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BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 26/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben zur Einkommmensteuererklärung - Zahlung von Unterhaltsleistungen - Zustimmung zum begrenzten Realsplitting - Androhung von Ordnungsgeld
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81
Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 26/83
Wie der Senat inzwischen entschieden hat (Urteil vom 23. März 1983 - IVb ZR 369/81 - FamRZ 1983, 576 = NJW 1983, 1545), ist der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach Treu und Glauben grundsätzlich verpflichtet, dem sogenannten begrenzten Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzustimmen, wenn der Unterhaltspflichtige die finanziellen Nachteile ausgleicht, die dem Berechtigten daraus erwachsen. - BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 30/83
Verknüpfung von Zustimmung zum begrenzten Realsplitting und Zusage der …
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 26/83
Daran hat er in einer erneuten Entscheidung vom 26. September 1984 (IVb ZR 30/83 - zur Veröffentlichung bestimmt) ausdrücklich festgehalten und dies näher begründet, auch unter Auseinandersetzung mit den Argumenten des angefochtenen Urteils. - OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 3 UF 44/82
Auszug aus BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 26/83
Das Oberlandesgericht hat das Rechtsmittel durch das in FamRZ 1983, 73 veröffentlichte Urteil zurückgewiesen.
- BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96
Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
Nach dem Wortlaut des Vordrucks "Anlage U" würde der zustimmende Ehegatte mit seiner Unterschrift aber gleichzeitig die Richtigkeit der von dem Antragsteller angegebenen Unterhaltsleistungen bestätigen (Senatsurteil vom 26. September 1984 - IVb ZR 26/83 - nicht veröffentlicht; OLG Stuttgart FamRZ 1993, 206;… a.A. OLG Hamm FamRZ aaO).