Ehegatten für die Wertbemessung der Höhe von Unterhalt - Auskunft über Einkommensverhältnisse durch Vorlage von Gewinnrechnungen und Verlustrechnungen - Verweigerung einer Auskunft über das ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Berücksichtigung eines besonderen Geheimhaltungsinteresses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88
Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur …
Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 149/88
Zu einem vergleichbaren Fall hat der Senat in einem Urteil vom 19. Oktober 1988 (IVb ZR 27/88 - zur Veröffentlichung in BGHR BGB § 1379 Abs. 1 Satz 1 Endvermögen 1 vorgesehen) ausgeführt, der Antragsgegner sei, soweit seine ärztliche Praxis betroffen sei, verpflichtet, in der Auskunft anzugeben, mit welchem Anteil er am Stichtag an ihr beteiligt gewesen sei, und er müsse die wertbildenden Faktoren (z.B. Praxiseinrichtung, ggf. aufgegliedert nach bestimmten wesentlichen Einrichtungsgegenständen, Umsatz der Praxis, Anzahl der Krankenscheine und Privatpatienten etc.) nennen. - BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 121/84
Streitwert bei Auskunftsansprüchen - Abwägung zwischen Auskunftsinteresse und …
Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 149/88
Ihr Abwehrinteresse beschränkt sich deshalb - von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf die Vermeidung des Aufwandes an Zeit und Arbeit, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. insbesondere die Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - FamRZ 1986, 796, 797 …und vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 3/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 3, jeweils m.w.N.). - BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 3/87
Maßgebliche Kriterien bei der Auslegung einer Beschwerdeschrift - Inhalt der …
Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 149/88
Ihr Abwehrinteresse beschränkt sich deshalb - von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf die Vermeidung des Aufwandes an Zeit und Arbeit, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. insbesondere die Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - FamRZ 1986, 796, 797 und vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 3/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 3, jeweils m.w.N.). - OLG Celle, 02.01.1975 - 7 U 70/74
Vorlage eines Bestandverzeichnisses durch die Parteien i.R.d. Geltendmachung …
Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 149/88
Zu diesem Zweck muß der Auskunftverpflichtete die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Faktoren in dem Vermögensverzeichnis angeben, wobei sich Umfang und Art der notwendigen Einzelangaben nach den Besonderheiten der jeweiligen Vermögensgegenstände richten (vgl. OLG Celle NJW 1975, 1568 [OLG Celle 02.01.1975 - 7 U 70/74]).
- BGH, 14.02.2007 - XII ZB 150/05
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Dies gilt auch, soweit der Beklagte Angaben zu den wertbildenden Faktoren seiner bis zum 7. Juni 2001 geführten Hautarztpraxis schuldet (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 1988 IVb ZB 149/88 veröffentlicht bei Juris).